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Idee ReWe: Zulassen von Nullbuchungen

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letzte Antwort am 03.07.2020 12:46:57 von dtx
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martinkolberg
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Situation: EB- Vortrag Anlagevermögen.

 

Bei den KFZ sollen alle KFZ separat per EB vorgetragen werden, damit diese in Erinnerung blieben.

Leider wurde ein Abgänger auf den Restwert "Null" abgeschrieben.

 

Folglich würde ich gerne diesen Anhänger per Nullbuchung als EB einstellen, so daß später im Abschluss diese Position auch ausgewiesen wird und der gute Anhänger nicht in Vergessenheit gerät.

 

Ich bitte darum, daß auch Buchungen mit dem Wert Null ermöglicht werden.

Meines Erachtens gibt es keinerlei Gründe, dieses zu verwehren. 
Wer diese Nullbuchungen ablehnt, der muß diese Buchungen nicht nutzen.

 

Danke für eine Umsetzung.

Thomas_Kahl
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Aber Herr Kolberg, warum posten Sie das denn nicht in Ideas?

 

Sorry, der musste einfach sein. Ich schließe mich dem Wunsch an. Bei mir ist der Grund zwar ein Anderer, aber bin trotzdem dafür.

In meinem Fall wirft das Rechnungssystem des Mandanten immer wenn Dinge noch nach- oder ersatzgeliefert werden eine Nullrechnung aus. Und hier ließe sich mit "Nullbuchungen" die Stetigkeit der Rechnungsnummern einfacher dokumentieren.

MfG
T.Kahl
Thomas_Kahl
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Nachricht 3 von 21
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Nachtrag: Mal weiter gedacht - eventuell löst das noch ein Problem / einen Wunsch, den es schon ewig und drei Tage gibt: das nachträgliche Anfügen von Belegen. Einfach festgeschriebene Originalbuchung Kopieren, Betrag 0,00 EUR, Text "Belegnachtrag zu..." (oder ähnlich) und an die Buchung Beleg dran. Dan ist erkennbar, dass das zusammengehört und es wird GoBD-Gerecht dokumentiert, wann der Beleg nachträglich hinzugefügt wurde.

MfG
T.Kahl
martinkolberg
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Nachricht 4 von 21
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@Thomas_Kahl  schrieb:

Aber Herr Kolberg, warum posten Sie das denn nicht in Ideas?

Weil trotz mehrfacher Wunschäußerung hier noch kein Bord für derartige Ideen eingerichtet wurde...

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 21
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Hallo zusammen,

 

die Anregung eine Buchung mit 0,00 zu erfassen ist bekannt. Wir haben hierzu seit 2013 rund 33 Rückmeldungen. Derzeit ist keine Umsetzung geplant.

 

Es besteht die Möglichkeit Buchungen mit identischen Konto und Gegenkonto zu erfassen. Im Jahresabschluss können im Anlagenspiegelbereich der Bilanz Null-Salden ausgegeben werden. Das hat mich auf eine Idee gebracht und konnte für Sachverhalt von @martinkolberg interessant sein . Problem ist, dass bei der Idee Jahresverkehrszahlen erzeugt werden, das kann  zu Problemen führen. Die Jahresverkehrszahlen existieren ja nicht wirklich. 

 

Ich habe die folgende Idee nicht ausführlich geprüft! Ich wollte Ihnen die Idee aber nicht vorenthalten.

 

Vorgehen:

 

  1. In Belege buchen oder Abschlussbuchungen folgende Buchung erfassen: 0520 Pkw an 0520 Pkw 1,00 Euro.
    Buchung.png
  2. Programm-Meldung #REW02205 mit Ja bestätigen.
  3. Haken setzen bei Bestand | Ausgeben | Jahresabschluss | Eigenschaften - Kontennachweis zur Bilanz | Umfang und Varianten | Null-Saldo ausgeben im Anlagenspiegelbereich der Bilanz.
    Null-Saldo.png

  4. Kontennachweis zur Bilanz ausgeben.
    Kontennachweis_Bilanz.png

Der Nullwert wird ausgegeben, sobald der Posten ausgegeben wird.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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deusex
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Nun ja,

diese Idee empfinde ich jetzt auch als überflüssig, nur weil ein Anhänger aus Versehen auf Null abgeschrieben wurde; mit Verlaub.

Einfach darauf achten, dass die RBW auf 1,00 € sitzen und das Problem ist vom Tisch. 

 

Ggf. eine Zubuchung mit einem Euro vornehmen.

 

Die von Herrn Kahl beschrieben Buchung kann auch mit einem Euro und anschließender GU erreicht werden.

 

Womöglich habe ich da zu kurz oder zu pragmatisch gedacht.

 

 

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martinkolberg
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Nachricht 7 von 21
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Ihre Idee führt meines Wissens zu Differenzen beim Prüfen der Anlag- Posten bei der Übergabe nach BiBer.
Die JVZ werden als Zugang und Umbuchung interpretiert und Anlag läuft damit in Differenzen zwischen der FiBu und dem Anlagenverzeichnis.

 

Ist es eine technische Unmöglichkeit, Nullbuchungen zuzulassen, oder handelt es sich um eine politische Entscheidung, so daß das mit einem Federstrich geändert werden könnte, wenn ein politisches OK vorliegen würde?

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @martinkolberg,

 

Das wiederum habe ich getestet. In der Auswertung Abstimmung Anlagenbuchführung gibt es durch diese Buchung keine Differenz.

Abstimmung_Anlagenbuchführung.png

 

Bezüglich Ihrer Frage, unsere Entwicklung hat wie folgt Stellung genommen. Bezieht sich allerdings auf das Thema von @Thomas_Kahl. Aber ich denke der letzte Satz trifft auch auf Ihren Sachverhalt zu.

 

Ordnungsmäßigkeitsnormen schreiben grundsätzlich keine konkrete technische Umsetzung vor. Es muss allgemein eine Verknüpfung zwischen der Buchung und dem entsprechenden Beleg möglich sein. Dies ist nicht nur über das Belegfeld 1 und einer Rechnungsnummer umsetzbar, sondern kann durch verschiedene, auch organisatorische Maßnahmen, erfüllt werden.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

 

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Thomas_Kahl
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@Lukas_Rudolph 


Ordnungsmäßigkeitsnormen schreiben grundsätzlich keine konkrete technische Umsetzung vor. Es muss allgemein eine Verknüpfung zwischen der Buchung und dem entsprechenden Beleg möglich sein. Dies ist nicht nur über das Belegfeld 1 und einer Rechnungsnummer umsetzbar, sondern kann durch verschiedene, auch organisatorische Maßnahmen, erfüllt werden.

 


Das ist mir klar. Hauptsache ich dokumentiere das irgendwie. Aber Schön ist anders. Aber da Herr Kolbergs Wunsch, wenn auch aus anderen Beweggründen, zu meinem passt, habe ich das ergänzt und erläutert. Ansonsten heisst es am Ende wieder "wird nicht umgesetzt - gab zu wenig Interessenten".

 

Und @deusex  - auch die Version ist mir klar, aber, und da wiederhole ich mich gern, Schön ist für mein Dafürhalten anders. Trotzdem danke, für den Lösungsansatz.

MfG
T.Kahl
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deusex
Allwissender
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"Schön" ist es, wenn es von Anfang an richtig gemacht wird. Unschön ist ein "Nachgemurkse" immer, ob alternativ mit oder ohne Nullbuchungen.

Was nun da schöner sein mag, liegt wohl im Auge des Betrachters.

 

Es darf jedoch berechtigt die Frage in den Raum gestellt, werden, da dieser Umstand (bei uns zumindest) äußerst exotisch ist und damit eine technische Wunschumsetzung zur Aufhebung der Nullbuchungssperre weniger sinnvoll und der technischen Programmieraufwand unverhältnismäßig erscheint; gerade auch in Bezug auf das Erschließen einer neuen Fehlerquelle.

 

 

 

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martinkolberg
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Ich bin beim Belege- Buchen und hätte folgende Rechnung zum Verarbeiten:

Warum darf ich diese Rechnung nicht ordentlich verbuchen, so daß diese Rechnung auch in den Mandanten- Auswertungen landet? So gibt es eine unschöne Lücke in den Belegnummern.


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jjunker
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Hallo Herr Kahl,

 

dann stelllen Sie es doch unter der Argumentation hinsichtlich der Belege ins DUO Idea Board. Wenn dann Themenfremd kommt wäre dies lächerlich.

 

Grüße aus München

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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dtx
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@deusex  schrieb:

Nun ja,

diese Idee empfinde ich jetzt auch als überflüssig, nur weil ein Anhänger aus Versehen auf Null abgeschrieben wurde; mit Verlaub.

Einfach darauf achten, dass die RBW auf 1,00 € sitzen und das Problem ist vom Tisch. 

 

...

 

Womöglich habe ich da zu kurz oder zu pragmatisch gedacht.

 

 


Vielleicht. Womöglich handelt es sich um die Kategorie Anhänger, die abgesehen von ihrer Eigenschaft als Fahrzeug in den GWG landet und dort am Jahresende aus gutem Grund verschwindet. Zumindest ich bin kein Freund davon, Kleinkram ewig in der Bilanz auszuweisen.

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deusex
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So lange es funktional im Betrieb ist, ist der Erinnerungswert mit 1,00 € ein über Jahrzehnte etabliertes System, das sich bewährt hat.

 

Und ja: Ich bin auch ein Freund des "Ausmistens", nur aber wenn die WG nicht mehr funktional im Betrieb sind.

 

Vielleicht habe ich Sie missverstanden, aber die Voraussetzungen bei einem Anhänger für eine GWG sind wohl kaum erfüllt. In der FiBu sind indes sämtliche Belegbilder verfügbar; unabhängig der Klassifizierung.

 

Im Prinzip geht es um versehentlich "kein RBW" oder versehentlich "GWG" ... Im JA besteht doch die Möglichkeit, die Anlagenbuchführung auf Vordermann zu bringen, womit sich die Probleme erst gar nicht stellen dürften.

 

Für den "Einen unter Hundert" kann die GU-Lösung ausnahmsweise auch angewandt werden.

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dtx
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@martinkolberg  schrieb:

@Thomas_Kahl  schrieb:

Aber Herr Kolberg, warum posten Sie das denn nicht in Ideas?

Weil trotz mehrfacher Wunschäußerung hier noch kein Bord für derartige Ideen eingerichtet wurde...

 

 


Ideen zu Kanzlei-Rechnungswesen soll es ja angeblich zu Tausenden geben, keine Ahnung, wo die gepostet werden (sollen). Also komme ich auch mal mit einer um die Ecke:

 

Beim Bearbeiten von Buchungsvorschlägen, die aus Bankgeschäftsvorfällen erzeugt wurden, wird in einem Eingabefenster ein Teil des bei der Überweisung von Absender- zu Empfängerbank übertragenen Buchungstextes angezeigt.

Mein Vorschlag besteht nun darin, die dort angezeigten Angaben nicht um einen vermeintlich irrelevanten Teil zu kürzen und Anwender, die an der Stelle Fehleinschätzungen befürchten, auf eine ständige Einblicknahme der Bankkontoumsätze zu verweisen.

 

@Lukas_Rudolph

(ich könnte auch den Vorschlag als "anstößig" melden, damit er zur Kenntnis genommen werde)

 

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dtx
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@deusex  schrieb:

So lange es funktional im Betrieb ist, ist der Erinnerungswert mit 1,00 € ein über Jahrzehnte etabliertes System, das sich bewährt hat.
...

 

Vielleicht habe ich Sie missverstanden, aber die Voraussetzungen bei einem Anhänger für eine GWG sind wohl kaum erfüllt. ...

 

Im Prinzip geht es um versehentlich "kein RBW" oder versehentlich "GWG" ...

 

 


Für mich sollten Bilanzausweise nicht nur die körperliche Anwesenheit, sondern auch eine wirtschaftliche Relevanz zum Hintergrund haben. Wenn die im hier diskutierten Fall aus Sicht des Mandanten gegeben ist, würde ich diesen Wunsch höher gewichten als die Ergebnisverfälschung um einen Euro infolge Wertaufholung bei diesem "Klaufix". Als Anlaß für eine Programmänderung taugt das nun nicht gerade ...

 

(Die Problemkreise selbständiger Nutzbarkeit und zwangsläufig notwendiger, aber frei veränderlicher Nutzungszusammenhänge sind alles andere als trivial. Dabei wären wir früher doch schon zufrieden gewesen, wenn die Selbstbucher die 3,5"-Disketten und Einbaufestplatten wenigstens auf GWG gebucht hätten ...)

 

 

 

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martinkolberg
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Vielleicht. Womöglich handelt es sich um die Kategorie Anhänger, die abgesehen von ihrer Eigenschaft als Fahrzeug in den GWG landet und dort am Jahresende aus gutem Grund verschwindet. Zumindest ich bin kein Freund davon, Kleinkram ewig in der Bilanz auszuweisen.

Wenn der Mandant regelmäßig KFZ- Steuern für diverse Fahrzeuge bezahlt, wäre es für die Abgrenzung Betriebs- KFZ oder Privat- KFZ durchaus hilfreich, wenn die Fahrzeuge in der Buchhaltung irgendwo aktiviert sind. Egal- ob 1 EUR oder Nullwert. (Aber bitte keine zwei Zeilen mit rein - und wieder raus, weil DATEV keinen Nullwert buchen kann) 

martinkolberg
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@deusex  schrieb:

So lange es funktional im Betrieb ist, ist der Erinnerungswert mit 1,00 € ein über Jahrzehnte etabliertes System, das sich bewährt hat.

Das Problem des 1- EUR- Erinnerungswertes ist, daß der Mandant in der Besprechung regelmäßig das Anlagevermögen ausmistet. Da ist es einfach nur lästig, wegen 2 oder drei rausgeschmissenen Uralt- Anlagegüter sämtliche Gewinn- Berechnungen incl. Steuern zu überarbeiten.

Bei rausgekickten Null- Inventaren habe ich keinerlei Ergebnis- Änderung und spare massiv an Arbeit.

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deusex
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Das Problem des 1- EUR- Erinnerungswertes ist, daß der Mandant in der Besprechung regelmäßig das Anlagevermögen ausmistet. Da ist es einfach nur lästig, wegen 2 oder drei rausgeschmissenen Uralt- Anlagegüter sämtliche Gewinn- Berechnungen incl. Steuern zu überarbeiten.
Bei rausgekickten Null- Inventaren habe ich keinerlei Ergebnis- Änderung und spare massiv an Arbeit.


Ich bin ein Fan des Ausmistens des AV, weil ich es nicht sehen kann, wenn da bspw. 15 Jahre alte PC´s rumgeistern o.ä.

Ich empfinde es auch als wichtig, dass der Mandant eine Übersicht hat, was er so alles im Betrieb hat.

 

Gut, das mit der durchgreifenden Änderung ist schon ein gewichtiges Argument, aber auch ein wenig ungünstiger Arbeitsablauf. Dieses Problem stellt sich uns an sich nicht.

 

Wenn Abschluss und Steuererklärungen erstellt sind, ändern wir da nichts mehr wegen ein paar Euro. Es sei denn, es müssten noch andere Ansätze geändert werden und man dies dann mitmachen kann.

 

Der Mandant erhielt im Vorfeld bereits u.a. OPOS-Listen und ggf. das AV zum prüfen und markieren.

 

Eine nachträgliche Änderung wäre unverhältnismäßig und erfolgt nicht. Die Korrektur erfolgt in der laufenden Buchführung des Folgejahres.

 

 

 

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seprof
Fachmann
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Warum stimmen Sie das mit dem Mandanten erst im Abschlussgespräch ab?

 

Mein Vorschlag wäre, dass schon vorher mit dem Mandanten abzustimmen.

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dtx
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@martinkolberg 

 

Die Steuer für einen Anhänger beträgt 7,46 Euro je 200 Kilogramm Gesamtgewicht, höchstens 373,24 Euro (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG). Wir kommen also bei einem Anhänger, dessen AHK im Bereich der GWG-Grenzen läge, womöglich in Gefahr, die Steuer mit nacherhobenen Säumniszuschlägen für ein anderes Fahrzeug zu verwechseln.

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letzte Antwort am 03.07.2020 12:46:57 von dtx
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