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PV-Anlage ertragsteuerfrei / umsatzsteuerpflichtig buchen Personengesellschaften / Einzelunternehmer

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letzte Antwort am 02.05.2024 09:30:37 von Diana_82
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AlexanderJ
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Guten Tag,

 

ich wollte zum einen Fragen, ob die Antworten der DATEV Mitarbeiter des Threads Gelöst: Erträge PV Anlage ertragsteuerfrei buchen - DATEV-Community - 331813 noch die aktuellsten sind und wie die nachstehenden Sachverhalte zu lösen sind.

 

1. Umsätze einer nach § 3 Nr. 72 EStG ertragsteuerfreien, aber umsatzsteuerpflichtigen PV-Anlage im Hauptbetrieb eines Einzelunternehmers (EÜR / SKR04)

 

Zahlungseingang der Abschläge auf dem Bankkonto

AlexanderJ_0-1699348769058.png

 

Konto 2359 ist ein Konto im Privatbereich, dass Umsatzsteuer zulässt. BU 101 ist 19 % Umsatzsteuer.

Das hat zur Folge, dass 19 EUR in der USt-VA als Umsatzsteuer abgeführt werden und 19 EUR in der BWA als Umsatzsteuer sich gewinnerhöhend auswirken.

In der Anlage EÜR der Einkommensteuer-Erklärung muss dann die erhaltene, aber noch nicht an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer in Zeile 92 als steuerfreie Einnahme manuell erfasst werden.

 

Die BWA ist unterjährig falsch und es muss manuell in der Anlage-EÜR etwas ergänzt werden, aber es funktioniert grundsätzlich... Verbesserungsvorschläge Willkommen.

 

2. Umsätze einer nach § 3 Nr. 72 EStG ertragsteuerfreien, aber umsatzsteuerpflichtigen PV-Anlage im Hauptbetrieb einer Personengesellschaft (EÜR / SKR04)

 

Ich habe keine Ahnung wie hier am besten vorzugehen ist.

Es gibt keine DATEV Standard Konten, die eine Gesellschafter-Zuordnung zulassen in Kombination mit Gewinnneutralität und Umsatzsteuer. Man könnte z. B. 4400 als Ertragskonto verwenden, von diesem Konto dann auf ein Verrechnungskonto umbuchen und es anschließend auf die Gesellschafter aufteilen, aber dann bleibt immer noch das Problem, dass die Umsatzsteuer gewinnwirksam berücksichtigt wird. Kann das überhaupt im Rahmen der Ergebnisverwendung bereinigt werden? Muss manuell eine gewinnmindernde Korrekturbuchung erfolgen?


Vielen Dank für eure Unterstützung.

Falls es ein Info-Dok mit den Lösungen gibt, kann auch einfach darauf verwiesen werden.

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AlexanderJ
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und natürlich auch hier

3. Umsätze einer nach § 3 Nr. 72 EStG ertragsteuerfreien, aber umsatzsteuerpflichtigen PV-Anlage in einer Kapitalgesellschaft (Bilanz)

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DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @AlexanderJ ,

 

wir haben folgende neue Informationen für Sie. Sie wurden am 08.11 in dem von Ihnen genannten Beitrag veröffentlicht.

 

PV Anlage ertragssteuerfrei buchen 

 

Es wurden für den SKR 03/SKR 04 Konten festgelegt, welche 2024 eingeführt werden.

 

  • 9906 / 9906 Steuerfreie Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG (Soll)
  • 9907 / 9907 Gegenkonto zu steuerfreien Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG (Haben)
  • 9908 / 9908 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG i.V.m. § 3 Nr. 72 EStG (Haben)
  • 9909 / 9909 Gegenkonto zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG i.V.m. § 3 Nr. 72 EStG (Soll)

 

Die Konten stehen mit der Jahreswechselvorabversion 12.28 ab 30. November 2023 in beiden SKR's 03/04 zur Verfügung.

 

Für die Jahre 2022 und 2023 werden ab der Jahreswechselversion 12.4 ab 29.12.2023 folgende Kontenzwecke eingeführt:

 

  • Steuerfreie Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG (Soll)
  • Gegenkonto zu steuerfreien Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG (Haben)
  • Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG i.V.m. § 3 Nr. 72 EStG (Haben)
  • Gegenkonto zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG i.V.m. § 3 Nr. 72 EStG (Soll)

 

Um einen Kontenzweck ohne Sachkonto nutzen zu können, muss diesem Kontenzweck ein Sachkonto zugeordnet werden. Eine ausführliche Anleitung zum Thema Kontenzweck ohne Kontenzuordnung finden Sie im Dokument Kontenzwecke mit/ohne Kontenzuordnung 

 

Bis zur Auslieferung der Kontenzwecke für 2022 und 2023 müssen die entsprechenden Werte manuell in den Steuerformularen erfasst werden.

 

Die steuerfreien Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 ESTG vermindert um die damit im Zusammenhang stehenden nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben, sind in die Formularzeile 97a der Anlage GK im KSt-Formular 2022 einzutragen.

Bis zur Einführung der oben genannten Kontenzwecke und Konten kann dieser Eintrag nur manuell durchgeführt werden.

Mit den neuen statistischen Konten werden die bereits gebuchten Einnahmen und Ausgaben korrigiert. Die Ermittlung der Beträge kann über die Kostenrechnung oder in einer Nebenrechnung erfolgen.

 

Die Konten 9906 und 9908 werden über die Schnittstellen an die Steuerprogramme übergeben.

 

Wir hoffen, das wir Ihre Fragen soweit beantworten konnten. 

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
AlexanderJ
Aufsteiger
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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Wird es solche Konten auch zum Jahreswechsel auch für anderen SKRs geben? Für uns wäre der SKR14 von großer Relevanz.

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @AlexanderJ,


zum SKR14 wird es mit der Jahreswechsel-Version die gleichen Konten und Kontenzwecke geben, wie zum SKR04. Die Länge der Sachkonten wird dabei jedoch 7-stellig sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

Diana_82
Einsteiger
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Hallo @AlexanderJ ,

 

hast Du eine Lösung für die Kapitalgesellschaft gefunden?! 

 

Ich überlege es auf den Konten zu lassen und dann manuell in der Anlage GK die Differenz zwischen st.freien Einnahmen und nicht abziehbare BA zu erfassen.

 

Viele Grüße,

Diana

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dieckhoffjürgen
Beginner
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Hallo Frau Lindt von der Datev,

 

bei einer 4/3 Rechnung hat Ihr Hinweis mir weitergeholfen.

Bei einer Kapitalgesellschaft habe ich den Kontenzweck wie von Ihnen beschrieben geändert.

 

Da Kam der Hinweis Konto ist für Rechnungslegungszweck "handelsrechtlicher Abschluss" nicht zulässig

/darf nicht bebucht sein Dok 1002487 Auffangposten 1026385

 

Danke

 

Jürgen Dieckhoff

 

dieckhoffjrgen_0-1714140290548.png

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Thaler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @dieckhoffjürgen,

 

der Programm-Hinweis deutet darauf hin, dass die Buchung in einem für alle Bereiche geltenden Stapel gemacht wurde.

Nutzen Sie bitte den Servicekontakt zur weiteren Lösung Ihres Themas.

Servicekontakt anlegen

Viele Grüße
Andreas Thaler | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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Diana_82
Einsteiger
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Hallo @dieckhoffjürgen ,

 

würden Sie, wenn Sie eine Lösung haben, diese hier einstellen?!

 

Ich habe auch eine GmbH und das Bebuchen der genannten Konten funktioniert nicht.

 

Vielen Dank!

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letzte Antwort am 02.05.2024 09:30:37 von Diana_82
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