mich würde mal interessieren, wer eigentlich verantwortlich zeichnet, wann die steuerprogramme ausgeliefert werden bzw. wann die ELSTER-funktionalität zur verfügung steht?
wir haben heuer echt probleme v.a. mit gewst und kst, weil das erst im april bzw. mai kommen soll. liegt das an der finanzverwaltung, weil die ihre formulare nicht fertig bekommen bzw. ihr ELSTER-modul nicht freigeben oder bei DATEV, weil die heuer spät dran sind oder länger brauchen?
ändern kann ich es eh nicht, aber mich interessiert es mal im allgemeinen. finde es nämlich lustig, wenn das FA teils anfordert, aber andererseits vielleicht selbst schuld ist, dass es noch nicht geht. fühle mich da nämlich ein wenig veräppelt...
Also lt. Elster sollte es die GewSt. 2018 schon geben.
https://www.elster.de/eportal/infoseite/bereitstellungstermine
Gruß A. Martens
Geht es da nicht immer um das Telemodul der FinVerw? Wie auch immer ist diese zeitliche Komponente ein echtes Ärgernis im Workflow und kann daher zu Fehlern führen.
Der Jahresabschluss und die Steuererklärungen KÖNNTEN schon jetzt fertig sein, da streckt die Digitalisierung in Form der KÖSt/GewSt-Programme die Zunge raus und sagt: "Ätschibätschi"...
Ich würde da mal noch eine ergänzende Frage einwerfen - vielleicht kann sich ja jemand von der Datev dazu äußern:
Es ist ja nun schon seit Jahren so, dass die Formulare wesentlich später als theoretischer Abschlussarbeitsbeginn vorliegen und die Elster-Module noch später. Und gefühlt rückt der Zeitpunkt immer weiter nach hinten im Jahr. Ich will hier niemend irgendetwas unterstellen, aber Elsterformular, das Programm der Finanzverwaltung funktioniert immer schon im Laufe des Januars. Sollten dort nicht die selben Elstermodule enthalten sein? Und wenn ja, warum dauert es dann bei uns immer so lange bis das funktioniert?
USt 2018 funktionierte gestern.
KST/GewSt noch nicht.
Ich vermute eher, dass DATEV hier nicht in die Puschen kommt, denn andere Softwareanbieter sind da erheblich schneller.
Wie lt. PDF-Bereitstellung zu entnehmen ist, ist das Elster-Modul mit der Version vom 18.02.2019 / Release 43.1 (s. Seite 3) für GewSt. fertig.
Ich bin auch der Meinung, dass z. B. WiSo auch schon die GewSt. kann, müsste ich aber heute abend erst austesten.
Gruß A. Martens
ich finde es generell schlechter im laufe der zeit. wenn man bedenkt, dass man die gewst dann erst ende april machen kann und abrechnen soll? was soll ich dem mandant geben, dass ich meine rechnung schreiben kann? mai ist definitiv zu lang. ende märz sollte eigentlich längstens sein
Diese für mich unnütze Diskussion wird jedes Jahr geführt.
Wo ist eigentlich das Problem ?
Ich kann doch die Erklärung fertigstellen und auch dem Mandant eine Rechnung schreiben. Die Übertragung erfolgt halt dann, wenn die Programme dafür zur Verfügung stehen.
Wir führen hierfür eine List von noch nicht übertragenen Erklärungen, die dann zum jeweiligen Zeitpunkt abgearbeitet wird. Der Aufwand hierfür ist minimal und ich schone meine Nerven.
GewSt. kann ich eben nicht fertig stellen, da ich die Formulare nicht drucken kann!
Das ist ja gerade das Problem.
in der gewerbesteuer kann ich aber noch nicht einmal die erklärung drucken. nicht nur das elster ist das problem. ich kann nicht mal ein mandantenexemplar rausgeben und dafür soll ich geld verlangen, dass der mandant nichts in händen hält?
Die Rechnung ist noch nicht einmal das Problem. Vielmehr ist es eine Haftunsfrage, wenn ich dem Mandanten kein Formular vorlege zur Prüfung.
Eben. Wo ist eigentlich das Problem einen Prozess jetzt schon zu Ende bringen zu dürfen/könne/müssen?
Und ja, die Diskussion gab es schon zu Zeiten, als es dieses Forum hier noch nicht gab.
Also?
Ich kann doch sämtliche Daten der Erklärung und die Freizeichung ausdrucken. Das reicht m.E. doch zur Haftungsfreistellung. Das wäre der eine Weg.
Der andere Weg zur Haftungsfreistellung: Die Haftung entsteht doch erst nach Einreichung der Erklärung. Vor Einreichung habe ich doch dem Mandanten die Formulare übersandt. Also nochmal: wo ist das Problem ?
Ich sehe das Ganze etwas anders.
In einigen Fällen ergaben sich mit der neuen Programmversion (bzw. der Version mit der dann elektronisch übermittelt werden konnte) auch Änderungen in der Berechnung, Fehler o.ä.. Einfach dann mal senden funktionierte eben nicht auf Knopfdruck, sondern es mussten aktiv Nacharbeiten durchgeführt werden die dann ggf. zu Fehlern führten.
Aktuell können beim Programm Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer nicht einmal die Formulare ausgedruckt werden, das macht ein Fertigstellen des Auftrags + Rechnungsschreibung doch etwas sehr holprig.
Bei uns ist es üblich, dem Mandanten neben der Honorarrechnung auch die Steuererklärung bzw. die Daten der elektronischen Steuererklärung zu geben. Aber das machen wahrscheinlich nicht alle Berater so, sondern verschicken nur die Rechnung.
Aber! Man kann ja noch lernen.
Richtig !
Ich verweise nochmal auf die Möglichkeit des Ausdrucks der Daten.
Wir haben unseren Mandanten die Sache erklärt und die Mandanten akzeptieren problemlos, dass hier die Rechnung vor den Formularen kommt. Wir haben unsere Arbeit ja gemacht.
Ja ja, immer ist die DATEV an allem Schuld....
Ich erinnere an das letzte Jahr. Da konnte man die KStE 2017 erst im August elektronisch übermitteln!
Warum?
Weil das Elstermodul von der Finanzverwaltung erst Ende JULI bereitgestellt wurde.
Also immer schön sachlich bleiben. DATEV ist zwar ein riesiger Dampfer aber nicht immer im Schneckentempo unterwegs.
Wir geben dem Mandanten seit Jahren eine DVD mit JA und allen Steuererklärungen mit. Kein Papier mehr.
Wozu auch?
Ein schönes Label, eine schönes Booklet. Kein Papier mehr. Schließlich digitalisieren wird doch.
Und die Rechnng kommt natürlich auch per Email.
satire an *eine ganze umweltschädliche plastik-CD auf der dann 200 KB drauf sind obwohl keine ahnung wieviel drauf passen?* satire aus
Nö. Pappe.
200KB? Nö! Mehr!
Ist aber noch Platz.
Und: Neuerding auch per Email. Dank DATEV-Verschlüsselung. Plastikfrei.
CD wird mit Tinte bedruckt....LightScribe ist ja "out" (sehr schade)....
Satire muss sein!
Da:
https://www.elster.de/eportal/attachments/bereitstellungstermine/Historie_Bereitstellungstermine.pdf
Und DATEV benötigt dann immer rund einen Monat für die Bereitstellung.
Keine EÜR zu Anfang des Jahres gabs noch nie.. Elster, pff.
Seit dem letzten Update vom Wochenende geht EÜR.
Aber ein wirklich runder Workflow ist dies nicht und das ist ja die Kritik am Ganzen. Wie immer im Leben, die einen stört es die anderen nicht.
WiSo kann die GewSt-Erklärung 2018 per Elster übermitteln.
Nur zur Info.
Wi(e)so übermitteln eigentlich nicht alle Kanzleien die GewSt mit WISO, wenn das doch dort schon so früh möglich ist ?
Ich gehe übrigens auch davon aus, dass das ELSTER-Modul nur in einer ('amtlichen') Version existiert. Die diversen Erklärungsprogramme verwenden dieses Elster-Modul 'nur'.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Diese für mich unnütze Diskussion wird jedes Jahr geführt.
Wo ist eigentlich das Problem ?
Ich kann doch die Erklärung fertigstellen und auch dem Mandant eine Rechnung schreiben. Die Übertragung erfolgt halt dann, wenn die Programme dafür zur Verfügung stehen.
Wir führen hierfür eine List von noch nicht übertragenen Erklärungen, die dann zum jeweiligen Zeitpunkt abgearbeitet wird. Der Aufwand hierfür ist minimal und ich schone meine Nerven.
Kann sein, dass das dieses Jahr erstmals so nicht möglich ist.
Gemäß Aussage eines Dozenten wird die elektronische Übertragung der GewSt-Erklärung 2018 nur möglich sein, wenn alle Werte (1999 bis 2018) zur Berechnung zum §4 4a vollständig erfasst sind.
Wenn er Recht hat, müssen die Erklärungen dieses mal voraussichtlich noch einmal überarbeitet werden (und ggf. auch berichtigt nit Folgewirkungen)
Wi(e)so übermitteln eigentlich nicht alle Kanzleien die GewSt mit WISO, wenn das doch dort schon so früh möglich ist ?
Weil DATEV leider weder Export- noch Import- Schnittstellen zu WiSo baut.
Wir sind Kunden eines "Mehrwert- Paketes" und da ist "EDV zu Fuß", also manuelle Übertragung von gespeicherten Werten von einer Anwendung in die Andere einfach nicht mehr Zeitgemäß.
Bitte umsetzen:
Wi(e)so übermitteln eigentlich nicht alle Kanzleien die GewSt mit WISO, wenn das doch dort schon so früh möglich ist ?
Ich gehe übrigens auch davon aus, dass das ELSTER-Modul nur in einer ('amtlichen') Version existiert. Die diversen Erklärungsprogramme verwenden dieses Elster-Modul 'nur'.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Verstehe Ihre Aussage nicht.
Die Steuererklärungen werden mit EriC übertragen. So machen es alle Steuerprogramme die ich kenne. Wäre mir neu, wenn es bei WiSo anders wäre.
Übrigens war die EÜR auch schon 1 Woche früher als bei DATEV verfügbar.
Gruß A. Martens
also andere "größere" anbieter wie z.B. Agenda können das auch nie vor Mai
da habe ich wieder was angestoßen.
grundsätzlich bin ich ja von der DATEV überzeugt. ich konnte mich immer darauf verlassen, dass deren gesamtsoftware-paket für meine bedürfnisse stimmig ist. man darf auch nicht vergessen, dass gewisse zeitspannen auch nötig sind um fremdsoftwarelösungen wie elster einzubauen.
ich fand es nur markant, dass es anscheinend jedes jahr länger dauert bis das geht und ich fragte mich, ob das nicht mehr schwerpunktbehandlung bedürfte als andere "entwicklungs-phantasien" - schließlich machen wir damit unser geld und können nicht erst im mai damit anfangen.
es kann aber auch sein *satire an*, dass es jetzt extra später kommt, weil das FA uns auch extra zwei monate mehr gegeben hat. *satire aus*