@EricTempler1810 schrieb:
[...]Die Communitiy ist die einzige Schnittstelle zwischen DATEV und der Außenwelt/ Normalbürgern.
Wir haben schon das ein oder andere mal etwas anstoßen können, also warum jetzt nicht?
[...]
... wenn man erst seit dem 08.08.2023 Community-Mitglied und dieser Thread hier der bisher Einzig(artigst)e ist, klingt die Aussage so, als ob man sich schon lange passiv (lesend) zugehörig fühlte und mit der Community mitgelitten und mitgefiebert hat 😎
... das Eine oder Andere wird man aber von den 'alten Hasen' schon lernen können, obwohl sicher niemand hier Opa und Oma spielen will 😎
@vogtsburger schrieb:@EricTempler1810 schrieb:
[...]Die Communitiy ist die einzige Schnittstelle zwischen DATEV und der Außenwelt/ Normalbürgern.
Wir haben schon das ein oder andere mal etwas anstoßen können, also warum jetzt nicht?
[...]
... wenn man erst seit dem 08.08.2023 Community-Mitglied und dieser Thread hier der bisher Einzig(artigst)e ist, klingt die Aussage so, als ob man sich schon lange passiv (lesend) zugehörig fühlte und mit der Community mitgelitten und mitgefiebert hat 😎
Durchaus ... stellt das ein Problem dar?
... das Eine oder Andere wird man aber von den 'alten Hasen' schon lernen können, obwohl sicher niemand hier Opa und Oma spielen will 😎
Das will ich ja auch gar nicht abstreiten. Allerdings bringen mich einige der Aussagen nicht weiter. Natürlich, für Tipps und Tricks bin ich immer offen/ zu haben.
Vielleicht bekommen Sie dazu ja nochmals eine Aussage von @Eduard_Torscher , der sich ja in einer "DATEV-IDEA" dazu mal geäußert hat, die letztendlich dann auch abgelehnt wurde.
Die Diskussion um diese IDEA flammte dann ja mal wieder kurz auf.
Vielleicht erleben Sie es ja noch, das DATEV seine/ihre Meinung/Haltung dazu noch (kurz-/mittel-/langfristig) ändert - vor Ablauf des Archivierungszeitraumes der hier in Betracht kommenden Belege....
Es sei Ihnen gegönnt, auch wenn damit nicht zu rechnen ist.
Nachtrag:
... zum jetzigen Zeitpunkt schon vom "ersetzenden Scannen" zu träumen ... ähm ... zu sprechen, halte ich für ziemlich 'ambitioniert'
Solange das Scannen, Hochladen und Verknüpfen von Digitalen Belegen nicht nachweislich vollständig und fehlerfrei funktioniert, hätte ich nicht .... ähm .... den Mut, das zu riskieren, aber als Ü30 ist man wahrscheinlich nicht mehr so risikobereit wie in 'Sturm-und-Drang-Zeiten', in denen man noch 'auf breiten Reifen' unterwegs war
@vogtsburger schrieb:
Nachtrag:
... zum jetzigen Zeitpunkt schon vom "ersetzenden Scannen" zu träumen ... ähm ... zu sprechen, halte ich für ziemlich 'ambitioniert'
Dann lass uns doch mal darüber sprechen ...
Digitalisierung und elektronische Aufbewahrung von Belegen inkl. der Vernichtung von Originalbelegen anhand einer Verfahrensdokumentation.
Bei Interesse hätte ich hier eine 12 seitige Verfahrensdokumentation welche diesen Prozess beschreibt, veranschaulicht und die Durchführung erlaubt. (nach BStBK und DStV; stand April 2018)
Die Vorlage findet man Online, einfach mal Googlen 😉
Solange das Scannen, Hochladen und Verknüpfen von Digitalen Belegen nicht nachweislich vollständig und fehlerfrei funktioniert, hätte ich nicht .... ähm .... den Mut, das zu riskieren, aber als Ü30 ist man wahrscheinlich nicht mehr so risikobereit wie in 'Sturm-und-Drang-Zeiten', in denen man noch 'auf breiten Reifen' unterwegs war
Da erkenne ich einen Zusammenhang, zur oben gestellten Anfrage?
Jetzt mal "Butter bei die Fische" ..
Klar, nenn es Mut oder Leichtsinn, Fakt ist: Die Durchführung ist legitim. Klar ist uns/ mir bewusst das wir diesen Schritt erst dann wagen dürfen/ sollten, sofern fest steht das dieses System einwandfrei Funktioniert. Der letzte Makel ist dann eben dieses nachträgliche Anhängen von Belegen (jedenfalls bei uns).
Ich habe auch im anderem Thread gelesen das diese Funktion auch im Bereich des nachträglichen Anhängens von z. B. Mahnungen etc. gewünscht wird.
Wenn Sie ersetzendes Scannen rechtswirksam praktizieren möchten, dann muss es eine entsprechende Verfahrensdokumentation geben.
Wenn die Prozesse in der Verfahrensdokumentation richtig definiert sind und diese Prozesse auch gelebt (eingehalten) werden, dann sollte es keinen Beleg geben der die Digitalisierung "verpasst". Insofern dürften Sie das geschilderte Problem doch gar nicht haben.
Wenn es dennoch Belege gibt, die später (nach Erstellung der Buchhaltung) erst digitalisiert werden, dann ist entweder der Prozess in der Verfahrensdokumentation noch nicht geeignet fürs ersetzende Scannen oder der in der Verfahrensdokumentation beschriebene Prozess wird von (einzelnen) Personen nicht eingehalten. In beide Fällen kann meines Erachtens kein ersetzendes Scannen eingeführt werden.
Wenn die 12 seitige Verfahrensdokumentation sowohl den Prozess für eingehende Beleg in digitaler Form und Papierform enthalten sollte, scheint Sie mit etwas kurz geraten. Dies kann man jedoch nicht beurteilen, wenn man den Inhalt nicht genau kennt.
Mein Fazit: Ihr Problem erledigt sich von selbst, wenn die Verfahrensdokumentation die Prozesse richtig beschreibt und die Prozesse entsprechend der Verfahrensdokumentation angewendet werden.
@sokru schrieb:Wenn Sie ersetzendes Scannen rechtswirksam praktizieren möchten, dann muss es eine entsprechende Verfahrensdokumentation geben.
Existiert und wurde durch einen externen Steuerberater Freigegeben.
Wenn die Prozesse in der Verfahrensdokumentation richtig definiert sind und diese Prozesse auch gelebt (eingehalten) werden, dann sollte es keinen Beleg geben der die Digitalisierung "verpasst". Insofern dürften Sie das geschilderte Problem doch gar nicht haben.
Mit der passenden Ergänzung innerhalb der Dokumentation spricht auch da nichts gegen. (eine Historie über den Hergang reicht hier aus und wird von Datev sowieso schon geführt. (Korrigier mich gerne wenn ich falsch liege) Aber selbst wenn nicht ist es ein leichtes aus Logs eine Historie zu machen.)
Wenn es dennoch Belege gibt, die später (nach Erstellung der Buchhaltung) erst digitalisiert werden, dann ist entweder der Prozess in der Verfahrensdokumentation noch nicht geeignet fürs ersetzende Scannen oder der in der Verfahrensdokumentation beschriebene Prozess wird von (einzelnen) Personen nicht eingehalten. In beide Fällen kann meines Erachtens kein ersetzendes Scannen eingeführt werden.
Siehe ursprüngliche Anfrage, Festschreibung Notwendig; "Bugs" im angeschlossenen DMS
Wenn die 12 seitige Verfahrensdokumentation sowohl den Prozess für eingehende Beleg in digitaler Form und Papierform enthalten sollte, scheint Sie mit etwas kurz geraten. Dies kann man jedoch nicht beurteilen, wenn man den Inhalt nicht genau kennt.
Freigabe durch den externen Steuerberater beweist das Gegenteil
Mein Fazit: Ihr Problem erledigt sich von selbst, wenn die Verfahrensdokumentation die Prozesse richtig beschreibt und die Prozesse entsprechend der Verfahrensdokumentation angewendet werden.
Nein 🤷♂️
Ich verstehe diesen Ansatz und ich muss dem Punkt der Nichteinhaltung z.T. Recht geben.
Der ersetzende Scan ist ja auch noch gar nicht "das Thema". Es geht grundsätzlich erstmal darum, eine Vollständigkeit zu gewährleisten.
Der Punkt der wirklich behandelt werden sollte ist eben der (und seien es nicht einmal Belege in Form von Rechnungen) Dokumente an festgeschriebene Buchungsstapel anzuhängen. Wir sprechen hier von Rechnungen, Mahnungen, sonstigen Dokumenten.
Wenn ich ein Urteil oder eine Bewertung unser Verfahrensdokumentation benötige mache ich einen neuen Thread auf oder schaue nach bereits bestehenden. Bei eine Prozessoptimierung würde ich das selbe tun oder einen externen Berater anstellen. Aber all das ist nicht Thema ist diesem Thread, es erklärt zusammenhänge und macht Hintergründe deutlich.
Es haben nun schon so einige Mitglieder diesen Wunsch geäußert oder bestätigt, die Dunkelziffer logischerweise unbekannt. Selbst wenn jemand diese Funktion nicht braucht, tut sie einem nicht weh!
Der Passus mit dem "externen Steuerberater" klingt hoffnungsvoll.
War diese Verfahrensdokumentation denn schon mal Bestandteil einer BP? Diese Frage stelle ich nur, um auch sicherzugehen, dass die dargestellten Verfahrensprozesse denn auch seitens der Finanzverwaltung "abgesegnet" wurden.
Ich denke nicht, dass DATEV mit "Dunkelziffern" rechnet. Begründungen der DATEV sind immer auf "wir nehmen Ihre Wünsch auf, können aber nichts zum Realisierungszeitpunkt" sagen.
Von diesem Punkt ist "Ihr" Wunsch weit entfernt. Trotzdem: nur Mut zur Hoffnung!
@Deleted_Sendepause schrieb:
War diese Verfahrensdokumentation denn schon mal Bestandteil einer BP? Diese Frage stelle ich nur, um auch sicherzugehen, dass die dargestellten Verfahrensprozesse denn auch seitens der Finanzverwaltung "abgesegnet" wurden.
Ja, sie war bereits Bestandteil einer Betriebsprüfung.
Von diesem Punkt ist "Ihr" Wunsch weit entfernt. Trotzdem: nur Mut zur Hoffnung!
Was soll ich hierzu sagen?
Klar hoffe ich, so einige andere Hoffen auch ... Leider tut kaum einer etwas ..
Nach dem Motto:
Geht nicht gibt's nicht.
Aufgeben kommt nicht in Frage!
Moin Moin
Ohne die Antworten zu lesen ...
Warum sollte das ein Problem sein? Außer wenn das Programm das nicht erlaubt.
Warum sollte es das Programm nicht erlauben? Es geht doch "nur" darum, einen Beleg aus Belege online mit einer Buchung zum verbinden. Ich sehe da nicht das Problem! Die Buchung ist festgeschrieben, damit ist doch alles gut. Mit der Verbindung zu Beleg wird doch nur klargestellt, auf welchen Vorgang sich die Buchung beziehen soll. Also nichts was den die festgeschriebene Buchung irgendwie verändern kann.
Also ich sehe da keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte - es sei denn dies wurde nicht programmiert.
Kann man übersehen, dann also nach programmieren
QJ
... "probieren geht über spekulieren" ...
... sonst treten sich die Konjunktive gegenseitig auf die Füße 😎
... wenn bloß die händische Erstellung einer XML-Datei nicht soooo sperrig wäre, hätte ich das längst getan
... interessiert mich nämlich auch sehr stark
Genau so sehe ich das auch.
Wenn man ohne Belege bucht und dem Prüfer dann einen Ordner mit Papierbelegen hinstellt ist das GoBD-Konform. Ob da ein Blatt Papier ausgetauscht wurde kann man nicht sehen.
Also warum wird bei digitalen Belegen dann so ein Affentheater gemacht?
Wenn DATEV das mit GoBD v/s Belege so ernst nehmen würde, müssten sie beim Festschreiben einen Hash des verknüpften Beleges mit abspeichern. Tun sie aber nicht.
Also sollten sie im Interesse der Anwender das Verknüpfen/Ändern/Entknüpfen von Belegen einfach unabhängig von der Festschreibung möglich machen.
MfG, F.Lange
.... ist exakt auch meine 'Theorie' ...
... aber Theorie und Praxis 'decken' sich nicht immer, ... nicht mal bei der Datev ... 😎
@flange schrieb:Genau so sehe ich das auch.
Wenn man ohne Belege bucht und dem Prüfer dann einen Ordner mit Papierbelegen hinstellt ist das GoBD-Konform. Ob da ein Blatt Papier ausgetauscht wurde kann man nicht sehen.
Also warum wird bei digitalen Belegen dann so ein Affentheater gemacht?
Wenn DATEV das mit GoBD v/s Belege so ernst nehmen würde, müssten sie beim Festschreiben einen Hash des verknüpften Beleges mit abspeichern. Tun sie aber nicht.
Also sollten sie im Interesse der Anwender das Verknüpfen/Ändern/Entknüpfen von Belegen einfach unabhängig von der Festschreibung möglich machen.
MfG, F.Lange
Vielen Dank!
Schön das es noch jemand so sieht.
MfG
Eric T.