Hallo. Ich habe eine vermögensverwaltende GbR mit V&V, die gebucht wird. Wo kann ich die Gewinnermittlungsart Überschussermittlung nach §2ESTG hinterlegen.
Konkret geht es mit um die Ausgabe des Jahresabschlusses. Hier könnte eine individuelle Postengliederung auf Basis EÜR mit Umbenennung der Posten erfolgen. Allerdings steht in der Kopfzeile noch "Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG".
1. Gibt's hier eine vorgefertigte Gewinnermittlungsart Überschussermittlung mit entsprechender Postengliederung und korrekter Kopfzeile?
2. Wenn nicht, wo kann man bei individuelle Postengliederung die entsprechende Kopfzeile textlich bearbeiten?
WEnn sie mit dem Programm Bilanzbericht arbeiten sollten - comfort Variante- können sie über rechte Mausstate Dokumentengestaltung die Kopf und Fußzeilen als auch das Deckblatt bearbeiten und so betexten wie sie möchten.
Moin,
eine ziemlich umständliche (zeitaufwändige) Variante wäre, den Jahresabschluss nach Word zu exportieren und dort dann die Überschriften zu bearbeiten.
Ich hoffe aber, dass es hier noch User gibt, die Ihnen eine bessere Möglichkeit aufzeigen können.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Moin Frau Fitschen,
schon lange nichts mehr gehört. Word geht zwar aber das ist ein fürchterliches Handling, da geht soviel Zeit drauf das es aus meiner Sicht völlig inpraktikabel ist.
Wenn es nur aus Kanzlei Rewe gehen soll wird es glaube ich schwierig, da würde ich vermutlich die ganze Datei in pdf exportieren und mit einem vernünftigen pdf Programm ( gibt es inzwischen auch jede Menge share ware) das ändern was ich geändert haben möchte. Ist vermutlich einfacher als in word wo man wenn ich das richtig im Kopf habe jede Seite einzeln verändern muss.
Hallo @erickibler,
etwas Vorgefertigtes gibt es für den Sachverhalt nicht. Schauen Sie mal in diesem Beitrag, da habe ich es aus meiner Sicht gut und ausführlich erklärt 😊. Ist eigentlich recht simpel.
Wenn noch Fragen offen sind, können Sie gerne hier schreiben🖊.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Edit: Beitragslink angepasst, war der falsche Link.
@Lukas_Rudolph schrieb:Hallo @erickibler,
...
Ist eigentlich recht simpel.
Vor allem für die Datev, die es sich so erspart, diesen doch recht häufig vorkommenden Fall einmal zu behandeln und stattdessen zehntausende Steuerberater zu Clickworkern macht. Congrats.
@erickibler schrieb:Hallo. Ich habe eine vermögensverwaltende GbR mit V&V, die gebucht wird. Wo kann ich die Gewinnermittlungsart Überschussermittlung nach §2ESTG hinterlegen.
Konkret geht es mit um die Ausgabe des Jahresabschlusses. Hier könnte eine individuelle Postengliederung auf Basis EÜR mit Umbenennung der Posten erfolgen. Allerdings steht in der Kopfzeile noch "Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG".
1. Gibt's hier eine vorgefertigte Gewinnermittlungsart Überschussermittlung mit entsprechender Postengliederung und korrekter Kopfzeile?
2. Wenn nicht, wo kann man bei individuelle Postengliederung die entsprechende Kopfzeile textlich bearbeiten?
Ich hatte den Fall letztens auch. Vier Möglichkeiten:
@cwes schrieb:
@erickibler schrieb:Hallo. Ich habe eine vermögensverwaltende GbR mit V&V, die gebucht wird. Wo kann ich die Gewinnermittlungsart Überschussermittlung nach §2ESTG hinterlegen.
Konkret geht es mit um die Ausgabe des Jahresabschlusses. Hier könnte eine individuelle Postengliederung auf Basis EÜR mit Umbenennung der Posten erfolgen. Allerdings steht in der Kopfzeile noch "Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG".
1. Gibt's hier eine vorgefertigte Gewinnermittlungsart Überschussermittlung mit entsprechender Postengliederung und korrekter Kopfzeile?
2. Wenn nicht, wo kann man bei individuelle Postengliederung die entsprechende Kopfzeile textlich bearbeiten?
Ich hatte den Fall letztens auch. Vier Möglichkeiten:
- Bilanzbericht verwenden, wie von @bodensee vorgeschlagen - wenn ich das Programm auch nur aufrufen muss, schlage ich immer direkt Schmerzensgeld auf meine Rechnung drauf
Nun wenn man im Bilanzbericht fit ist gehen diese Änderungen ruckzuck. Das es durchaus angenehmere programme gibt - unstrittig. Aber die Probleme liegen da eher in anderen Bereiche einfügen von pdf und Optik , einfügen von anderen Mandanten und und und und und, aber solche Änderungen Deckblatt und Kopfzeilen das ist zur Abwechslung easy.
Guten Morgen,
ich hatte mir für dieses Problem früher eine eigene Zuordnungstabelle basierend auf §4(3) EÜR gebastelt.
Leider hat DATEV die individuellen ZOTs abgeschafft.
Alle hier vorgeschlagenen Lösungen nach Ende indiv. ZOT sind schon ziemlich unbefriedigend.
Es ist mir unverständlich, dass DATEV es nicht schafft die Überschussermittlung für Nichtgewinneinkünfte (insb. das große Thema VuV mit FIBU/Abschluss) nicht vernünftig abzubilden.
Hier sind wir doch im Kernbereich unserer Arbeit..
Beste Grüße
Andreas
Hallo @ANDREAS_aus_Dresden,
zu dem Thema Vermietung und Verpachtung (VuV) gibt es seit Veranlagungszeitraum 2023 eine Lösung. DATEV Vermietung und Verpachtung. Weitere Informationen: DATEV Vermietung und Verpachtung in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen (Dok.-Nr. 1025286)
Hier der Link auf die Hilfe-Videos auf YouTube.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Für das hier wurde Einkommensteuer Belegbuchen gekündigt?
@Lukas_Rudolph Warum ist KOST Pflicht? dafür, dass eine 9999 mitgezogen wird? Vielleicht hat es auch technische Hintergründe, die würde ich nur gerne verstehen. Danke
Hallo @jjunker,
ja, genau. Siehe auch: Umstieg von Einkommensteuer Belegbuchung auf DATEV Vermietung und Verpachtung (Dok.-Nr. 1029006)
Bei der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung ist das KOST-System "9 - DATEV VuV" Pflicht und wird automatisch eingerichtet . Es ist jedoch keine gesonderte KOST-Lizenz erforderlich. Über das Feld KOST1 legen Sie beim Buchen fest, zu welchem VuV-Objekt die jeweilige Buchung gehört. Dadurch sind auch Auswertungen bis auf Mieteinheitsebene (z. B. Wohnung) möglich. Vielleicht besser nachvollziehbar in dem nachfolgenden Video: Lösung Vermietung und Verpachtung ab 2023 einrichten KOST (youtube.com)
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
@Lukas_Rudolph Das KOST im Umfeld von VuV sinnvoll sein kann steht außer Frage.
Für eine VuV mit zwei Wohneinheiten ist es in meinen Augen etwas Overkill....ja ohne KOST keine automatische Befüllung der ESt (wenn ich das richtig verstanden habe).
@Lukas_Rudolph Das scheint zunächst einmal im Vergleich zu anderen DATEV Prozessen durchdacht und strukturiert.
Die Information, dass KOST-System "9 - DATEV VuV nicht extra bepreist wird und im ReWe enthalten ist sollte dringend im Hilfedokument ergänzt werden. Wenn ich hier lese das KOST Pflicht ist rollt vor meinem inneren Auge sofort die Preisliste runter...
Findet hier ein Abgleich der Schreibweise statt oder ist, dass tatsächlich nur ein Hinweis/Tipp?
Ich nehme an Letzteres. --> Da an anderer Stelle die falsche Schreibweise der Post Stammdaten Pflicht ist bin ich einfach misstrauisch.
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Haus mit drei Wohnungen zu einem Objekt zusammengefasst.
Die EG Wohnung wird am 01.07. auf den Sohn des Eigentümers übertragen und fällt daher für die VuV des Vaters weg. Gültigkeit des Objektes ist 01.01. - 30.06.
Muss dann manuell ein neues Objekt mit den Wohnungen 1.OG und DG erstellt werden oder wird man daran zumindest erinnert.
"Die von Ihnen eingegebene Gültigkeit umfasst kein gesamtes Steuerjahr. Sollte das Objekt in Gänze keine Berücksitigung in der VuV mehr benötigen brauchen Sie nichts weiter tun. Sollte die Gültigkeit nur eines der dem Objekt zugordneten Elemte ...." Sonst sehe ich da einen potentiellen Fehler.
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Kann man hier auch einfach den Namen der KOST tippen? Oder bleibt es bei dem "Muss man auswendig wissen?"
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Wird der ASR auf für VuV relevante Belge trainiert?
Hallo @jjunker,
gleich zu Beginn der Tipp💡: Es gibt unter www.datev.de/vuv unterhalb des Bereichs Ihr Nutzen einen Musterbestand mit aktivierter Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung (aktuell gültiger Direktlink). Wenn Sie möchten, können Sie dort alles austesten bevor Sie die Lösung nutzen.
Es wird bereits an vielen Stellen (z. B. direkt am Anfang in dem Video) erwähnt. Den Hinweis bezüglich dem Hilfe-Dokument habe ich an die Autoren weitergegeben.
Beim automatischen Anlegen der Hierarchie werden die Adressen abgeglichen und dann nur ein Ordner angelegt.
Mir ist hier kein Hinweis bekannt der in die vorgeschlagene Richtung geht.
Wenn Sie im Feld die F3-Taste drücken, sehen Sie die Objekte und können mit den Pfeiltasten wählen. Text eintippen (z. B. Straße) können Sie auch, dann wird die Suche ausgelöst.
Beim DATEV Automatisierungsservice werden keine Branchenpakete/Lösungen unterstützt. Daher auch nicht DATEV Vermietung und Verpachtung. Weitere Informationen: DATEV Automatisierungsservice Rechnungen (Überblick) (Dok.-Nr. 1018720)
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Erstmal Danke Herr Rudolph, für die Info zur Lösung. Klingt grundsätzlich gut. Über Kostenstellen hatte ich die Objektzuordnung auch gelöst. Eine Direktverbindung in VuV Objekte der Steuer Programme hatte ich natürlich nicht.
Das kann die Datev Lösung nun. Dafür ab 2025 zusätzliche 19,50€ pro Mandant und Wirtschaftsjahr. Hmmm... Mal schauen, ob dafür die Lösung dann rund läuft und entsprechenden Nutzen bringt. Werde ich ausprobieren.
Schönes Wochenende wünsche ich allen Mitlesern.