Liebe DATEV, liebe Community,
wir haben eine Personengesellschaft welche Ihren Gewinn nach 4/3-Überschussrechnung ermittelt. Einer der Gesellschafter hat Sonderbetriebsausgaben. Ich glaube das heißt statt Sonderbilanz dann Sonderrechnung, dafür gibt es ja die Anlage SE.
Meine Frage, wie übergebe ich aus de eigenen Sonderbestand die Daten in die Anlage SE? Ich habe den Sonderbestand erfolgreich mit der Gesamthand verknüpft, im Sonderbestand aber gibt es keine Option die Daten in eine (Sonder-) EÜR übergeben und im Gesamthandbestand erscheint der Hinweis:
#REW91669 Beachten Sie, dass die Wertermittlung nur für die Gesamthand erfolgt und diese Werte in die Anlage EÜR weitergegeben werden. Es werden keine Werte für die zugeordneten Anlage SE und Anlage AVSE in der Einkommensteuer nicht bestückt."
Mit vielen Dank und freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In die neuen Anlagen SE, ER und AVSE bieten wir im Moment keine Programmverbindung an.
Die Sonderbetriebsausgaben müssen manuell erfasst werden.
Danke DATEV für diese super Lösung - geht nicht ist m.E. keine Lösung.
Wo liegt denn grundsätzlich das Problem? Die EÜR kann doch auch übergeben werden. Warum nicht auf die Anlagr SE?
Ich tippe mal darauf, dass man die Übergabe an die "Haupt-" EÜR nicht einfach kopieren kann sondern man da noch speziell rumstricken muss. Ferner tippe ich darauf, dass bei DATEV alles und jeder der auch nur irgendwie entbehrlich ist abkommandiert wurde, um die programmtechnische Umsetzung der Corona-Hilfsmaßnahmen zu unterstützen (*hust* Mehrwertsteuer *hust*).
Das Problem besteht leider nicht erst seit Corona, sondern schon lange davor.
Seit wann muss man denn für den Sonderbereich eine eigene EÜR einreichen?
Ich denke seit ca. 2015 gibt es die Anlage SE für Sonderbetriebseinnahmen und -Ausgaben in der GuE, die einen ähnlichen Aufbau wie die Anlage EÜR hat. Hier wäre natürlich eine Verbindung zu Rechnungswesen von erheblichem Vorteil. Und m.E. gibt es keinen Grund seitens der DATEV, hier keine Übergabemöglichkeit herzustellen. Wie gesagt, der Aufbau der Anlage SE entspricht fast der Anlage EÜR.
Ja, mit einer manuellen Übernahme kann ich notfalls leben, bzw. konnte ich.
Bislang (alter Jahresabschluss) war es allerdings möglich, in der Sonderrechnung mir zumindest das Wertübergabeprotokoll anzeigen zu lassen, damit ich die Werte nicht auch noch manuell zusammenrechnen muss um diese dann in der EÜR einzutragen.
Mit dem neuen Jahresabschluss wurde allerdings auch diese Möglichkeit genommen. D.h. ich muss die Konten dann manuell zusammenrechnen um Sie dann in die EÜR zu übernehmen...
Also eine weitere Verschlechterung!
Hat sich hier etwas getan? Oder ist die Übergabe von Sonder-Rechnungen / Sonder-EÜR immer noch nicht möglich?
Hallo @f_mayer,
der Wunsch nach einer Programmverbindung kann ich verstehen und ist nachvollziehbar🙂. Es ist jedoch nicht geplant eine Programmverbindung diesbezüglich in Zukunft anzubieten.😐
Der Grund dafür ist, dass die bestehende Schnittstelle zur Anlage EÜR nicht um die Ebene der Beteiligten erweitert werden kann. Der gesamte Schnittstellenbereich müsste von Grund auf neu entwickelt werden. Das wäre nur mit einem hohen Entwicklungsaufwand möglich und ist aktuell nicht geplant.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Könnte man nicht einfach die Zuordnung zum Beteiligten erst in der Feststellungserklärung treffen? Sorry wenn das Blödsinn ist, bin technisch nicht versiert.
Wie dem aber auch sei, derzeit scheint es besser zu sein, bei EÜR statt Bilanz gar keine Verknüpfung zu dem Sonderbestand zu erstellen. Sobald man dies tut verschwindet die Möglichkeit zur Übergabe an die EÜR und wie @Christoph_Behn anmerkte, kann man in dieser zumindest das Werteprotokoll abtippen.
@Lukas_Rudolph schrieb:Es ist jedoch nicht geplant eine Programmverbindung diesbezüglich in Zukunft anzubieten.😐
Der Grund dafür ist, dass die bestehende Schnittstelle zur Anlage EÜR nicht um die Ebene der Beteiligten erweitert werden kann. Der gesamte Schnittstellenbereich müsste von Grund auf neu entwickelt werden. Das wäre nur mit einem hohen Entwicklungsaufwand möglich und ist aktuell nicht geplant.
Hallo Herr Rudolph,
Super, das Übernahmeprotokoll von Hand abzutippen ist ja toll ... das finde ich nicht nachvollziehbar. Ich habe eine ganze Menge Zeit darauf verwandt, um überhaupt herauszufinden, dass das nicht geht, da ich mir nicht vorstellen konnte, dass zwar diese Meldung in der e+g Feststellung kommt:
Fehler / Anlagen SE/AVSE Selbständige Arbeit 1. Beteiligter
Es sind keine Sonderbetriebseinnahmen erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingaben (ggf. mit '0').
Fehler / Anlagen SE/AVSE Selbständige Arbeit 1. Beteiligter
Es sind keine Sonderbetriebsausgaben erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingaben (ggf. mit '0').
aber kein Übernahme des gebuchten Sonderbereichs wie bei Sonderbilanzen möglich ist.
Ich hatte die Übergabe an die Gesamthand gemacht, da ich dachte, dass dann dort irgendwo eine Übernahmemöglichkeit existiert. Bei der Datenübernahme kommt diese Meldung:
Es wäre hilfreich - wenn auch frustrierend - wenn dort auch stehen würde "EÜR für Beteiligte erfassen Sie von Hand in den Anlagen SE / SEAV".
Wie und wo bekomme ich an die Gesamthand übergebene Daten des Sonderbereichs wieder gelöscht?
Viele Grüße
Ulf
Hallo Community,
es können nur die Angaben zur Einnahmenüberschussrechnung der Gesamthand aus dem Jahresabschluss übernommen werden und keine Daten aus dem Sonderbetriebsvermögen. Die Anforderung im Hinweis präziser darzustellen, dass eine manuelle Erfassung der Anlage SE/AVSE erforderlich ist, nehmen wir auf.
Der Hinweis: "Die bereitgestellten Daten aus Bilanz/Kanzleirechnungswesen bleiben erhalten", nach Abbruch der Auswahl der Einkunftsart, verdeutlicht, dass die übernommenen Daten nur zur Gesamthand auch zu einem späteren Zeitpunkt zugeordnet werden können. Sie können durch eine erneute Übernahme der Daten für die Gesamthand überschreiben/löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Obendorfer
DATEV eG
Liebe DATEV,
ist die Übertragung der Daten aus Rechnungswesen in die Sonderrechnung der GuE mittlerweile möglich?
Nachdem ich in einem Rechnungswesenbestand nur die Möglichkeit habe in die Umsatzsteuer zu übermitteln vermute ich mal nein. Dann möchte ich aber anmerken, dass das Wertübergabeprotokoll für die EÜR recht hilfreich für die manuelle Eintragung ist, man dieses aber bei einem korrekt eingestellten Bestand für die Sonderrechnung nicht herauslassen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Hallo Herr Mayer,
kurz und knappe Antwort auf Ihre Frage: Nein🙂.
Mein Beitrag vom 14.07.2021 in diesem Thema hat weiterhin Gültigkeit.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo @Lukas_Rudolph ,
hallo @Christine_Obendorfer ,
ich gehe als DATEV Nutzer mal ganz stark davon aus, dass sich die Schnittstelle noch in der Umsetzungsphase befindet.....
Ich musste nun aber feststellen, dass jetzt sogar das Datenprotokoll zur Sonder-EÜR, welches ich "früher" in meiner Kanzlei-Rewe-Sonder-EÜR-Fibu erstellen, ausdrucken und anschließend in die GuE-Erklärung abtippen konnte, auch nicht mehr vorhanden ist..... Warum?
MfG HM
Hallo @hm,
welches Datenprotokoll "Sonder-EÜR" meinen Sie? Welche Programmfunktion nutzen Sie hierfür (ggf. Screenshot ergänzen)? Im Standard unterstützen wir keine "Sonder-EÜR" in Kanzlei-Rechnungswesen.
Ich vermute Sie haben einen Bestand als Einnahmenüberschussrechnung angelegt und darin gebucht. Dort stehen aber auch weiterhin alle Funktionen zur EÜR zu Verfügung.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Herr @Lukas_Rudolph ,
m.E. konnte ich vor der Abschaffung der Zuordnungstabellen im Kanzlei-Rewe-Sonder-EÜR Bestand die Programmverbindung EST/EÜR oder GuE/EÜR wählen.
Mir wurde dann das Sonder-EÜR-Protokoll zur Übergabe an die Steuerprogramme angezeigt. Wenn ich dann als Programmziel z.B. den GuE-Bestand der Gesamthand/der GbR angegeben habe, hat sich das GuE Programm geöffnet und die EÜR der Gesamthand/GbR wurde überschrieben..... Da dies aber nicht gewollt war, habe ich die Prg.verbindung nicht gestartet, sondern das Protokoll ausgedruckt, bin anschließend in das GuE - Programm der Gesellschaft gegangen und habe die Sonder-EÜR dort händisch an Hand des ausgedruckten Protokolls ab-/eingetippt.
Hallo @hm,
ich kann das von Ihnen beschriebene bei mir nicht nachvollziehen. Mein Muster-Einzelunternehmen hat die Programmverbindung zur GuE weiterhin.
Haben Sie in den Stammdaten das Kontrollkästchen Sonderbilanz aktiviert?
Wenn ja, dann ist die Programmverbindung weg. Das Kontrollkästchen ist nicht für EÜRs gedacht.
Aufruf aus Kanzlei-Rechnungswesen: Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen | Bereich Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz | Kontrollkästchen Sonderbilanz
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo @Lukas_Rudolph ,
ich befinde mich in meinem Sonder-EÜR-Bestand des Gesellschafters. Ich habe diesen Bestand in den Stammdaten als Sonder-EÜR gekennzeichnet. Nun muss ich diese Sonder-EÜR in die GuE-Erklärung der Gesellschaft übernehmen. Ich habe jedoch keine Programmverknüpfung und ich muss die GuV Werte händisch in die Anlage Sonder-EÜR der GuE übernehmen und somit diverse Konten-/Kontengruppen anders zuordnen:
Wenn ich diesen Sonder-EÜR Bestand in den Stammdaten NICHT als Sonder-EÜR kennzeichne, erhalte ich wieder eine Programmverbindung und ein Protokoll..... Dieses Protokoll (mit der richtigen Aufteilung für die Anlage -Sonder-EÜR) kann ich mir dann ausdrucken und händisch in die Sonder-EÜR in der GuE übernehmen.
Damit meine Stammdaten wieder passen, gehe ich anschließend wieder in die Stammdaten der Gesamthand und erfasse den Sonder-EÜR-Bestand wieder als "Sonderbilanz".
Hallo @Lukas_Rudolph ,
können Sie nun mein Problem nach der o.g. Beschreibung nachvollziehen. Habe leider noch keine Reaktion erhalten.
Gruß hm
Hallo @hm,
ich hatte Ihren Beitrag nicht so verstanden, dass Sie auf eine Antwort warten.
Ich kann Ihr Vorgehen nachvollziehen. Wie im vorherigen Beitrag erwähnt:
Das Kontrollkästchen ist nicht für EÜRs gedacht.
Das Kontrollkästchen Sonderbilanz in den Stammdaten ist ausschließlich für Bilanzen vorgesehen. Nicht für Einnahmenüberschussrechnungen. Wenn Sie das Kontrollkästchen setzten geht Kanzlei-Rechnungswesen bei der Programmverbindung von einer Sonderbilanz aus. Sonderbilanzen werden jedoch in der Gesamthand an die Gesonderte- und einheitliche Feststellung übergeben, deswegen wird die Programmverbindung ausgeblendet.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag