Ich habe leider keine Info von DATEV gefunden, was es mit dem Feld "Besteuerungsart" in den Debitoren-Stammdaten auf sich hat (ich nehme an, wegen des Vorsteuer-Abzugs im Sinne einer ISt-Besteuerung).
Zudem erscheint dieses Feld bei Neuanlage eines Debitors nicht - nur bei bestehenden Konten.
Wer kann helfen?
Hallo,
ich habe auch nichts von der Datev gefunden zu dem Feld.
Ich kann mir allerdings nur vorstellen, dass dieser Debitor abweichend von den Mandantenstammdaten zur Umsatzsteuerberechnung behandelt werden soll.
Die Ist-Versteuerung hat m. E. nichts mit der Vorsteuer zu tun, sondern mit der Berechnung der Umsatzsteuer für selbst ausgeführte Leistungen.
Es heißt ja auch "§ 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten" und nicht nach "verausgabten Entgelten".
Aus Vereinfachung berücksichtigen die meisten die Vorsteuer erst bei der Ausgabe, nach § 15 UStG ginge das aber auch schon früher.
MfG
Da muss ich einhaken:
§ 20 UStG hat nichts mit dem Vorsteuerabzug zu tun (Vorsteuerabzug ist in § 15 UStG geregelt).
Die (späte) Berücksichtigung der VSt - bei Zahlung - ist verfahrens- und eventuell auch strafrechtlich bedenklich, wenn jahresübergreifend. Andere Rechtsfachleute sehen aber in dem frühen Zeitpunkt vor Zahlung wohl nur einen Vorschlag des Gesetzgebers.....
Aktuell hat die ISt-Versteuerung nach dem nationalen Recht generell nichts mit der Zahlung zu tun und gilt nur für den Ausgangsumsatz. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist die korrekte Rechnung und die erbrachte Leistung (Vorschüsse mal ausgenommen).
Das EU-Recht sieht das in den MWSt-Richtlinien aber anders und hat die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales Recht (Frist 01.01.2024) aufgefordert (Aufnahme einer Option, die VSt bei Zahlung abzuziehen "neue ISt-Versteuerung bei der VSt").
Rechtssache "Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 (EuGH vom 10.02.2022, C-9/20)" hat diese Fragen aufgeworfen.
Daher - so meine Annahme - hat diese neue Angabe mit dem obigen SV im Zusammenhang mit der Umsetzung in nationales Recht zu tun.
Vorsicht bei Ist-Versteuerung – DATEV magazin (datev-magazin.de)
Hallo @Neu_hier ,
zum gegenwärtigen Zeitpunkt bietet das Feld noch keinen Nutzen.
Allerdings zeichnet sich in der Folge eines EuGH-Urteils eine Neuregelung beim Vorsteuerabzug für Leistungen von Ist-Versteuerern ab. Diese kann möglicherweise auch sehr kurzfristig erfolgen.
Um dafür gerüstet zu sein, wurde das Feld "Besteuerungsart" bereits in die Geschäftspartnerstammdaten aufgenommen.
Hallo Frau Lindt,
sie haben erwähnt, dass das Feld "Besteuerungsart" bisher keine Funktion/Nutzen hat.
Ist dies aktuell noch so?
Vielen Dank
Hallo @PG-DD ,
es ist unverändert so, dass dieses Feld "Besteuerungsart" in den Debitorenstammdaten keine Funktion/Nutzen hat.
Ab dem VZ 2028 gibt es erst den neuen § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG - sofern sich bis dahin nichts ändert, es sind noch Wahlen... aber das kommt vom EUGH und BFH, Urteil v. 12.7.2023 - XI R 5/21
War bisher auch eindeutig zu einfach. Wir brauchen einfach mehr Komplexität!
Ist doch gut für unsere Branche, das macht es spannend. 🧐
Wie sagt man: Hoch lebe die USt-Sonderprüfung.