Guten Tag,
da die "lokale" VR-Bank nun auch die Datenweitergabe an DATEV (RZ-Bankinfo) berechnet, kam die Idee auf, dass die Mandanten mit UO Ihre Bankkontoumsätze ja via HBCI holen könnten.
Kann die Kanzlei dann auch RZ-Bankinfo bei den jeweiligen Mandaten kündigen oder braucht es das noch für eine andere Komponente, als die "Bereitstellung" der Bankkontodaten die durch die Bank übertragen werden?
Viele Grüße aus Hessen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@BSS1 schrieb:
dass die Mandanten mit UO Ihre Bankkontoumsätze ja via HBCI holen könnten.
Absolut nicht zu empfehlen 👎, wenn Sie sich nicht extra Ärger und Probleme wollen. Gerade mit der VR Bank hat unser Mandat und auch hier in der Community jemand mit "durch DATEV automatisch erstellte Sammler" arge Probleme. Das ist überhaupt nicht zuverlässig und manuell dazu. Die Umsätze müssen händisch abgerufen werden. Aktualisiert das Mandat nicht, gibt's keine Umsätze; kann man nicht buchen; gibt's keine UStVA.
Zusätzlich braucht es spätestens alle 90 Tage eine TAN. Die kommt dann via pushTAN als App am Smartphone, weil smsTAN auch meist berechnet wird. Oder man braucht einen TAN Generator (extra Gerät).
EBICS als Alternative kostet auch Geld aber wäre zuverlässiger.
Die Mehrkosten wird man nie durch das kostenlose HBCI wieder reinholen können, wenn es nicht sauber läuft. Und: In den Stammdaten muss die Quelle der Umsätze ebenfalls manuell abgeändert werden. Und: Dann kann es sein, dass die Umsätze zwar im Zahlungsverkehr vorliegen; REWE sie aber nicht zum Verbuchen anbietet.
Gibt es RZ Bankinfo: nichts tun und glücklich 😀 schätzen.
wäre es nicht ausreichend, wenn ausschließlich die Kanzlei die Daten, die seitens der DATEV von der Bank abgeholt wurden, aus dem Rechenzentrum der DATEV laden?
Damit müsste der Mandant doch auch an diese herankommen, oder?
Wenn das so wäre, könnte sich der Mandant die Übermittlung sparen.
Viele Grüße
Sven
Dem kann ich technisch nicht ganz folgen 😕. Mit RZ-Bankinfo schickt die Bank täglich alle Umsätze (sofern vorhanden) ins DATEV RZ. Dort kann man die Umsätze dann via REWE abholen und verbuchen und/oder: Man richtet im DUO die Bank ein und auch dort landen die Umsätze voll automatisiert, wo der Mandant seine Belege anhängen kann und erst dann holt man sich die Umsätze ins REWE inkl. der Belege.
Was nicht geht: Das Mandat kann keine Belege via RZ-Bankinfo zahlen. Dann braucht es doch wieder HBCI/EBICS zusätzlich. Wobei HBCI wie beschrieben mit der VR in einigen Fällen echt bescheiden ist und ja, das mag nicht täglich vorkommen aber oft genug im Jahr, dass es nervt. Das muss zu 100% sauber laufen. Wenn man da schon anfängt und Fehler beheben muss ...
Ich habe auch einige Fälle, bei denen die Mandanten in DUO die Bankumsätze selber mit HBCI abholen.
Wir richten die Bank dann im Zahlungsverkehr über HBCI ein und geben keinen HBCI-Zugang dort ein. Dadurch, dass der Mandant die Umsätze abholt, sind diese dann automatisch auch im Zahlungsverkehr.
In ReWe hinterlegen wir dann als Quelle für die Bankumsätze Zahlungsverkehr.
-> Bei uns funktioniert das.
Der Mandant sollte ja mit DUO auch überweisen, dann ist zwingend der Zugang über HBCI oder EBICS notwendig.
EBICS ist vermutlich besser, aber teurer. Hinsichtlich der Sammleraufteilung kann ich hier nicht mitreden.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich hab auch den ersten Mandanten bei dem es gut funktioniert (der hat einfach mal von sich aus umgestellt und ich hab dann in Kanzlei REWE "nachgezogen", nachdem er mir "gebeichtet" hat, was er gemacht hat.)
Aber bisher haben wir eben noch RZ-Bankinfo bei dem entsprechenden Mandanten "angemeldet" . Und ich frage mich nun, ob ich es kündigen kann, oder ob es mir dann "irgendwo" fehlt. Leider finde ich dazu keine eindeutige Aussage bei der Datev und ich dachte ich frag einfach die Praktiker.
Also bei den entsprechenden Mandanten war und ist kein RZ-Bankinfo im Einsatz?
Viele Grüße
Vielen Dank für die ausführliche Anwort.
Hallo @BSS1,
wenn die Abholung der Kontoumsätze im Verfahren HBCI PIN/TAN eingerichtet wurde und ohne die z. B. von @metalposaunist genannten Einschränkungen funktioniert, dann kann die RZ-Bankinfo bei der Bank gekündigt werden.
Drucken Sie dazu in der Übersicht Bankverbindungen RZ (Übersicht Bankverbindungen im RZ anfordern) eine Abmeldeerklärung aus; diese muss vom Kontoinhaber unterschrieben bei der Bank eingereicht werden.
Die Löschung der Bankverbindung mit dem DFÜ-Typ "RZ-Bankinfo" in der Übersicht Bankverbindungen RZ ist nicht notwendig. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, und bei Bedarf kann so weiterhin auf die gespeicherten Umsätze aus diesem Verfahren zugegriffen werden.
@Antje_Naumann schrieb:
Drucken Sie dazu in der Übersicht Bankverbindungen RZ (Übersicht Bankverbindungen im RZ anfordern) eine Abmeldeerklärung aus; diese muss vom Kontoinhaber unterschrieben bei der Bank eingereicht werden.
Geht das denn bei allen Banken gleich? Oder tanzen da auch Banken aus der Reihe und haben eigene Formulare zur Kündigung?
@metalposaunist schrieb:@Antje_Naumann schrieb:
Drucken Sie dazu in der Übersicht Bankverbindungen RZ (Übersicht Bankverbindungen im RZ anfordern) eine Abmeldeerklärung aus; diese muss vom Kontoinhaber unterschrieben bei der Bank eingereicht werden.
Geht das denn bei allen Banken gleich? Oder tanzen da auch Banken aus der Reihe und haben eigene Formulare zur Kündigung?
Jede Bank macht das, was sie will. Und wie sie will.
Das macht das ganze so spannend.
Hallo @andreashofmeister,
bezüglich der Teilnahmeerklärungen ist das zutreffend, bei der Abmeldeerklärung ist es uns tatsächlich noch nicht aufgefallen.
Die Löschung der Bankverbindung mit dem DFÜ-Typ "RZ-Bankinfo" in der Übersicht Bankverbindungen RZ ist nicht notwendig. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, und bei Bedarf kann so weiterhin auf die gespeicherten Umsätze aus diesem Verfahren zugegriffen werden.
Werden nicht pro Konto das mit Umsätzen hinterlegt im RZ steht die Speichergebühren von x,zz fällig? X,zz * Mal y.
Da käme ggf. übers Jahr auch ein schickes Abendessen mit der Gemahlin des Kanzleiinhabers zusammen.
Die Kontodaten könnte man auch einfach einmal Downloaden im DMS speichern und die Gebühren sparen.
Ich komme gerade nicht an unsere Rechnungsdaten aber Konten im RZ stehen haben die nicht mehr gebraucht werden... 🤔wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt kostet das.
@Antje_Naumann schrieb:Hallo @andreashofmeister,
bezüglich der Teilnahmeerklärungen ist das zutreffend, bei der Abmeldeerklärung ist es uns tatsächlich noch nicht aufgefallen.
Auf jeden Fall spannend, welche Arbeitsprozesse sich die Banken hier einfallen lassen! Ich habe zur Zeit ein Projekt mit "nur" vier unterschiedlichen Banken. Alle anders. Alles köcheln ihre eigene Suppe.
Aber es macht Spaß. Eine Bank hat Ihren Preis schon mal "angepasst"..., geht alles.!
@andreashofmeister schrieb:
Aber es macht Spaß.
Deutschland 🇩🇪. Braucht es erst ein § zu. Dass man dann mit viel Aufwand umgehen kann. Dann bezahlt man lieber Personen, die die Lücken im Gesetz suchen.
#Service für Kunden? Wo leben wir denn. Also bitte! 😂
Das hängt ganz schwer an den Banken. Die SPK Leipzig ist das totale Gegenteil der Stadtsparkasse München.
SPK Leipzig überfreundlich kriegten es aber drei Wochen lang nicht hin die RZ Kommunikation einzurichten. Die Stadtsparkasse München schnautze mich an warum ich bei einem für sie abgeschlossenem Fall nachfragen würde. Und es hat tatsächlich funktioniert. 😇
Mit wem hast du denn die Ehre Andreas?
Hallo @jjunker,
es fallen tatsächlich Speichergebühren an. Aber: Da im beschriebenen Fall ohnehin Umsätze aus dem Verfahren HBCI PIN/TAN im Rechenzentrum gespeichert werden, ist der betreffende "Zähler" für diese Bankverbindung schon ausgelöst. Auch wenn zusätzlich Umsätze aus dem Verfahren RZ-Bankinfo oder auch archivierte Zahlungsaufträge gespeichert sind, erhöht sich der Betrag nicht - es wird pro Bankverbindung abgerechnet, nicht pro Verfahren.
Stimmt mein Fehler.🤫 Im vorliegenden Fall würde der Speicher durch ein anderes Verfahren befüllt. 🙈
Im Allgemeinen sollten Konten die nicht mehr gebraucht werden gelöscht werden.
Hier wird das Konto ja weiter genutzt.
@BSS1 HBCI nutzen wir nur wenn es die deutsche Bank oder eine ihrer Töchter ist. Die Sauhunde verlangen pro Konto 20€ im Monat fürs RZ Sammelverfahren. Bei allem unter 10€ im Monat ist es den Ärger den HBCI bedeutet nicht Wert umzustellen.
Hallo Frau Naumann,
ich schreibe hier mal weil dies genau mein Thema ist. Ich selber bin Steuerberaterin und arbeite bezüglich der Kanzleibuchhaltung mit DUO + REWE. Bis jetzt war die Bank RZ info bei meiner Sparkasse kostenlos. Also habe ich die Umsätze über diesen Weg eingespielt. Nun flatterte ein Brief ins Haus, dass die Sparkasse nun ab 1.11. für diesen Dienst 10 Euro haben will. Da es auch viele meiner Mandanten betrifft und ich schon andere Banken über DUO mit HABCI angelegt habe, habe ich meine Bank umgestellt. Die Mandanten können sich dann überlegen ob sie die Mehrkosten zahlen wollen oder lieber ein paar Klicks machen und ab und an mal eine Tan eingeben. Die Kontoauszüge werden nun also bei mir über HABCI geholt. Die Bank stellt auch nichts mehr an die Datev bereit. Die Kontoauszüge stehen auch über den Zahlungsverkehr in REWE bereit. Mein Problem die neuen Bankbewegungen, also ab dem Tag wo die Sparkasse nichts mehr gesendet hat, sind in DUO "grau" Hinterlegt. Das heißt ich kann Sie nicht abhacken, es werden keine Belege angeheftet und es können auch keine Belege manuell zugeordnet werden. Wie kann ich das Problem lösen?
@simonesch schrieb:
Die Mandanten können sich dann überlegen ob sie die Mehrkosten zahlen wollen oder lieber ein paar Klicks machen und ab und an mal eine Tan eingeben.
Und es mal funktioniert; mal nicht; heute ja, morgen nein - man weiß es nicht. HBCI mit Bank online über finAPI ist mir zu unzuverlässig. Und finAPI gehört zu Yapily.
Nachher kommen die Mandanten noch mit der flicker TAN und dem Gerät statt photoTAN oder pushTAN und wenn, brauchen diese ggf. ein extra Lesegerät, weil ein Smartphone nicht erwünscht ist.
Achtung, was da alles auf Dich zukommt, wenn Du es den Mandanten freistellst. Wer RZ-Bankinfo hat, möge alles dafür tun, damit das erhalten bleibt! Dass das überhaupt kostenlos ist - ich kenne den Service bei jeder Bank nur zwischen 10 und 12 EUR, der sich lohnt, wenn es nicht 2 Umsätze sind, die man per MT940 besser verarbeitet.
@simonesch: Welche Quelle steht in REWE Stammdaten > Bank? Welche Quelle steht in der Anwendung Zahlungsverkehr?
EDITH: Der nächste mit HBCI Problemen: "Umsatzabfrage starten" funktioniert nicht mehr
In REWE habe ich als Quelle Zahlungsverkehr. In Zahlungsverkehr habe ich als Quelle Umsätze aus Datev RZ. Die Umsätze die ich heute mit Duo geholt habe, waren dann auch automatisch in REWE. Nur kann ich die Umsätze in DUO nicht bearbeiten.
Was das Thema Mandanten betrifft. Natürlich werde ich für keinen Mandanten irgendwelche Pin/Tan Geschichten verwalten...Entweder der Mandant macht selber oder er muss bezahlen...
Da die Bank um die es geht, den MT940 Export im Onlinebanking ermöglichst. Steht es außer Frage, dass ich die 10 Euro für meine Buchführung nicht bezahlen werde.
Die hier ansässige Volksbank nimmt im übrigen 3,00 Euro, was ich grade so vertretbar finde...
Die aktuellen Umsätze lassen sich immer nur mit einem Tag Verzögerung bearbeiten.
Dann müsste ich aber heute (Mittwoch) die Umsätze von Montag bearbeiten können und das ist leider nicht der Fall.
Konto aktualisieren!
gefühlte 100 mal
@simonesch schrieb:
In Zahlungsverkehr habe ich als Quelle Umsätze aus Datev RZ.
Bin mir in dem Durcheinander bei DATEV gerade nicht sicher, ob das korrekt ist: Zahlungsverkehr: PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) einrichten
Also im Zahlungsverkehr ist unter Quelle Kontoumsätze DFÜ-Weg Abholung über HbCI Pin/Tan hinterlegt. Dies sollte auch richtig sein. Wie gesagt, die Umsätze kommen in REWE an, auch die nach der Abschaltung der Bank RZ info. Ich würde nur gerne in DUO weiterhin Belege zuordnen.
Hallo @simonesch,
bei Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens sind die untertägigen Kontoumsätze für die Bearbeitung gesperrt.
Mit der Kontoumsatzabholung ab dem Folgetag ist die Freigabe dieser Kontoumsätze aktiv. (Siehe Bank online – Kontoumsatzabholung, Kapitel 2.1.1) Grund dafür ist, dass untertägig Anpassungen am Kontoumsatz seitens der Bank getätigt werden. Sie können untertägig zwar die Umsätze ansehen, aber keine Belege zuordnen/ Notizen anlegen, etc..
Wenn die Kontoumsätze am Folgetag weiterhin als gesperrt angezeigt werden, müssten wir dies im Einzelfall prüfen. Wenden Sie sich hierfür bitte an den Service. Vielen Dank!
Hallo Frau Naumann,
ich springe noch mal auf diesen etwas älteren Chat auf, weil ich aktuell genau diesen Fall habe.
Dir Frage ob RZ-Bankinfo mit der Kündigung bei der Bank eingestellt ist wurde mir beantwortet.
Lösche ich die Bankverbindung in der Übersicht Bankverbindung RZ werden mir KEINE Umsätze mehr in DUO angezeigt.
Was bedeutet das? Dass die Bankkontoumsätze in DUO irgendwie doch über Datev-RZ kommen?
Ich dachte bei HBCI PIN/TAN kommen die Umsätze durch das aktive Holen des Mandanten von seiner Bank?
Ich habe bei Quelle Kontoumsätze Datev Zahlungsverkehr eingestellt und im Zahlungsverkehr bei der Bank die Quelle Abholung über HBCI PIN/TAN.
Die Umsätze kommen somit via Zahlungsverkehr ins Rewe.
Daher ist RZ-Bankinfo doch überflüssig und die Gebühren können gespart werden?
Ich lösche dann einfach nur nicht, aber der DFÜ-Typ "RZ_Bankinfo" verschwindet dann mit Abmeldung bei der Bank?
Somit bleiben meine Umsätze sichtbar in DUO?
Puh...
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
S. Fuchs
Hallo Frau Fuchs,
Sie haben an anderer Stelle bereits das Hilfe-Dokument PAY02253 beim Aufruf von Kontoumsätze prüfen erwähnt - und dort steht auch die entscheidende Information:
Wenn Sie das Verfahren der Kontoumsatzabholung von dem Service-Rechenzentrumsverfahren (RZ-Bankinfo) auf das PIN/TAN-Verfahren umstellen möchten, darf die Bankverbindung nicht im DATEV-Rechenzentrum gelöscht werden.
Die Kurzfassung ist, dass es technische Abhängigkeiten gibt, die ein Bestehenbleiben der Bankverbindung notwendig machen.
Ja, in der Übersicht Bankverbindungen RZ bleibt dadurch ein zusätzlicher Eintrag mit dem DFÜ-Typ RZ-Bankinfo stehen.
Nein, dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten: wenn bei einem Mandanten für eine Bankverbindung Umsätze aus mehreren Quellen im Rechenzentrum gespeichert werden (z. B. RZ-Bankinfo und HBCI PIN/TAN), wird die Leistung Bankdatenservice nur einmal berechnet.
Gehen Sie wie folgt vor, um die Kontoumsätze in Unternehmen online wieder angezeigt zu bekommen: