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Fremdbuchhaltung LEXware ISt-Versteuerung von Bauleistungen Fehler in der Umsatzsteuer

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letzte Antwort am 24.10.2023 16:18:01 von Angelika_Roßmeisl
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p_brandt
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wir betreuen eine Elektriker der auch Bauleistungen gem. 13b UStG ausführt.

 

Die Buchhaltung wird vom Mandanten mit Lexware erstellt. Der MD ist ISt-Versteuerer.

 

Bei Übernahme des Buchungstapel in DATEV Kanzlei Rechnungswesen wird bei Zahlungseingang der Rechnungen der BU 3 debitorisch verbucht und somit wird in diesem Zeitpunkt USt  generiert, obwohl Bauleistung nach 13b UStG.

 

Ein manuelles Eingreifen in die Buchungen (Veränderung des Steuerschlüssel bzw. Stornierung) ist nicht möglich.

 

Daher wird in der USt-VA der DATEV ein USt-pflichtiger Umsatz ausgewiesen + Abführung der USt auf eine Bauleistung, die auf dem Konto 4337 SKR04 erfasst ist.

 

Damit ist die VA falsch. Hat jemand eine Lösung? 

 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
bodensee
Experte
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Arbeitet er mit Lexware oder Lexoffice ? 

 

Bei Lexware kann manuell eingegriffen werden, bei Lexoffice nicht. 

 

Wenn Lexware wie kommen dann die Daten zu Ihnen ? Arbeiten Sie auch mit Lexware ? Oder Import nach Datev, weil dann kann auch dort der Fehler liegen. 

 

Daher ein paar Informationen mehr wären nicht schlecht  und vlt. auch was haben Sie eigentlich für ein Anliegen ? Frage ? 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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mehrkaffee
Aufsteiger
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Bin ich auf dem falschen Dampfer?

 

Jemand der Bauleistungen gem. §13b ausführt, schreibt Rechnungen ohne Umsatzsteuer, weil der LeistungsEMPFÄNGER die Steuer abführt.

 

Es dürfte also weder Umsatzsteuer noch Vorsteuer ausgewiesen werden, wenn man die Zahlungseingänge bucht...

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p_brandt
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es wird mit Lexware gearbeitet

 

Import zur DATEV über Stapelverarbeitung als csv.Datei

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
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p_brandt
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aber die USt wird abgeführt wg. BU3

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
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bodensee
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Dann muss in Lexware falsch gebucht worden sein . 

 

Aber wenn Sie jetzt die CSV datei importieren wo ist das Problem ,sie löschen einfach den 30 und ersetzen diesen durch 200 ( bei den dreistelligen Buchungsschlüsseln) = § 13b Leistungserbringer . 

 

Der selbstbuchende Mandant sollte jetzt dazu angehalten werden richtig zu buchen, weil das kann Lexware auch , allerdings wird man die FAQ von Lexware durchforsten müssen , weil dort wird nicht über Buchungsschlüssel gebucht ich nehme an dort muss bei der Ust etwas anderes eingestellt werden, dann wäre die Buchung auch richtig exportiert worden 

Aber beim buchen in Lexware selbst bin ich leider raus. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Der_Busfahrer
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Das Problem ist die Ist-Versteuerung. Beim Import werden die Buchungen auf dem Debitor immer automatisch mit BU 3 Versehen, das System ist zu dumm, um hier die Umsatzbuchung richtig zu erkennen.

 

Dagegen kann man auch nichts tun, nur die Zahlungseingänge mit 40 Aufhebung Automatik versehen.

 

Wie gesagt, der Grund ist Ist-Versteuerung. 

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bodensee
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https://media.haufe-group.com/ShopData/media/pegasus/attachments/2/Leitfaden%20§%2013b%20UStG%20für%20Lexware%20buchhalter.pdf

 

Das System von Lexware ist meines Wissens nicht zu dumm.  Man muss nur wissen wie man bucht.. Vlt hat sich in der Buchhaltung bei Lexware etwas geändert, aber mein Wissenstand ist das in Lexware kein Buchungsschlüssel verwendet wird. Der wird erst beim Export nach Datev generiert und das liegt daran wie die originäre Buchung in Lexware erfasst wurde. Ich bin mir ziemlich sicher das dort im Feld Umsatzsteuer nicht § 13b steht sondern 19% ist und das führt dann systemlogisch zum Schlüssel 30 in Datev.  

 

Ob der Link oben noch aktuell ist, das war mein 2. Googletreffer, Suchdauer 30 sek.

 

Und ich erwarte wenn ich denn als Mandant selbst buche, was ich persönlich immer unterstütze, das man sich dann bei § 13b Umsätze oder auch innerem Lieferung / Leistungen schon die Mühe machen muss in den Dokumenten von Lexware zu suchen wie das richtig zu buchen ist. Meine Erfahrung man macht es halt immer gleich und lässt immer die 19% Ust stehen, auch wenn das gar nicht mehr zutrifft. Und dann ist das Problem eben nicht das System sondern im Zweifel ist das Problem derjenige der vor dem Rechner sitzt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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p_brandt
Einsteiger
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Danke für die Info, ich glaube aber, dass das Problem eher bei der Ist-Versteuerung liegt.

Der Erlös wird schon richtig ohne Steuerschlüssel auf das Konto 4337 SKR04 gebucht

Bei Zahlung wird der Steuerscchlüssel automatisch generiert.

Mittlerweile habe ich hier aber Hilfe bekommen, mit den Steuerschlüssel 40 Aufhebung der Automatik kann ich den Steuerschlüssel 3 löschen.

Sicherlich nur eine Notlösung, aber für meinen Fall erstmal bisher die einzige Lösung.

 

Und ich bin leider kein Befürworter der Selbstbucher... (s.Schilderung)

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
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bodensee
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So sieht die Buchungsmaske in Lexware aus: 

 

bodensee_1-1697186591103.png

 

 

Beim Zahlungseingang muss die Steuer auf 0% stehen, dann generiert Lexware auch beim Export keinen Buchungsschlüssel mit 30 sondern mit 40 und damit alles richtig. 

 

So wie Sie ihre CSV Datei erhalten also mit Buchungsschlüssel 30, muss der Eintrag im Feld Steuer eben bei 19% gestanden haben, das war es was ich in meinem vorrigen Beitrag meinte. 

 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Uwe_Lutz
Überflieger
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@p_brandt  schrieb:

Mittlerweile habe ich hier aber Hilfe bekommen, mit den Steuerschlüssel 40 Aufhebung der Automatik kann ich den Steuerschlüssel 3 löschen.

 


Hier ist aber der Buchungsschlüssel 200 (wie von @bodensee oben beschrieben) sinnvoller. Dann wird dies auch in Kanzlei-REWE als §13b-Umsatz erkannt.

 

Uwe_Lutz_0-1697191019273.png

 

p_brandt
Einsteiger
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beim Versuch 200 als Buchungsschlüssel zu verwenden, passiert Folgendes: 

#REW00305

Der USt Schlüssel in diesem Kontext ist nicht erlaubt

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
bodensee
Experte
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Wie lautet der komplette Buchungssatz inkl. Steuerschlüssel , dann können wir Ihnen auch sagen wo der Fehler liegt. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 14
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Hallo @p_brandt

 

Sie bekommen die Meldung #REW00305 Der USt Schlüssel in diesem Kontext ist nicht erlaubt.

 

Das bedeutet, der eingegebene Steuer-/Buchungsschlüssel (BU-Schlüssel) kann in Verbindung mit den eingegebenen Konten nicht verwendet werden.

 

Die Meldung tritt beispielsweise auf, wenn Sie in einem Buchungssatz sowohl einen Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel als auch ein Automatikkonto verwenden, deren Funktionen nicht übereinstimmen.

 

Weitere Informationen finden Sie im  Hilfe-Dokument 1044567 .

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.10.2023 16:18:01 von Angelika_Roßmeisl
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