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Energiepreispauschale (EPP) Vorauszahlungsbescheide BaWü

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letzte Antwort am 02.09.2022 09:28:07 von steme
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rgeiler
Einsteiger
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Hallo liebe Community!

 

als in Baden-Württemberg ansässiger Kollege fühlt man sich ab heute komplett ver"EPP"elt.

 

Das Finanzministerium unter Leitung von Herrn Dr. Bayaz, politisch bei den Grünen engagiert, hat sich entschlossen nicht den vom BMF ermöglichten Weg der Allgemeinverfügung zu gehen, sondern stattdessen Tausende von Vorauszahlungsbescheiden wegen der EPP an die Steuerpflichtigen und deren Berater zu senden.

 

Wenn wir jetzt ein Sommerloch hätten, wäre diese sinnlose Beschäftigungstherapie ja noch zu verstehen. Aber dem ist ja Dank staatlicher Bürokratie in den letzten zumindest 2 Jahren gerade nicht so. Oder traut der Minister es den Selbständigen intellektuell nicht zu, eine Differenz von EUR 300,00 bei den Vorauszahlungen selbst zu erkennen?

 

Letztlich führen diese gesonderten Bescheide mit 3-4 veränderten Zahlen zu einer enormen Ressourcenverschwendung an Rohstoffen und Energie zu einer Zeit, in der alle aufgerufen werden Energie einzusparen. 

 

Da frägt man sich schon, ob unser Finanzminister in der richtigen Partei ist oder am richtigen Platz ist.

 

Wir werden diesen Irrsinn jedenfalls nicht in Gänze mitmachen. Die Bescheide werden nur an Mandanten ohne Einzugsermächtigung weitergeleitet. Die übrigen erhalten diese bei nächster Gelegenheit.

 

Viele kollegiale Grüße!

 

 

jewokw
Beginner
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Guten Tag,

 

m.E. sind alle nun erteilten Vorauszahlungsbescheide, die die 300€ Abzug beinhalten, falsch.

 

Die 300€ dürfen doch nicht die Einkommensteuer-VZ als solche mindern, sondern sind lediglich vom Finanzamt zu buchen. 
Aus meiner Sicht besteht mit diesen Bescheiden am Ende des Jahres ein um 300€ gemindertes Vorauszahlung-Soll, was nicht korrekt ist.

Somit MÜSSEN nochmals geänderte VZ-Bescheide ergehen oder jeweils im EST-Bescheid die Verbuchung der 300€ richtiggestellt werden. 

Vermutlich werden auch nochmals gesonderte Umbuchungsmitteilungen versendet werden.

 

VG

JW

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AKW
Fachmann
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Hallo,

 

ich denke das so der Zuschuss wie bei den Arbeitnehmern direkt ankommt. 

Die eigentliche EPP wird aber erst in der EST 2022 festgesetzt werden. Damit würde sich dann die verringerte ESt-VZ wieder ausgleichen. 

So kommt der Zuschuss zumindest gleich an und nicht erst bei der ESt-Veranlagung 2024-2025.

 

Grüße AKW

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oaausb69
Aufsteiger
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Quatsch. Einfach mal den Bescheid richtig lesen:

Mir liegt z.B. gerade ein Bescheid vor, in dem UNVERÄNDERT die jährliche Vorauszahlung auf 11.500 Euro festgesetzt wird. Lediglich im Abrechnungsteil wird die "Zahllast"  für das dritte Quartal um 300 Euro geringer ausgewiesen, also mit 2.525 Euro. Die Jahresvorauszahlung an sich wurde gar nicht geändert, sondern nur die "angeforderte Teilzahlung".

Gelöschter Nutzer
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NRW macht das auch so; heute kommt wieder ein ganzer Stapel geänderter VZ Bescheid. Es geht aber nicht nur um eine Verrechnung, sondern auf dem Bescheid steht: Bei der Berechnung Ihrer ESt -Vorauszahlungen zum 10.9.22 habe ich einmalig die Energiepreispauschale berücksichtigt". Die geänderte VZ wurde "festgesetzt und ist zu zahlen".  Das klingt nicht nach einer Verrechnung...

 

Bei einem Mandanten habe ich den geänderten VZ Bescheid heute bekommen. Statt bisher quartalsweise € 100.000 sind nun nur noch € 99.700 zu bezahlen. Nötig hat er die € 300 abzgl. ESt nicht. Ein anderer Mandant mit einer VZ i.H.v. € 280 zzgl. KiSt von € 20 muss nun die KiSt bezahlen und darauf hoffen, dass er die € 20 Restpauschale irgendwann bekommt.

Rentner und fleißige Studenten ohne Nebenjob bekommen die Pauschale trotz Bedürftigkeit nicht.

Ich überlege schon, ob ich aus sozialen Erwägungen heraus Minijobs für eine Stunde Mindestlohn anbiete, mit dem diese Menschen dann die Pauschale von € 300 bekommen würden. Erstaunlicherweise würde ich dann wohl sogar Beifall von Friedrich Merz bekommen, der aktuell fordert "Wenigverdiener schwerpunktmäßig entlasten". Das hätte ich mir auch nicht träumen lassen. Regiert doch die Lindner FDP und die Merz CDU muss das soziale Gewissen spielen?

 

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t_r_
Allwissender
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Kann ich für NRW auch so bestätigen.

 

Erstaunlicherweise würde ich dann wohl sogar Beifall von Friedrich Merz bekommen, der aktuell fordert "Wenigverdiener schwerpunktmäßig entlasten". Das hätte ich mir auch nicht träumen lassen. Regiert doch die Lindner FDP und die Merz CDU muss das soziale Gewissen spielen?

Sie wissen doch, wenn man nicht regiert, kann man leicht marktschreierisch als Vertreter des "kleinen Mannes" auftreten, gerade wenn man doch selbst nur Mittelschicht mit eigenem Flugzeug ist. 😉

oaausb69
Aufsteiger
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Ok, mein Bescheid aus dem Beispiel war aus Niedersachsen...

Dann kocht am Ende wohl noch jede OFD ihr eigenes Süppchen.

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steme
Erfahrener
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@jewokw: Haben Sie sich schon entschieden wie Sie bezüglich der Vorauszahlungsbescheide vorgehen werden? Bei mir (NRW) kommen jetzt auch reihenweise Bescheide an und da auf denen nicht einfach eine geänderte Abrechnung erfolgt, sondern tatsächlich neue, geringere Vorauszahlungen festgesetzt werden, sehe ich das wie Sie und bin der Meinung, dass die Bescheide sämtlich falsch sind und eines Einspruchs bedürfen. Oder haben Sie dahingehend inzwischen neue - andere - Erkenntnisse?

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Ich sehe hier nicht wirklich ein Problem was einen Einspruch angeht.

 

Mit den geänderten VZ-Bescheiden wird doch lediglich § 118 EStG Genüge getan.

 

Ich lasse mich gern eines Besseren belehren.

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steme
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Aber inwieweit erhält denn dann der Steuerpflichtige, der die EPP über die ESt-VZ bekommt, eine "Förderung"? Wenn dann die ESt 2022 abgerechnet wird, fehlen mir die 300 Euro doch in meinen Vorauszahlungen und ich muss entsprechend mehr Steuer nachzahlen...oder steh ich gerade komplett auf dem Schlauch? Kann auch sein, irgendwie bin ich grade schlicht durch... 🤣😂😜

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t_r_
Allwissender
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Nur halb.

 

Sie werden jetzt bei der Liquidität entlastet. Zahlen nachher aber auf die EPP ggf. ESt.

 

Also Einkommen plus EPP = ESt abzgl. bereits geleisteter gekürzter (um EPP) Vorauszahlungen. Tada, Sie sind jetzt entlastet. 😁😂

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steme
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Also gemeinhin bekannt ist ja, dass Frauen das nicht so mit der Logik haben (Achtung, Selbstironie!)....ich glaub, das ist grad so ein Paradebeispiel dafür...So habe ich es verstanden:

 

Einkommensteuer 2022 mit EPP:

 

Einkommen + EPP = zu versteuerndes Einkommen = "erhöhte" (aufgrund der EPP) Einkommensteuer 2022

 

Einkommensteuer 2022 ./. gekürzte VZ (aufgrund von EPP) = Nachzahlung 2022

 

=> höhere Steuer + niedrigere VZ = "doppelt" höhere Nachzahlung

 

Einkommensteuer 2022 ohne EPP:

 

Einkommen = zu versteuerndes Einkommen = Einkommensteuer 2022

 

Einkommensteuer 2022 ./. "normale" VZ = "normale" Nachzahlung 2022

 

=> Nachzahlung

 

oder mit fiktiven Zahlen:

 

mit EPP:

 

Einkommen 25000 + EPP 300 = 28000 zvE = 5000 Steuer

 

5000 Steuer ./. 900 VZ ( 3 x 300 + 1 x 0 wg. Kürzung EPP) = 4100 Nachzahlung

 

ohne EPP

 

Einkommen 25000 = 25000 zvE = 4000 Steuer

 

4000 Steuer ./. 1.200 VZ = 2800 Nachzahlung

 

Bedeutet für mich: weil ich jetzt 300 bekomme, muss ich aber schon mal 1.300 zur Seite legen, um dann die Steuer zahlen zu können (ja, ich weiß, die Zahlen stimmen nicht, aber das Prinzip dahinter dürfte richtig sein).

 

Liest sich für mich irgendwie nicht wirklich nach Entlastung, sondern eher nach doppelter Strafe... 🤔 Wo ist meine Logik kaputt? Wie erwähnt, es ist durchaus zu 100% möglich, dass ich da irgendwo auf dem Schlauch stehe...

 

Edith: Typos + Ergänzung

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@steme  schrieb:

 

 

mit EPP:

 

Einkommen 25000 + EPP 300 = 28000 zvE = 5000 Steuer

 

5000 Steuer ./. 900 VZ ( 3 x 300 + 1 x 0 wg. Kürzung EPP) = 4100 Nachzahlung

 

 


Trotz des Abzugs bei der ESt-Vorauszahlung bleibt der volle Betrag von 4 x 300,00 = 1.200 gezahlter Vorauszahlung anrechenbar.

 

Mit einer kleiner Anpassung der Zahlen (da keine 3.000 EPP gezahlt wird):

 

25.000 + 300 = 25.300 => 4.150 Steuer  

4.150 ./. 1.200 = 2.950 Nachzahlung

 

 

Also 150 mehr Nachzahlung als ohne EPP - aber in 09/2022 wurden 300 weniger gezahlt, Ersparnis also 150,00.

 

 

JosefB
Aufsteiger
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Hallo @steme 

 

ich glaube zu verstehen was auf was Sie rauswollen; das 300 Euro zu versteuern sind aber keine effekive Entlastung...?

 

Der Steuerbescheid 2022 wird aber im Abrechnungsteil bei Gewerblichen/Selbständigen/L+F wahrscheinlich wie folgt aussehen sofern die EPP zu berücksichtigen ist:

z. B.

 

Festgesetzte Steuer:  10000 Euro    (Grundlage Einkünfte incl. der 300 Euro zu versteuernden EPP abzgl. den ganzen absetzbaren Kram von Sonderausgaben usw. usw.)

-VZ 1. Quartal 2000 Euro

- VZ 2. Quartal 2000 Euro

- VZ 3. Quartal 1.700 Euro (reduzierte Zahlbetrag?)

- Energiepreispauschale 300 Euro (separate Anrechnung?)

- VZ 4. Quartal 2000 Euro

= Nachzahlung 2000 Euro

Damit wäre die Energiepreispauschale "tatsächlich" zugeflossen.

 

Alternativ könnte ich mir vorstellen das die VZ für das 3. Quartal nicht mit dem tatsächlich gezahlten Betrag berücksichtigt wird (1.700 Euro) sondern mit 2.000 Euro, was den selben Effekt hätte.

Ich leite das ab an den Kirchensteuerbescheiden die einige Wochen nach den VZ-Bescheiden gekommen sind. Da steht nämlich bei VZ für das 3. Quartal weiterhin der ursprüngliche VZ-Betrag und nicht der reduzierte (was ja auch richtig ist).

 

Einfach mal abwarten bis der 10.09.2022 rum ist und ein paar Tage später das Steuerkonto abfragen. Dann hat man fürs erste mal einen Anhaltspunkt.

Schöne Grüsse.

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steme
Erfahrener
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@Uwe_Lutz @JosefB 

 

Ja, rechnen kann ich auch nicht mehr...natürlich 300 und nicht 3000 🙄

 

Das ist ja gerade das, was mich so irritiert: auf allen VZ-Bescheiden, die bisher eingetroffen sind, wurde die VZ mit 300 Euro weniger festgesetzt.

Wenn da jetzt stehen würde: VZ 2000 - abzgl. EPP 300 = zu zahlen 1.700 wäre ich beruhigt, glücklich, zufrieden und würde in der ESt-Erklärung 2000 VZ ansetzen, obwohl nur 1.700 gezahlt wurden. Aber leider steht das da nicht.

 

Aber den Tipp mit dem Steuerkonto find ich super, so werd ich das einfach mal machen. Da die Bescheide hier im Haus alle erst von Ende August sind, passt das auch mit eventuellen Einspruchsfristen.

 

Und ab morgen habe ich auch erst einmal 14 Tage Urlaub, da kann mein Hirn dann neu starten, vielleicht klappt´s danach auch wieder mit dem Rechnen. 😂

 

Vielen lieben Dank auf jeden Fall schon einmal an alle für die Geduld und die Hilfe beim Denken. 😊

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letzte Antwort am 02.09.2022 09:28:07 von steme
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