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Gewinnauschüttung bei Holding GmbH buchen

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letzte Antwort am 21.05.2025 08:00:27 von justkul84
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justkul84
Beginner
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Hallo,

ich muss neue Unternehmen buchen und bin unsicher, auf welches Konto ich die Gewinnausschüttung bei einer Holding-GmbH (Geldeingang) buchen soll.

Vielen Dank für alle Antworten

deusex
Allwissender
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Habe eine Steuer-KI mit dem Prompt angefragt: 

Wie buche ich die Gewinnausschüttung an eine Holding-Gesellschaft in der Holding-Gesellschaft ?

 

Antwort:

Die Buchung der Gewinnausschüttung in der Holding-Gesellschaft erfolgt in der Regel wie folgt, abhängig vom verwendeten Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04):

1. Buchung des Gewinnverwendungsbeschlusses

Zunächst wird der Gewinnverwendungsbeschluss in der Holding-Gesellschaft erfasst. Dabei wird der Gewinnvortrag oder die Gewinnrücklage auf eine Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern umgebucht.

SKR 03:

  • Soll: Konto 0860 – Gewinnvortrag vor Verwendung
  • Haben: Konto 0755 – Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen

SKR 04:

  • Soll: Konto 2970 – Gewinnvortrag vor Verwendung
  • Haben: Konto 3519 – Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen

2. Buchung der Auszahlung der Gewinnausschüttung

Bei der tatsächlichen Auszahlung der Gewinnausschüttung wird die Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern reduziert. Gleichzeitig sind die einbehaltenen Steuern (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag) zu berücksichtigen.

SKR 03:

  • Soll: Konto 0755 – Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen
  • Haben: Konto 1200 – Bank (für den Nettobetrag)
  • Haben: Konto 2210 – Abzuführende Kapitalertragsteuer
  • Haben: Konto 2220 – Abzuführender Solidaritätszuschlag

SKR 04:

  • Soll: Konto 3519 – Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen
  • Haben: Konto 1800 – Bank (für den Nettobetrag)
  • Haben: Konto 7705 – Abzuführende Kapitalertragsteuer
  • Haben: Konto 7706 – Abzuführender Solidaritätszuschlag

3. Beispielrechnung für die Auszahlung

Angenommen, die beschlossene Bruttoausschüttung beträgt 50.000 EUR:

  • Kapitalertragsteuer: 25 % von 50.000 EUR = 12.500 EUR
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 12.500 EUR = 687,50 EUR
  • Nettoauszahlung: 50.000 EUR – 12.500 EUR – 687,50 EUR = 36.812,50 EUR

Die Buchung der Auszahlung würde dann wie folgt aussehen:

SKR 03:

  • Soll: 0755 – Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen: 50.000 EUR
  • Haben: 1200 – Bank: 36.812,50 EUR
  • Haben: 2210 – Abzuführende Kapitalertragsteuer: 12.500 EUR
  • Haben: 2220 – Abzuführender Solidaritätszuschlag: 687,50 EUR

SKR 04:

  • Soll: 3519 – Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen: 50.000 EUR
  • Haben: 1800 – Bank: 36.812,50 EUR
  • Haben: 7705 – Abzuführende Kapitalertragsteuer: 12.500 EUR
  • Haben: 7706 – Abzuführender Solidaritätszuschlag: 687,50 EUR

Wichtige Hinweise:

  1. Steuerliche Behandlung: Die Ausschüttung unterliegt der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Diese Beträge sind von der Holding-Gesellschaft einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
  2. Gesellschafterebene: Beim Gesellschafter (der Holding-Gesellschaft) handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die entweder der Abgeltungsteuer oder der individuellen Besteuerung unterliegen können.
  3. Dokumentation: Ein wirksamer Gewinnverwendungsbeschluss ist Voraussetzung für die Buchung und Auszahlung der Gewinnausschüttung.

Diese Buchungssätze sind auf die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen abgestimmt und gewährleisten eine korrekte Abbildung der Gewinnausschüttung in der Holding-Gesellschaft.

 

 

Natürlich ohne Gewähr, aber vielleicht hilft es weiter.

 

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GLH
Fortgeschrittener
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Gute Idee. Welche hast Du genutzt?

 

 

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justkul84
Beginner
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Noch keine. Ich lese weiter darüber, weil ich nicht sicher bin....

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m_steinert
Aufsteiger
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@deusex  schrieb:

 

Die Buchung der Auszahlung würde dann wie folgt aussehen:

SKR 03:

  • Soll: 0755 – Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen: 50.000 EUR
  • Haben: 1200 – Bank: 36.812,50 EUR
  • Haben: 2210 – Abzuführende Kapitalertragsteuer: 12.500 EUR
  • Haben: 2220 – Abzuführender Solidaritätszuschlag: 687,50 EUR

 


Die Antworten von KI sind mit Vorsicht zu genießen (die Erfahrung hatten wir auch schonmal gemacht, als wir testweise mal was gefragt haben):

Konto 2210 ist "Solidaritätszuschlagserstattungen für Vorjahre"

Konto 2220 gibt es gar nicht im SKR 03.

 

Also 2 völlig falsche Kontenvorgaben.

 

Gruß

Matthias

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schmulz
Erfahrener
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Was wäre aus ihrer Sicht "nur" falsch und nicht völlig falsch? Immerhin ist 22XX schon sehr nah dran :-).

 

Ich denke das die KI schon eine große Hilfe sein kann...als Unterstützung...uns als Mitarbeiter noch nicht ersetzen kann. Mit ihr kann ich aber sicherlich Prozesse neu denken und die Buchhaltung deutlich effizienter gestalten und mich dann entweder um mehr Fälle kümmern oder andere Aufgaben mit übernehmen die meinen Mandanten betreffen.

 

Niemand sollte die KI ohne nachdenken und mitdenken einsetzen.

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justkul84
Beginner
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Aber bei mir ist ein Geldeingang

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StB_che
Einsteiger
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Interessant ist, dass die KI anscheinend nicht verstanden hat, dass die Holding-Gesellschaft Empfänger der Ausschüttung ist.

Die Buchungen beziehen sich mMn darauf, dass die Holding selbst an ihre Gesellschafter ausschüttet ("Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern" usw.).

 

Das dann aber schon sehr konsequent.

 

Nachtrag: Doch nicht so konsequent, 22xx bei SKR03 wären ja die Aufwandskonten für Steuer. Die dürfen bei der ausschüttenden Gesellschaft gar nicht bebucht werden, sondern die entsprechenden Verbindlichkeitskonten.

 

 

deusex
Allwissender
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Ich habe hier nur den Ball ins Feld geworfen, um einen Impuls zu geben.

 

So mache ich dies im Tagesgeschäft öfters, aber überprüfe natürlich die Vorgaben im Detail. Das dürfte jedem Steuerberater klar sein.

 

Ich habe den Text nicht mal gelesen, weil es nicht mein Problem ist, also bitte keine Nachfragen und immer dran denken, dass in vielen Fällen der Fehler nicht in der Antwort der KI liegt, sondern im unpräzisen Prompt. 

 

Die Buchungen beziehen sich mMn darauf, dass die Holding selbst an ihre Gesellschafter ausschüttet ("Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern" usw.).

Fallen derartige Unzulänglichkeiten auf, muss man die Anfrage präzisieren. Nur einkopiert - selber prüfen:

 

1. Erfassung des Anspruchs auf die Gewinnausschüttung

Der Anspruch auf die Gewinnausschüttung entsteht in der Holding-Gesellschaft mit dem Datum des Ausschüttungsbeschlusses der ausschüttenden Gesellschaft. Steuerlich wird die Ausschüttung jedoch erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses oder der Aktivierung des Anspruchs erfasst (§ 20 Abs. 5 Satz 2 EStG). Bei beherrschenden Gesellschaftern gilt die Ausschüttung bereits mit dem Datum des Beschlusses als zugeflossen.

Buchungsvorschlag:

  • Soll: Konto 2740 (SKR 03) / 1360 (SKR 04) – Forderungen aus Gewinnausschüttungen
  • Haben: Konto 5710 (SKR 03) / 3000 (SKR 04) – Erträge aus Beteiligungen

2. Erfassung des tatsächlichen Zuflusses

Beim tatsächlichen Zufluss der Ausschüttung wird die Forderung aus der Gewinnausschüttung durch den Zahlungseingang ausgeglichen. Gleichzeitig sind die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag zu berücksichtigen.

Buchungsvorschlag:

  • Soll: Konto 1200 (SKR 03) / 1800 (SKR 04) – Bank (für den Nettobetrag)
  • Soll: Konto 2210 (SKR 03) / 7705 (SKR 04) – Abziehbare Kapitalertragsteuer
  • Soll: Konto 2220 (SKR 03) / 7706 (SKR 04) – Abziehbarer Solidaritätszuschlag
  • Haben: Konto 2740 (SKR 03) / 1360 (SKR 04) – Forderungen aus Gewinnausschüttungen

3. Steuerliche Behandlung

Die Gewinnausschüttung stellt für die Holding Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Sofern die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, gelten die Regelungen des § 8b KStG:

  • 95 % der Ausschüttung sind steuerfrei.
  • 5 % der Ausschüttung gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe.

Buchungsvorschlag für die steuerliche Anpassung:

  • Soll: Konto 7600 (SKR 03) / 2300 (SKR 04) – Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (5 % der Ausschüttung)
  • Haben: Konto 5710 (SKR 03) / 3000 (SKR 04) – Erträge aus Beteiligungen

4. Beispielrechnung

Angenommen, die Bruttoausschüttung beträgt 100.000 EUR:

  • Kapitalertragsteuer: 25 % von 100.000 EUR = 25.000 EUR
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 25.000 EUR = 1.375 EUR
  • Nettobetrag: 100.000 EUR – 25.000 EUR – 1.375 EUR = 73.625 EUR

Buchung:

  1. Anspruch auf Ausschüttung:

    • Soll: 2740 (SKR 03) – 100.000 EUR
    • Haben: 5710 (SKR 03) – 100.000 EUR
  2. Zufluss der Ausschüttung:

    • Soll: 1200 (SKR 03) – 73.625 EUR
    • Soll: 2210 (SKR 03) – 25.000 EUR
    • Soll: 2220 (SKR 03) – 1.375 EUR
    • Haben: 2740 (SKR 03) – 100.000 EUR
  3. Steuerliche Anpassung (5 % der Ausschüttung):

    • Soll: 7600 (SKR 03) – 5.000 EUR
    • Haben: 5710 (SKR 03) – 5.000 EUR

Wichtige Hinweise:

  1. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag: Diese Beträge können im Rahmen der Steuererklärung der Holding angerechnet werden.
  2. Beteiligung im Betriebsvermögen: Die steuerliche Freistellung nach § 8b KStG gilt nur, wenn die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird.
  3. Dokumentation: Der Gewinnverwendungsbeschluss der ausschüttenden Gesellschaft ist sorgfältig zu dokumentieren, da er die Grundlage für die Buchung bildet.

 

 

 

 

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justkul84
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Gewinnausschüttung von einer anderen Kapitalgesellschaft

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letzte Antwort am 21.05.2025 08:00:27 von justkul84
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