Hallo zusammen,
wir haben jetzt die ersten Rechnungen als ZugFerd bekommen und ich möchte diese buchen.
An sich alles okay und super, aber in der Belegansicht kommt jetzt bei einer 2 Seiten Rechnung eine Sammlung von bis zu 10 Seiten vorab mit den Daten aus dem einbetten XML.
Gibt es eine Möglichkeit diese Ansicht anzupassen, dass als erstes das PDF-Bild angezeigt wird und dann der Rest oder nur die PDF?
Da die anderen 10 Seiten für erstmal irrelevant sind beim buchen.
Hat jemand das selber Problem bzw. eine Lösung dazu,
Vielen Dank und einen stressfreien 10.ten 🙂
Moin,
das wird hier bereits diskutiert: Datenvisualisierung Rechnung - DATEV-Community - 463117
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wie schon mehrfach hier geschrieben (u. a. Unternehmen Online - E-Rechnungen - DATEV-Community - 464441)
@JanaBraun schrieb:
Da die anderen 10 Seiten für erstmal irrelevant sind beim buchen.
Falsch! Eben diese 10 Seiten sind relevant zum Buchen!
Die Sichtkomponente ist nur ein Hilfsmittel und darf nicht als Buchungsgrundlage verwendet werden.
Daher erscheint die Visualisierung der XML-Datei auch zuerst.
Sie dürfen nicht nach der Sichtkomponente buchen (...also dürfen Sie natürlich schon, aber dann ist es halt falsch.). Die eigentliche Rechnung ist die XML-Datei und nicht das PDF!
Hallo @andrereissig ,
Eigentlich erwarte ich, dass das, was in der "Sichtkomponente" steht, auch im Datensatz steht. Schließlich werden die meisten Unternehmer ihre Eingangsrechnung nach der Sichtkomponente prüfen und freigeben.
Für die KI ist es natürlich einfacher, die Daten aus dem Datensatz zu lesen. Trotzdem kann es sein, dass der Buchhalter (aus Gewohnheit) die vorliegende Rechnung aus dem PDF heraus besser kontrollieren kann.
Warum sollte man nicht nach der Sichtkomponente buchen dürfen?
Die Visualisierung der Rechnung finde ich allerdings gut, weil die relevanten Daten immer an der gleichen Stelle stehen. Die Suche nach Datum, Rechnungsnummer, Betrag etc. entfällt praktisch.
Liebe Grüße
Martin Heim
@martin65 schrieb:
Warum sollte man nicht nach der Sichtkomponente buchen dürfen?
Na ja, gut. Erlaubt ist erstmal alles, was nicht verboten ist. Außerdem habe ich das "dürfen" ja direkt im Nachsatz relativiert.
Aber das BMF-Schreiben sagt ja
Für den VSt-Abzug relevant ist nunmal der XML-Teil und falls die Sichtkomponente abweicht, bucht man also falsch. Dass das dann keine ordnungsgemäße E-Rechnung ist, ist dann natürlich ein weiteres Problem.
Sie dürfen auch die Kalorienangaben auf der Colaflasche buchen.
Von daher haben Sie natürlich recht - es ist nicht verboten - aber das schrieb ich ja bereits im ersten Posting.
@martin65 schrieb:Trotzdem kann es sein, dass der Buchhalter (aus Gewohnheit) die vorliegende Rechnung aus dem PDF heraus besser kontrollieren kann.
Wir waren auch mal Olivetti und Lochstreifen gewohnt.
Deshalb ist es doch von Vorteil, wenn der Buchhalter nach der Sichtkomponente bucht. Die Sichtkomponente ist Ausfluss der Prüfung der Rechnung durch den Rechnungsempfänger.
Die KI bucht nach dem Datensatz.
Nur so kann natürlich eine eventuelle Abweichung erkannt und korrigiert werden.
Gruß
Martin Heim
@martin65 schrieb:Deshalb ist es doch von Vorteil, wenn der Buchhalter nach der Sichtkomponente bucht. Die Sichtkomponente ist Ausfluss der Prüfung der Rechnung durch den Rechnungsempfänger.
Die KI bucht nach dem Datensatz.
Nur so kann natürlich eine eventuelle Abweichung erkannt und korrigiert werden.
Also wenn da etwas abweicht, würde ich da erstmal gar nichts buchen, denn dann ist etwas im Argen.
Würden Sie die Buchung tatsächlich auf den Betrag der Sichtkomponente korrigieren, wenn die XML-Datei etwas anderes sagt?
Ich würde das nicht tun und dem Mandanten empfehlen, eine korrekte Rechnung beim Aussteller anzufordern.
Ich verstehe das ust-rechtliche Umfeld dergestalt:
Leistungsempfänger
1. Der Vorsteuerabzug aus der regelkonformen Rechnung ergibt sich nur, nur und nur aus den Informationen des xml-Datensatzes.
2. Der sichtbare Teil ist optional und inhaltlich für den Vorsteuerabzug vollkommen irrelevant (Ausnahme 14c-Rechnung - eben generell kein Vorsteuerabzug- das ist banal).
Leistender
Der Sichtteil führt bei bestimmten Abweichungen zur einer 14c UStG-Problematik, sofern abweichende Inhalte auf eine weitere Rechnung (z.B. anderer Leistungsgegenstand) schließen lässt.
Dies ist Aufseiten der Ausgangsrechnungen eine Problematik des Leistenden Unternehmers und ggf. auch des beauftragten Steuerberaters (Natürlich kein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers).
Außerhalb des USt-Rechts / Buchen (die uSt-lichen Aufzeichnungspflichten mal außer Acht gelassen)
Dies ist eine Frage des Ertragsteuerrechts / HGB ggf. anderer Rechtsvorschriften.
Fazit
Sofern es beim Leistungsempfänger nun um die Beurteilung (beim Buchen) des Vorsteuerabzugs geht, ist jeder Steuerberater gut beraten, sich nur auf den strukturierten Datensatz zu konzentieren. Beim Leistenden muss jedoch ggf. (Auftrag) sogar beides unter die Lupe genommen werden.
Natürlich würde ich nicht auf die Sichtkomponente mich verlassen und diese buchen. Das habe ich auch nicht gesagt.
Habe gerade unsere DATEV-Rechnung verbucht. Die Rechnung inkl. Datensatz hat weitaus mehr als 50 Seiten. Das wäre eigentlich nicht das Problem. Das Problem ist, das auf der Rechnung 19% und 7% Vorsteuer steht. Und um den 7%igen Bruttobetrag zu finden muss mann praktisch auf die erste Seite der Sichtkomponente scrollen. Die ist natürlich irgendwo 50 Seiten tiefer.
Der 7%ige Bruttobetrag steht nicht im Datensatz.
Bin gerne für Tipps dankbar, wie ich das schneller finden kann. Datev könnte ja auch 2 Rechnungen schicken, oder?
Schönes WE
Wozu wird der Bruttobetrag der Leistung mir dem ermäßigten Steuersatz benötigt?
Rechtlich (USt) ist dies zumindest nicht vorgesehen - daher (wohl - Annahme) auch kein Teil des Datensatzes und für die Buchung zudem auch nicht notwendig (Gesamtnetto, USt 7%, USt 19% = Bruttobetrag).
Ich möchte mal mein aktuellsten E-Rechnungs-Eingang hier anhängen.
Natürlich ist die rechtlich prioritäre Variante die visualisierte XML und dass die Sicht-PDF-Variante dann formell falsch bzw. abweichend von der XML sein soll, die letztlich aus der XML gespeist werden sollte, ist eher so "Lottogewinn".
Erzähle mir jetzt noch einer, es würde geprüft, ob die PDF der Vis-XML entspricht und wer sagt es meiner Buchhalterin, dass sie jetzt bei hunderten von Rechnungen nicht mehr nur eine Seite, sondern zehn+ Seiten zur formellen Prüfung durchstöbern darf...
Auf Seite 3 der XML-Vis bei meiner Rechnung kommt mal der Zeitraum für welchen die Buchführung berechnet wurde (Angabe der üblichen Art von Waren oder Dienstleistungen), die streitbar zu den formellen Angaben des Vorsteuerabzuges gezählt werden kann; nicht aber auf Seite ein (Positionen).
Das ist also kompletter Kokolores und wer prüft bzw. wer kann noch über mehrere Seiten einer Vis-XML prüfen, ob formell alles in Ordnung ist. Checkliste abhaken ?!
Wir sollten uns hier wirklich mal von der BMF-Theorie lösen, wie das DATEV umsetzt und "über den Zaun schauen" oder andernfalls wir müssen wohl die FiBu-Gebühren um 300% erhöhen und Personal einstellen, das es nicht gibt . . . aber zumindest hilft uns die Regierung wenigstens dabei mit ihrer Deindustrialisierungs-Strategie, dass wieder bald mehr Personal für Steuerkanzleien und Mandantenbuchführungen verfügbar ist ... dumm nur, dass es dann wieder keine Buchhaltungen dazu gibt . . . egal, ich schweife ab.
Jedenfalls habe ich heute eine Rechnung von einem Dienstleister erhalten, der für uns Baulöhne abrechnet und Juristen die Geschäfte führen.
Hier wird auf eine Seite "visualisiert" und nicht aus einer fünf gemacht. Dort sind alle Informationen im "Rechnungs-look-a-like" aufgeführt und man sieht alles formell Wichtige und Informative auf einen Blick.
So sollte das sein, liebe DATEV !!! Und um das geht es mir, auch im Parallbeitrag
(2) Datenvisualisierung Rechnung - DATEV-Community - 463117
und warum kann unser "grüner Riese" mal wieder nicht Effizienz ? Damit wäre "alles gut".
Anlage !
edit: Ich habe mir grade mal die E-Rechnung eines Mandanten der mit *hüstel-hüstel-office" arbeitet angeschaut und auch dort ist die Visualisierung auf einer Seite . . .
So damit habe ich hierzu alles erwähnt. Thema durch.
und wieder ein Buchungssatz mehr.
Datev schlägt mir den Gesamtbruttobetrag vor. Damit kann man nun gar nichts anfangen. Also muss ich wohl oder übel den Rechnungsbetrag aufteilen. Und diese Angaben zur Aufteilung standen bislang auf der ersten visuellen Seite. Auf einen Blick.
Wenn ich die Position Netto-Leistung und Umsatzsteuer suche, finde ich diese auf Seite 7 des Datensatzes und muss dort 3 Buchungen machen. Alternativ sind die Daten noch auf Seite 8, da ist die Umsatzsteuer in einer Summe (also 7+19%) ausgewiesen.
Top!
@deusex schrieb:Wir sollten uns hier wirklich mal von der BMF-Theorie lösen, wie das DATEV umsetzt und "über den Zaun schauen" oder andernfalls wir müssen wohl die FiBu-Gebühren um 300% erhöhen und Personal einstellen, das es nicht gibt . . . aber zumindest hilft uns die Regierung wenigstens dabei mit ihrer Deindustrialisierungs-Strategie, dass wieder bald mehr Personal für Steuerkanzleien und Mandantenbuchführungen verfügbar ist ... dumm nur, dass es dann wieder keine Buchhaltungen dazu gibt . . . egal, ich schweife ab.
Eigentlich (!) sollte die E-Rechnung uns Arbeit abnehmen, da alles was maschinenlesbar ist nicht mehr abgetippt und im Falle von OCR, geprüft werden müsste. Eigentlich. Grundsätzlich hätte man durch die strukturierten Daten eine Möglichkeit schaffen können, den Kompletten Prozess der Rechnungserfassung nach und nach zu automatisieren, indem man Lerndateien auf Einzelpositionsbasis zur Aufteilung von Rechnungen erfasst. Wer aber eine E-Rechnung in der Buchungszeile hat und auf Lerndatei anlegen klickt bekommt die Meldung, dass keine Belegdaten vorhanden seien. (da keine Vorerfassung im Bearbeitungsmodus Erweitert im Unternehmen Online erfolgt ist.) Somit lassen sich bei nicht aufzuteilenden Rechnungen nicht mal Lerndateien anlegen.
Ich würde gerne behaupten können, die Datev würde uns hier nicht mit Absicht das Leben schwer machen um zum buchen des Automatisierungsservice Rechnungen zu drängen, (welcher bislang auch nichts komplexeres als eine Lerndatei anzulegen scheint) aber dazu fehlt es mir leider an Argumenten.
TLDR: Wir haben alle notwendigen Daten um unseren Arbeitsaufwand zu dritteln, die Datev sorgt aber, ganz im Sinne des Wirtschaftspolitischen Zieles des Vollbeschäftigung dafür, dass sich unser Arbeitsaufwand verdreifacht.
OT: Tolle Anmerkung zu unserer Bundesregierung. Die Datev ist ähnlich kompetent und die "Alternative"(n) scheinen auf manchen wie eine bessere Lösung zu klingen, sind aber praktisch der selbe Müll in Blau, ähhhh grün. So jetzt ganz schnell abmelden bevor es zu politisch wird....
LG TA
Mit welcher Software wird denn hier visualisiert?
Sevdesk visualisiert ja auch relativ schlank und mandantenfreundlich.
So wie ich den Beitrag allerdings verstehe, kommt die Rechnung direkt vom Dienstleister mit so einer Visualisierungskomponente?
Hallo, das ist die ganze normale Ansicht, wenn ich den Beleg im Unternehmen Online hochlade und dann weiter verarbeiten will.
Also wird als Visualisierungssoftware das Datev-Programm genommen.
Die PDF selber, welche ich hochlade, besteht nur aus der einen Seite mit dem XML Anhang, den ich ja im Adobe nicht sehe, es sei denn ich blende ihn extra ein.
Ich hoffe dies konnte ihre Fragen beantworten.
Liebe Grüße