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Verein mit SKR03 buchen

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letzte Antwort am 06.02.2025 15:54:52 von Amadeus11
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bianka
Aufsteiger
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Hallo, zusammen!

 

Erst einmal vielen Dank an die DATEV, dass sie mir meine bereits formulierte Frage wegen "Inaktivität" verworfen hat! Stattdessen werde ich gefragt, ob ich die letzte Speicherung von VOR EINER WOCHE laden möchte!!!!!!!!!! Was ein Blödsinn!

 

Also nochmal: Ich buche einen Verein seit Jahr und Tag mit SKR 03. Bis 2023 war das problemlos möglich, seit 2024 nicht mehr - hier erhalte ich die Meldung "Die eingestellte Rechtsform ist für den Kontenrahmen nicht zulässig." In der Buchführung habe ich mir beholfen, indem ich "Einzelunternehmen" eingestellt habe. Aber jetzt, beim Jahresabschluss, kann ich natürlich nicht an die KSt-Erklärung übergeben.

 

Muss ich jetzt wirklich auf den unsäglich unübersichtlichen Vereinskontenrahmen SKR 42 umstellen?! Ich buche einen Tierschutzverein. Dort habe ich Dutzende selbst erstellte Konten für alle möglichen Einnahmen und Ausgaben, die ich anderweitig benötige. Die müsste ich jetzt alle neu erstellen. Außerdem ist der SKR 42 nicht auf Grundlage des SKR 03, so dass ich jede einzelne Kontonummer suchen müsste - und da ich nur einen einzigen Verein habe, ist da auch wenig Gewöhnungseffekt!

 

Gibt's da echt keine andere Möglichkeit? Warum wurde das überhaupt umgestellt? Ich finde es schrecklich, dass DATEV imm mehr pampert und seinen Nutzern keine eigenen Entscheidungsmöglichkeiten mehr lässt!

Amadeus11
Einsteiger
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Das mit den zahlreichen individuellen Konten haben alle in jeglicher Vereinssparte.

Nun muss ich der DATEV mal vollumfänglich recht geben, dass das bei Rechtsform Verein der SKR03 abgelehnt wird. Da ich großflächig Vereine betreue weiß ich das es Finanzämter gibt und da fällt mir speziell ein  bestimmtes Bundesland ein welche am Jahresende die 4-Sphärentrennung über Knopfdrucklösung erwarten und kein manuelles Zusammenbasteln. Der SKR42 ist ein modifizierter SKR04 und wenn das dann noch zu kompliziert sein soll gibt es eigentlich nur eine Lösung. Vom Mandat trennen mit dem Hinweis an den Verein dass es reichlich Kanzleien gibt welche das besser bearbeiten können.

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bianka
Aufsteiger
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Dankeschön! Die Antwort ist zwar nicht befriedigend, aber eindeutig. - Ich hatte mit der "zusammengebastelten" Einnahmen-Ausgaben-Rechnung noch keine Probleme mit dem Finanzamt - und ehrlich gesagt, würde ich mich hier mit dem Finanzamt auch anlegen! Solange es kein Gesetz gibt, das eine bestimmte Form vorschreibt, kriegen die von mir eine Excelliste.

 

Ich weiß, dass der SKR 42 auf dem SKR 04 beruht - das ist ja das Problem! KEIN Problem wär es für DATEV, auch einen "32" zu machen. Davon abgesehen, wurde der SKR 03 eben bis 2024 NICHT abgelehnt, weshalb ich es nicht verstehe.

 

Mandant rauswerfen geht nicht, weil ich mit dem Verein eng verbandelt bin.

 

Na, dann werde ich halt weiterbasteln und auch meine Körperschaftsteuererklärung manuell machen.

 

Danke nochmal! Meine pissige Art ist nicht gegen Dich gerichtet. 😉

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cro
Experte
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@bianka  schrieb:

Hallo, zusammen!

 

...........Muss ich jetzt wirklich auf den unsäglich unübersichtlichen Vereinskontenrahmen SKR 42 umstellen?! Ich buche einen Tierschutzverein. Dort habe ich Dutzende selbst erstellte Konten für alle möglichen Einnahmen und Ausgaben, die ich anderweitig benötige. Die müsste ich jetzt alle neu erstellen. Außerdem ist der SKR 42 nicht auf Grundlage des SKR 03, so dass ich jede einzelne Kontonummer suchen müsste - und da ich nur einen einzigen Verein habe, ist da auch wenig Gewöhnungseffekt!..............

 


Vollstes Verständnis für Ihre Situation. Aber ich würde echt zum SRK42 raten. Haben Sie einmal die vielen Individuellen Konten überdacht (könnte man bei der Überleitung ja vielleicht reduzieren/zusammenfassen). Wir haben uns vor 2 Jahren zur Änderung "aufgerafft" und geflucht. Aber jetzt überwiegen definitiv die Vorteile in der (öfter mal holprigen) DATEV-Welt.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @bianka,


die automatische Umstellung auf die Rechtsform "Einzelunternehmen" ist aufgrund der verwendeten Gewinnermittlungsart "Einnahmenüberschussrechnung" erfolgt.


Es ist möglich, die Rechtsform auf "Kapitalgesellschaft" zu ändern, um eine Möglichkeit zur Übergabe der Daten für die Körperschaftsteuer zu erreichen.

Wenden Sie sich hierzu am besten an unseren Programmservice Branchen (Servicekontakt anlegen - Dok.-Nr. 1071593). Meine Kollegen aus dem Programmservice Branchen beraten Sie hierzu zur Vorgehensweise, um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden.


Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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ulli_preuss
Fachmann
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@bianka 

 

Auch wenn ich Ihren eigenen Ärger für den Moment nachvollziehen kann, so können Sie Ihren Ärger nicht bei DATEV abladen. 

Seit Jahren gab es einen Vereinskontenrahmen, den Sie hätten nutzen können. Sie haben sich dagegen entschieden, sei es, weil Sie keinen gemeinnützigen Verein mit allen Sphären abbilden mussten/wollten, sei es, weil eingefahrene Lösungen halt immer so gut klappen. Nun dreht sich das Rad der Zeit im Hintergrund ja immer weiter und irgendwann ist dann halt das MHD überschritten.

Und bevor hier Einwände kommen:

Spoiler
Wir betreuen seit Gründung einen gemeinnützigen e. V., der als Pflegeeinrichtung dem paritätischen Wohlfahrtsverband angegliedert ist.

Für Pflegeeinrichtungen ist zwingend der SKR45 vorgeschrieben und sämtliche Institutionen, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, erwarten Auswertungen und Aufstellungen auf Basis dieses SKR. Sei es die Stadt, welche den Investitionskostenzuschuss bewilligt, sei es hier in NRW einer der beiden Landschaftsverbände, welche für Ausbildungsumlage, Förderung, Abrechnung von Corona-Tests u. a. verantwortlich ist.

Mit dem SKR45 sind aber eine "komplette" Vereinsbuchführung nicht abbildbar und auch eine zu übermittelnde E-Bilanz mit DATEV nicht möglich/vorgesehen, obwohl die FinVerw darauf besteht.

Auch wir haben geflucht, aber was sollten wir für die Jahre 2020-2022 tun? Ein Wechsel des SKR kommt nicht infrage, denn auch die bei Überschreiten bestimmter Werte zwingend vorgeschriebene Kostenstellen-Auswertung baut ja darauf auf. Wir haben uns dann mit der zeitweiligen Änderung der Rechtsform beholfen und mit dem FA Kontakt aufgenommen.

Es mag ärgerlich sein, sich von gewöhnten Dingen verabschieden zu müssen, aber es nun mal leider so. DATEV für Ihren Ärger dafür verantwortlich zu machen, dass Sie keine Unterstützung mehr bekommen, weil Sie sich eine "eigene" Lösung zusammengeklöppelt haben, ist eine naheliegende, aber fehlgeleitete Reaktion. 

Lassen Sie die Finger von individuellen Lösungen so weit es geht und setzen Sie auf die vorgegebenen Standards von DATEV. Es gibt zwar auch damit genügend Konfliktpotenzial und Verbesserungsbedarf, Sie profitieren dafür aber immerhin von der Programmpflege in Form von Service-Updates, Hotfixes, Programmhilfen im Hilfecenter etc.

Machen Sie es wie von dem Kollegen @cro vorgeschlagen und investieren Sie Ihre Zeit in eine einmalige Umstellung. Den Profit daraus werden Sie in den nächsten Jahren nicht mehr missen wollen.

 

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
bianka
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Vielen lieben Dank! Das werde ich mir ansehen.

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bianka
Aufsteiger
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Also: Erstens will ich ja keine Unterstützung. Ich verstehe nur nicht, warum der SKR 03, den es nach wie vor gibt, jetzt plötzlich nicht mehr für Vereine buchbar ist - dabei will ich ja mitnichten irgendwelche vereinsspezifischen Funktionen haben. 

 

Zweitens habe ich mit dem früheren SKR 45 bereits gearbeitet und fand ihn nicht praktikabel. Was mich vor allem stört, ist eben, dass er auf dem SKR 04 basiert und wir diesen nicht nutzen. Es geht also nicht primär um die Umstellung, sondern eben auch darum, dass ich im SKR 03 natürlich alle Konten im Kopf habe und ich jetzt, eben weil ich nur diesen einen Verein habe, wohl bei jeder Buchführung jedes einzelne Konto nachsehen müsste. - Vielleicht ist der SKR 42 ja "schöner" als der SKR 45. Mag sein.

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k_hacker
Aufsteiger
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Hi,

 

nur mal so als Anmerkung. Ich hatte schon Zeiten, bei denen ich regelmäßig Fibus hatte mit SKR03, SKR04 und Vereinskontenrahmen. 

Dauert bisschen bis man wieder mit dem Denken im richtigen Kontenrahmen ist, aber wenn alle regelmäßig bebucht werden geht es eigentlich.

In der Ausbildung damals gab es in der Schule den SKR04 und im Büro hauptsächlich den SKR03. Man kann sich dran gewöhnen...

 

Zur Hilfe: Kontenrahmen mit bebuchten oder genutzten Konten in Excel öffnen und im zweiten Bildschirm anzeigen lassen oder beim buchen das Programm mit Text nach dem Konto suchen lassen. 

VG
K. Hacker
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bianka
Aufsteiger
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Meine individuellen Konten sind nicht verhandelbar, weil sie nichts mit dem Finanzamt zu tun haben, sondern mit der Transparenz für den Verein: Ich habe hier schon öfter gelesen, die Buchführung sei für das Finanzamt und nicht für den Mandanten, aber da bin ich eben anderer Meinung ...

 

Aber danke für die Antwort!

Amadeus11
Einsteiger
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der Verein hat reichlich individuelle Konten, daher ist es auch gut dass der SKR42 nur mit 5-stelligen Konto-Nr. einsetzbar ist und es daher Möglichkeiten gibt.

Ich vermisse allerdings bei dem neuen Kontenrahmen ein wenig die Möglichkeiten für vereinsspezifische Konten der jeweiligen Sparte. Das hat die DATEV versäumt. Manchmal ist es noch zu sehr SKR04. Kein Mensch benötigt bspw. den Kontenbereich 67xxx - Kosten der Warenabgabe, also Ausgangsfrachten, Provisionen, Verpackungen usw.  Habe gerade einen Sportverein neu angelegt und in diesem Bereich die Konten für Sportgeräte, Bekleidung, Mannschaftsmeldegebühren, Schiedsrichterkosten usw. angelegt. Beim Verein der Wohlfahrtspflege sind es die darin vorkommenden spezifischen Konten, beim Tierschutz wieder andere.

 

Man kann die Materie nur richtig oder gar nicht betreuen. Wenn ich in einer Kanzlei wegen Baulohn anfrage werde ich öfters zu hören bekommen "machen wir nicht", bei Vereinsbuchhaltungen wird öfters einfach gemacht, anstatt zu sagen "da sind wir nicht entsprechend aufgestellt". 

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letzte Antwort am 06.02.2025 15:54:52 von Amadeus11
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