@sokru schrieb: Wenn Sie ersetzendes Scannen rechtswirksam praktizieren möchten, dann muss es eine entsprechende Verfahrensdokumentation geben. Existiert und wurde durch einen externen Steuerberater Freigegeben. Wenn die Prozesse in der Verfahrensdokumentation richtig definiert sind und diese Prozesse auch gelebt (eingehalten) werden, dann sollte es keinen Beleg geben der die Digitalisierung "verpasst". Insofern dürften Sie das geschilderte Problem doch gar nicht haben. Mit der passenden Ergänzung innerhalb der Dokumentation spricht auch da nichts gegen. (eine Historie über den Hergang reicht hier aus und wird von Datev sowieso schon geführt. (Korrigier mich gerne wenn ich falsch liege) Aber selbst wenn nicht ist es ein leichtes aus Logs eine Historie zu machen.) Wenn es dennoch Belege gibt, die später (nach Erstellung der Buchhaltung) erst digitalisiert werden, dann ist entweder der Prozess in der Verfahrensdokumentation noch nicht geeignet fürs ersetzende Scannen oder der in der Verfahrensdokumentation beschriebene Prozess wird von (einzelnen) Personen nicht eingehalten. In beide Fällen kann meines Erachtens kein ersetzendes Scannen eingeführt werden. Siehe ursprüngliche Anfrage, Festschreibung Notwendig; "Bugs" im angeschlossenen DMS Wenn die 12 seitige Verfahrensdokumentation sowohl den Prozess für eingehende Beleg in digitaler Form und Papierform enthalten sollte, scheint Sie mit etwas kurz geraten. Dies kann man jedoch nicht beurteilen, wenn man den Inhalt nicht genau kennt. Freigabe durch den externen Steuerberater beweist das Gegenteil Mein Fazit: Ihr Problem erledigt sich von selbst, wenn die Verfahrensdokumentation die Prozesse richtig beschreibt und die Prozesse entsprechend der Verfahrensdokumentation angewendet werden. Nein 🤷♂️ Ich verstehe diesen Ansatz und ich muss dem Punkt der Nichteinhaltung z.T. Recht geben. Der ersetzende Scan ist ja auch noch gar nicht "das Thema". Es geht grundsätzlich erstmal darum, eine Vollständigkeit zu gewährleisten. Der Punkt der wirklich behandelt werden sollte ist eben der (und seien es nicht einmal Belege in Form von Rechnungen) Dokumente an festgeschriebene Buchungsstapel anzuhängen. Wir sprechen hier von Rechnungen, Mahnungen, sonstigen Dokumenten. Wenn ich ein Urteil oder eine Bewertung unser Verfahrensdokumentation benötige mache ich einen neuen Thread auf oder schaue nach bereits bestehenden. Bei eine Prozessoptimierung würde ich das selbe tun oder einen externen Berater anstellen. Aber all das ist nicht Thema ist diesem Thread, es erklärt zusammenhänge und macht Hintergründe deutlich. Es haben nun schon so einige Mitglieder diesen Wunsch geäußert oder bestätigt, die Dunkelziffer logischerweise unbekannt. Selbst wenn jemand diese Funktion nicht braucht, tut sie einem nicht weh!
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