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Warum wird der EB-Wert Gewinnvortrag v.V. nicht automatisch gebucht?

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letzte Antwort am 04.07.2023 09:48:14 von StB_
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KruegerKOB
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich hab mal eine Frage: warum wird der EB-Wert für den Gewinnvortrag nicht automatisch gebucht?
Alle anderen EB-Werte werden doch auch übertragen.🤔
Ist das ein Systemfehler?

 

LG

diplodocus
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 17
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Weil Jahresüberschuss nicht auf einem Konto steht. Das müßte temporär ermittelt werden. Man muss manuell buchen, da es kein Konto dh Saldo gibt.

Keine Ahnung warum man den Gewinn nicht als Saldo einblenden kann

Müßte Datev sagen

 

Gruss diplodocus

f_mayer
Fachmann
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Nachricht 3 von 17
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Vielleicht sogar bewusst, damit sich irgendwer das ganze auch mal ansieht und  nicht blind alles der Maschine anvertraut wird? Man muss halt doch einiges beachten, abweichendes Handels- und Steuerrecht, eventuelle Änderungen aufgrund von Prüfungen, etc.

DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 17
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Hallo @KruegerKOB,

 

wie von @diplodocus  bereits richtig geschrieben wird der Gewinn im Vorjahr nicht auf einem Konto vermerkt, sondern muss ermittelt werden - deshalb erfolgt keine Berücksichtigung im Rahmen des Saldenvortrages.


Eine Ermittlung des Gewinnes/Verlustes im Rahmen der Jahresübernahme mit der Möglichkeit, einen Saldovortrag auf das Konto Gewinnvortrag vor Verwendung bzw. Verlustvortrag vor Verwendung zu generieren, ist als Wunsch bereits aufgenommen; einen Realisierungszeitpunkt kann ich Ihnen aber aktuell nicht nennen.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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schmulz
Erfahrener
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Nachricht 5 von 17
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Hallo @Antje_Naumann,

 

was auch immer mit ermitteln gemeint ist?! Ich schaue doch "nur" in den Jahresabschluss des Vorjahres und sehe die nötige Zahl an einer Stelle! Die Ermittlung ist doch bereits im Vorjahr passiert und muss nicht NEU ermittelt werden. Ich muss dem EB-Wert doch nur sagen wo ich den Wert finde!

 

Wahrscheinlich denke ich wieder zu einfach....

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m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 6 von 17
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@schmulz  schrieb:

Ich muss dem EB-Wert doch nur sagen wo ich den Wert finde!

 

Wahrscheinlich denke ich wieder zu einfach....


Und wahrscheinlich ist das "wo" das Problem, weil das "wo" eben kein Konto ist, was die DATEV übernehmen kann. Der Wert existiert, da haben Sie recht, aber eben - meiner Meinung nach - nicht auf einem Konto.

 

Im SKR03 2023 sehe ich zumindest kein Fibukonto "Gewinn" oder "Verlust".

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einmalnoch
Experte
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Nachricht 7 von 17
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Einzelunternehmen, Personengesellschaften mit und ohne Gewinnverteilung, Kapitalgegesellschaften mit und ohne Gewinnverwendung und/oder Ausweis des Bilanzgewinns. Ungefähr 30 Varianten plus Gesellschafterkonten und der Unterschied Handels-/Steuerbilanz. Unterschiede wohin man schaut.

 

Wie soll das die KI von DATEV hinbekommen? Mit den Kontenzwecken sicherlich nicht.

 

Oder wie soll DATEV eine KI hinbekommen die das kann?

 

Da Manuela und Manuel das können bleibt es dabei:

 

DATEV - Der Handarbeitsladen

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 17
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Guten Morgen,

 

ich bin jetzt kein Programmierer, aber könnte man den Gewinn oder Verlust nicht mit einem internen Konto (oder Platzhalter) belegen, wo der Wert dann im nächsten Jahr ausgelesen werden kann? Etwas, das man manuell nicht bebuchen bzw. auswählen kann?

 

Nur so als Idee in den Raum gestellt.

 

Aber wenn ich mich richtig überlege gibt's das Problem ja schon seit vielen Jahrzehnten, was entweder heißt, dass das technisch einfach zu komplex ist oder aber es andere (wichtigere) Prioritäten der Programmentwickler gibt.

 

Viele Grüße

Dirk Schmakies

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einmalnoch
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Nachricht 9 von 17
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@dirkschmakies 

 

Mein Spruch ist ja nicht nur so dahingeworfen. Wenn Sie in Besitz einer BiBer Lizenz sind können Sie ja mit den vorhandenen Variablen mal die entsprechenden Vortragswerte im Abschlussjahr "zusammenbauen".

 

Natürlich voll variabel, also Gewinn/Verlust, Entnahmen/Einlagen, Vortrag Vorjahr etc. Es ist Alles vorhanden. Nur jedes Jahr kommt ein Productowner mit tollen Neuerungen um die Ecke und die Rechenfelder müssen immer neu angepasst werden. Dank der Kontenzwecke ist es noch ein wenig schwieriger geworden.

 

Viel Spass.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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schmulz
Erfahrener
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Ich muss gestehen ich habe meisten die GmbH Bilanz Brille auf und dort finde ich den Gewinn den ich als EB-Wert buche meistens an der gleichen Stelle.

 

Da es wir hier mit Zahlen zu tun haben, Konten, Kontenzwecke, Zuordnungen, Kennziffern etc. Hinter jeder Zahl und Positionen verstecken sich weitere Zahlen.

 

Schwer verständlich, dass hierfür keine Programmierungen gefunden werden können. Es kann doch mit den einfache Varianten angefangen werden und nach und nach erweitert werden (so wie es gerade Mode bei DATEV ist :-)).

 

Bin aber eben "nur" Anwender....und ja, es gibt größere und wichtigere Baustellen als diese...

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StB_
Erfahrener
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Nachricht 11 von 17
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Bei den Umsatzsteuerkonten ist die Datev auch in der Lage, eine Zusammenfassung verschiedener Konten vorzunehmen und den Saldo auf einem anderen Konto vorzutragen... Da ich den Vorgang gesondert auswählen muss, besteht auch keine Gefahr, das versehentlich zu machen. Und wenn der Anwender keine Ahnung hat, geht übrigens auch eine manueller Vortrag schief..

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StB_
Erfahrener
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@Antje_Naumann  schrieb:

Eine Ermittlung des Gewinnes/Verlustes im Rahmen der Jahresübernahme mit der Möglichkeit, einen Saldovortrag auf das Konto Gewinnvortrag vor Verwendung bzw. Verlustvortrag vor Verwendung zu generieren, ist als Wunsch bereits aufgenommen; einen Realisierungszeitpunkt kann ich Ihnen aber aktuell nicht nennen.


stimmt: seit 2007...

 

StB__0-1688455733025.png

 

 

StB__2-1688455733033.png

 

aber natürlich ist das nicht so dringend .. 🙂 Wettbewerber können das übrigens schon lange

einmalnoch
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@StB_ 

 

Die USt Konten sind recht einfach zu handhaben, ein paar Konten saldieren, Konto dranhängen, zwei Konten verschieben und fertig.

 

Kapitalkontenvorträge sind da komplizierter, bleiben wir beim GmbH Beispiel. Es beginnt mit der Entwicklung des Vortrags des zu übernehmenden Jahres. Dann beginnt der Reigen mit dem Abklopfen der Konten, Gewinn- oder Verlustvortrag, wird ein Bilanzgewinn- oder Verlust ausgewiesen kommt noch die Umbuchung auf das entsprechende Konto dazu und schon sind 4 Konten zu prüfen. Dann ist der Jahresüberschuss zu ermitteln, Ausschüttungen zu berücksichtigen und dann noch einmal für die Steuerbilanz.

 

Bei einer KG geht es dann richtig rund. Kapitalkonto 1, 2, 3, Verlustsonderkonto aus den Einlage- und Entnahmekonten für jeden Gesellschafter die Daten ermitteln. Das ist dass richtig Aufwand. Dazu noch die richtigen Vortragskonten treffen. Die Einrichtung dürfte länger dauern als 20 Jahre die Übernahme manuell durchzuführen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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einmalnoch
Experte
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Nachricht 14 von 17
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Die Aussagen betreffen die gute, alte Zuordnungstabelle. Mit den Umstellungen zu den Kontenzwecken hat sich viel verändert.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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MiMiMi
Einsteiger
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Nachricht 15 von 17
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Die KG ist da nun wirklich ein schlechtes Beispiel. Da kann es Datev ja 😀

 

Die GmbH dürfte da also auch realisierbar sein.

Vor allem erst auch der "normale" Einzelunternehmer.

schmulz
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Aber all diese Werte werden doch in dem Jahresabschluss in einer Spalte/Zeile bereits berechnet und gezeigt! Das muss doch für den EB-Wert nicht neu berechnet werden.

 

Auch die Ausschüttungen sind doch entweder im Jahresabschluss bereits gebucht oder werden NACH dem EB-Wert gebucht. Auch das ist für den EB-Wert m.E. nicht entscheidend. Gibt es doch irgendwelche Sonderfälle, kann das auch mit einem Hinweis versehen werden so wie bei vielen anderen Dingen auch (z.B. Hinwies bei der KStE, dass man die Spenden manuell aufteilen muss im Formular)...

 

 

StB_
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@MiMiMi  schrieb:

Die KG ist da nun wirklich ein schlechtes Beispiel. Da kann es Datev ja 😀

Die GmbH dürfte da also auch realisierbar sein.

Vor allem erst auch der "normale" Einzelunternehmer.


genau, dabei ist das deutlich komplizierter als bei einer Kapitalgesellschaft

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letzte Antwort am 04.07.2023 09:48:14 von StB_
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