Hallo,
ich habe ein Problem und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich damit alleine bin. Ich finde aber leider nichts im Google oder in diesem Forum.
Grundsätzlich soll ja alles auf der Rechnung stehen, was abrechnungsrelevant ist, und als ZUGFeRD dann gesendet. Zusatzdokumente soll es nicht mehr geben.
Soweit zur Theorie. Die Praxis sieht halt leider anders aus.
Wir bekommen von Speditionen Rechnungen als ZUGFeRD. Prima. Aber die dazugehörigen Steuerbescheide mit relevanten Inhalten, wie Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer erhalten wir nachwievor als schödes PDF als zusätzliche Datei.
Wie geht man damit jetzt um?
Ich möchte das doch alles zusammen an der Buchung haben. Der Wirtschaftsprüfer möchte es sehen, wenn er sein Testat macht, der Betriebsprüfer möchte es sehen, wenn er eine Prüfung hat.
Ich sehe derzeit nur 3,5 Möglichkeiten und die Bewerte ich aus meiner Sicht gleich mit dazu:
1. Möglichkeit:
Wir fassen die zwei PDF im PDF Creator einfach zusammen und verlieren das ZUGFeRD - Format und lesen es dann als Bilddatei ein.
Im Moment sicher noch machbar, aber für die Zukunft problematisch, wenn das Einlesen einer E-Rechnung bestätigt ist. Außerdem schade, wenn man sich ein standardisiertes Format kaputt macht.
2. Möglichkeit:
Wir verknüpfen ZUGFeRD-Rechnung mit der Buchung. Für den Steuerbescheid erstellen wir auf Datev Online einen eigenen Ordner „Steuerbescheide“, evt. mit Unterordner nach Speditionen und legen Sie die Anhänge einfach da rein.
Mir ist das zu dezentral, weil man über Kanzlei Rechnungswesen nicht darauf zugreifen kann, aber ok. Am Ende braucht es zum Prüfen nur der Wirtschaftsprüfer und Betriebsprüfer und die greifen dann sowieso über eine Daten-CD oder Zugangsberechtigung auf die kompletten Belege in Datev Online zu.
Ich denke, das ist keine so schlechte Lösung und könnte zum Einsatz kommen vor Möglichkeit 1
3. Möglichkeit:
Wir bewegen den Spediteur dazu, die Steuerbescheid als Anhang in die ZUGFeRD Rechnung zu integrieren. Das wäre meiner Meinung nach die einzig richtige Lösung. Da aber die meisten Unternehmen beim Thema E-Rechnung noch hinter dem Mond leben, denke ich, dass die beste Lösung gleichzeitig die wenigste realistische Lösung sein wird.
3,5. Möglichkeit
, dass Datev künftig mehr als eine Vereinbarung am Buchungssatz zulässt. Verknüpfung E-Rechnung und Verknüpfung Rechnungsbezogene Dokumente.
OK, das wäre dann die perfekte Lösung, weil man es selbst in der Hand hätte, ob der Lieferant kann oder nicht.
Aber wie schon bei 3, die perfekte Lösung scheitert vermutlich an Datev, weil die sich wieder hinter den Steuergesetzen verstecken und argumentieren werden, dass es nicht zulässig ist und der Lieferant gesetzlich verpflichtet ist und bla bla bla. Da erwarte ich ausser Preiserhöhungen eigentlich nichts.
Habt Ihr auch Erfahrung mit solchen Vorgängen und wie macht ihr das ?
VG
Möglichkeit 1 und 2 wären keine Option für mich. Ich würde versuchen Möglichkeit 3 anzuwenden, da das die sauberste Lösung ist.
Mit 3.5 hast du schon ungefähr eine "Notlösung" skizziert, die Datev wohl aber nicht umsetzen wird. Was aber klappt ohne die ZUGFeRD Datei zu verlieren ist, diese und die Anlagen hochzuladen und im UO zu verknüpfen.
Kann man die Dokumente nicht einfach "Heften", so daß alles Beisammen ist?
Kann man die Dokumente nicht einfach "Heften", so daß alles Beisammen ist?
Leider nein. ZUGFeRD Dokumente lassen sich nicht mit NICHT-ZUGFeRD Dokumenten heften. Da bleibt das Feld Heften ausgegraut und ergibt ja Sinn, da das ZUGFeRD Dokument nicht verändert werden darf.
Was aber klappt ohne die ZUGFeRD Datei zu verlieren ist, diese und die Anlagen hochzuladen und im UO zu verknüpfen.
DAs haben wir tatsächlich noch nicht probiert. Normales heften geht ja nicht. Wenn das aber in UO geht, dann frag ich mich warum es nicht gleich beim Hochladen oder während des Buchens heftbar ist ?
Bei uns kann man auch während dem buchen eine ZUGFeRD Rechnung mit einem PDF heften. Nur im Upload geht das auch bei uns tatsächlich nicht.
Ich würde mal bei Datev anfragen warum du im Belege buchen nicht heften kannst.
Hallo @ugs,
grundsätzlich können beim digitalen Belegbuchen ZUGFeRD-Belege und PDF-Belege geheftet werden. Es gibt allerdings Konstellationen, in denen das Heften von Belegen unabhängig von der Belegart nicht mehr möglich ist, nämlich wenn für die betreffenden Belege:
es sich um einen Kooperations-Beleg handelt.
Diese Informationen stammen aus dem Dokument Belege heften und entheften in DATEV Belege online und gelten auch für das Heften in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen.
Falls keine dieser Einschränkungen zutrifft und das Heften der Belege beim digitalen Belegbuchen trotzdem nicht möglich ist, melden Sie sich mit einem Servicekontakt für eine Prüfung des Sachverhalts bei uns.
Hallo @Antje_Naumann ,
die Problematik, dass nicht geheftet werden kann, existiert ja bereits zeitlich VOR dem Eintreten der von Ihnen genannten Konstellationen...
Es geht doch darum, dass beim Upload nicht schon geheftet werden kann!
Bei uns kann man auch während der Buchung eine ZUGFeRD-Rechnung mit einem PDF-Heften. Nur im Upload geht das auch bei uns tatsächlich nicht.
Guter Hinweis. Danke.
Das werden wir probieren.
Meines Wissens gibt es unterschiedliche Arten des Heften:
- im Upload werden die PDFs am sich auf Dateiebene zusammenfasst. Da dies die Ursprungsdatei verändert, was bei E-Rechnungen aber nicht passieren darf, ist dies hier dann nicht möglich
- in der Belegübersicht werden die Belege nur logisch verbunden, bleiben aber 2 getrennte Dateien. Hier ist das heften dann möglich.
Ich denke, es wird so sein wie Sie schreiben @herr-jfs .
Schade. Ich hatte gehofft, dass das Heften beim Upload auch nur die die Info an Belege online weiter gibt, welche Belege zusammen geheftet wurden (und kein tatsächliches Zusammenfügen der PDFs stattfindet).
Meines Wissens gibt es unterschiedliche Arten des Heften:
- im Upload werden die PDFs am sich auf Dateiebene zusammenfasst. Da dies die Ursprungsdatei verändert, was bei E-Rechnungen aber nicht passieren darf, ist dies hier dann nicht möglich
- in der Belegübersicht werden die Belege nur logisch verbunden, bleiben aber 2 getrennte Dateien. Hier ist das heften dann möglich.
Danke für die Erklärung. Das klingt logisch. Dann sollte Datev aber auch zwei verschiedene Begriffe verwenden. Dann ist nämlich Heften nicht gleich Heften.
@ugs schrieb:
Dann sollte Datev aber auch zwei verschiedene Begriffe verwenden. Dann ist nämlich Heften nicht gleich Heften.
Ja. z.B. ‚Heften‘ v/s ‚Verknüpfen‘ oder ‚Verbinden‘
Ja. zB ‚Heften‘ v/s ‚Verknüpfen‘ oder ‚Verbinden‘
Mir war es bis dto. nichtmal klar, dass man dann tatsächlich mehrere Dokumente an einer Buchung angehängt bekommt. Ich dachte immer, man kann nur ein Dokument dranhängen und deshalb abe ich immer versucht, vor dem Hochladen, schon das Dokument entsprechend vorzubereiten.
Vielleicht könnte Datev hier einmal eine Anleitung machen.
Und nochwas an Datev:
Warum kann man denn aus den Bilddateien z.B. Belegnummern nicht mit Strg+C entnehmen und Strg+V ins Belegfeld einfügen.
Da wäre bei langen Beleg-Nummern, welche Datev nicht erkennt manchmal wirklich hilfreich.