Und immer wieder etwas Neues: Heute erhalten
Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vom 14.11.2014, BStBl I S. 1450, Tz 158 ff., sind neben der Verfahrensdokumentation auch die Daten des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen. Das Einlesen der Daten bei Vornahme des Datenzugriffs mittels Datenträgerüberlassung (sog. Z 3-Zugriff) muss ohne die Installation von Fremdsoftware auf den Rechnern der Finanzbehörde möglich sein. Eine Entschlüsselung der Daten muss spätestens bei der Datenübernahme auf die Systeme der Finanzverwaltung erfolgen (Tz 176 des BMF-Schreibens vom 14.11.2014, a.a.O.).
Bezogen auf die aktuellen Probleme mit der Verschlüsselung durch die Firma Datev e.G. bedeutet dies:
Die auf dem Datenträger für die Entschlüsselung vorhandene Datei „start.exe“ ist eine ausführbare Software, die sich auf den Rechnern der Finanzverwaltung (im sog. Arbeitsspeicher) installiert. Eine derartige Vorgehensweise ist entsprechend dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014, a.a.O., nicht zulässig.
Hat hier schon jemand Abhilfe gefunden. Natürlich kann ich der Prüferin die Daten ohne Belegbild direkt aus Kanzlei Rewe zur Verfügung stellen. Nur damit ist ja gerade der wunderschöne Effekt der Beleglinkverknüpfung dahin. Bislang ( bis Dez. 2020) habe ich dem Prüfer/ Prüferin die Datev DVD mit Passwort übergeben und er konnte das einlesen, was wohl siehe oben Verfügung der OFD ( nehme ich an ) nicht mehr zulässig ist oder sein soll.
Aus Erfahrung weiß ich das es nicht zielführend ist nun mit der Prüferin den Streit zu beginnen ob die Interpretation der OFD richtig ist oder nicht. Was mich interessiert, haben das Problem auch andere Berater ?
Wie geht die Datev damit um ?
Gibt es Lösungen ?
Die Bedienungsanleitung befindet sich wie immer bei DATEV gut versteckt hier:
Steuerliche Außenprüfung - Belege von einer Rechnungswesen-Archiv-DVD exportieren
Falls der Link nicht funktioniert (steht beim Einfügen Hilfecenter drauf, habe aber die DokNr. aus der InfoDB eingetragen) hier die DokNr. 1000673.
ok, die Belege sind dann exportiert, aber sind sie dann auch mit den Buchungen verknüpft ?
... falls nein, dürfte die Suche und die Zuordnung schwierig sein, oder bin ich hier zu pessimistisch ?
... hatte diese Archiv-DVD noch nicht im Einsatz
Nachtrag:
vielleicht kann ja die Prüfersoftware IDEA die Verknüpfung der Buchungen mit den Belegen anhand des Beleglinks herstellen
Danke bin durch Google auf einen anderen Beitrag aus 2019 auf das gleiche Problem gestoßen:
Finanzamt nimmt Lohn- und Rewe- Archiv-DVD nicht mehr an
Daher habe ich das jetzt hier auch noch verlinkt.
Ob die Argumentation der OFD Karlsruhe stimmt, fraglich aber das wäre wohl was für Datenschützer und vor allem Techniker. Ist die start.exe die offensichtlich im Arbeitsspeicher geladen wird - und dort bleibt (?) - ein Fremdprogramm im Sinne des BMF SChreibens aus 2014 ?
Vermutlich hat 2014 da noch kein Mensch daran gedacht und dennoch in Bayern ( Stammland der Datev) werden die DVD' s angenommen. Bei mir hier bis Ende 2020 auch. Was ist nun hier mit der Gleichheit aller Steuerbürger in allen Bundesländern ?
Nicht nur der Corona Flickenteppich jetzt haben wir den Salat auch noch auf der BP Ebene ? Wann beginnt jedes Bundesland eigene Steuergesetze ( EST, Ust usw. ) zu machen, damit wird auf dem Weg zur Kleinstaaterei sind ? Sorry für meinen Sarkasmus heute Abend , aber ich habe mir jetzt sicher 1-2 Std. wenn es reicht nur mit der Suche nach Lösungen zugebracht, wie kriege ich die Beleglinkverknüpfung zum Finanzamt ohne Datev DVD.
So können Wochen leider auch beginnen.
Sobald ich die DVD habe werde ich den Weg versuchen, und anscheinend werden die Belege in einen seperaten Ordner beim Export kopiert ( stand zumindest so im link von @einmalnoch ).
Ich berichte sobald ich die DVD hier habe.
@vogtsburger da ich erst seit 2017 auf UO umgesprungen bin, habe ich jetzt so langsam die ersten BP mit DVD zumindest letztes Jahr gehabt. Ich fand zwar den Preis ( xyz darf ich hier ja nicht nennen) für die DVD ziemlich hoch aber es hat super funktioniert und erspart dann ordentlich Zeit.
Ich hatte nun schon mehrfach die Prüfungen unter Vorlage der DATEV-DVD durchführen lassen. In früheren Jahren war dies immer problematisch, da dies bei den Prüfern oft "Neuland" war, aber sie doch angetan von der Arbeitsweise waren.
Die letzte BP war jedoch E2019 und zwar meine Eigene 😉 Hierfür habe ich den Prüfer natürlich eingeladen. Er kam damit ganz gut zurecht und lobte die technische Entwicklung.
Mich verstören nunmehr die Aussagen Ihres Finanzamtes schon ein wenig. Ich hatte heute nach Verlegungswunsch den Termin zur Prüfung eines größeren Mandates beim FA Dresden gelegt und Umfang und Art der Prüfung ausführlich besprochen; explizit hatte ich dies dem SGL dargelegt und heute nochmals der Prüferin.
Sie wertete die DVD-Variante als äußerst positiv und erwähnte bezüglich einer Restriktion nichts. Ich bin da jetzt auch mal gespannt.
... wenn in den GDPdU-Daten die Beleg-Links in Form von GUIDs (Globally Unique Identifier) enthalten sind, wäre es jedenfalls schön, wenn die Prüfsoftware den Ordner, in dem die Belege gespeichert sind, als Quelle für die Digitalen Belege verwenden könnte.
.. das ginge schon Mal in Richtung 'Intelligenz'
Es gibt ja schon einige Funktionen in der Prüfsoftware IDEA, die ziemlich ' intelligent' sind
Tja wie gesagt ich wurde heute mit der Aussage der Prüferin bzw. dem Anhang zur unverschlüsselten Email
( dazu sage ich nun nichts mehr) auch ziemlich kalt erwischt. Und letztlich finde ich das Prozedere der Finanzverwaltung ziemlich ärgerlich und unnötig.
Aber wie gesagt streiten bringt in diesem Fall ja nix.
Nachtrag:
... habe noch ein wenig mit GDPdU-Daten 'gespielt' ...
... sehe aber leider keinerlei Informationen zu digitalen Belegen
... keine Ahnung, wie der Prüfer ohne das Viewer-Tool von der Datev-DVD an die digitalen Belege herankommen will/kann.
Vielleicht sind die Prüfer aber auch schon mit den GDPdU-Dateien zufrieden.
Die GdpdU-Daten für sich alleine, wären natürlich zufriedenstellend, wenn der Anhänger voll Ordner aufs Amt gekarrt werden würde, denn eine Prüfung beim Berater oder beim Mandanten wird auf Grund der Corona-Situation ausgeschlossen.
Klarer Hinweis auf der Prüfungsanordnung in meinem Fall: Nur Amtsprüfung möglich.
Die DVD enthält ja die Datensätze nach GdpdU verknüpft mit den jeweiligen Belegbildern.
Mich ärgert an dem geschilderten Vorgang von Herrn Eberhardt insbesondere das manches Mal merkwürdige Vorgehen der Finanzverwaltung.
So werden vom Finanzamt unverschlüsselte E-Mails an den Berater versandt ohne die erforderliche Zustimmung (die wir sowieso nicht erteilen und dies auch anraten) und andererseits wird im Datenzugriff- und zugang gemauert; "cherrypicking" der OfD.
Selbstverständlich ist bekannt, dass "Amtsrechner" keine Installation von Fremdprogrammen zulassen, aber ich denke, dass sich die Prüferin vielleicht hier ein wenig zu weit aus dem Fenster lehnt, mit ihren Sicherheitsbedenken.
Ich würde ihr hier zumindest mal antragen, sich hierüber bei ihrem Vorgesetzten zu informieren und bei "Widerstand" dies selbst direkt tun.
Dies einfach so hinzunehmen, obgleich dies der erste mir bekannte Fall einer Ablehnung der Prüfer-DVD mit Belegzugang ist, wäre mir zu wenig.
Was sagt denn die DATEV zu diesem Vorgang. Wäre interessant, ob dies schon öfters moniert wurde.
In diesem Zusammenhang sollte ich noch erwähnen, dass ich die letzten Prüfungen allesamt auf das Amt verlagerte, was unter gegebene Umständen und Daten-/Belegüberlassung stets goutiert wurde...
Wenn dies Schule macht, sehe ich das wieder als enormen Rückschritt des digitalen Austausches mit der Finanzverwaltung und mir drängt sich der Verdacht auf, dass aus der Digitalisierung mit der Fiskalverwaltung eine Einbahnstraße entsteht.
Vor ein paar Jahren etwa lehnte ein Prüfer die Prüfung via DVD ab, was letztlich aber daran lag, dass das technische Verständnis fehlte.
Nach einigen Gesprächen wurde die Prüfung dann doch auf diesem Weg durchgeführt, weil jemand von der "Technik" auf dem Finanzamt, die Sache zu Laufen gebracht hatte.
Die Prüferin wird ja dann voraussichtlich auch, auf Grund der Corona-Bestimmungen, auf dem Amt prüfen müssen. Insofern wäre die Frage interessant, wo die Vorlage der Unterlagen nach §8 BPO erfolgt und ob das hin- und herkarren der Unterlagen zu den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen gehört und ob dies in Pandemiezeiten überhaupt vertretbar ist.
Hi,
@bodensee schrieb: Die auf dem Datenträger für die Entschlüsselung vorhandene Datei „start.exe“ ist eine ausführbare Software, die sich auf den Rechnern der Finanzverwaltung (im sog. Arbeitsspeicher) installiert.
Haarspalterei, aber: Wenn eine Anwendung in den Arbeitsspeicher zur Ausführung geladen wird, ist dies meiner Meinung nach im Sinne der gängigen Technik noch keine Installation.
Wenn nun die Start.exe aber Hinterlassenschaften in der Windows-Registry ablegt, wäre dies wieder durchaus als Installation zu werten.
@DATEV: Hier wäre mal eine Stellungnahme aus Ihrem Haus hilfreich...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Zum Thema Belegbilder in der Prüfung ist die technische Seite von dem Wollen der Prüfer und dem Wissensstand in der jeweiligen Verwaltung abhängig.
Die Prüfer benötigen die Daten im GdPDU Format für die Prüfersoftware, diese Daten sind auf der ArchivDVD enthalten und in diesen Daten gibt es auch ein Datenbankfeld mit dem Beleglink im Buchungssatz. Die Prüfersoftware kann aus dem Beleglink jetzt das Belegbild aus dem erzeugten Topf anzeigen lassen. Der DATEV Reader ist dafür absolut nicht notwendig, es gibt Bessere.
Die Installation über Start.exe ist für den Prüfer daher nicht notwendig, @chrisocki es ist eine Installation mit Ablage von Programmdateien und Registryeinträgen. Mehr oder weniger wird das Programm Rewe Archiv als Standalone genutzt.
@einmalnoch schrieb:
Die Prüfer benötigen die Daten im GdPDU Format für die Prüfersoftware, diese Daten sind auf der ArchivDVD enthalten und in diesen Daten gibt es auch ein Datenbankfeld mit dem Beleglink im Buchungssatz. Die Prüfersoftware kann aus dem Beleglink jetzt das Belegbild aus dem erzeugten Topf anzeigen lassen. Der DATEV Reader ist dafür absolut nicht notwendig, es gibt Bessere.
Wenn dies zutrifft, unabhängig davon, ob die DATEV-SW taugt oder nicht, wären damit der Vorwand der Betriebsprüfung ausgeräumt und die Gründe liegen womöglich andernorts für die Ablehnung einer Prüfug via GdpdU-Archiv-DVD der DATEV.
Insofern darf m.E. auf die Prüfungsdurchführung mit der DVD bestanden werden und ist m.E. nicht von einem Wohlwollen abhängig.
Hi,
@einmalnoch schrieb: Die Prüfer benötigen die Daten im GdPDU Format für die Prüfersoftware, diese Daten sind auf der ArchivDVD enthalten und in diesen Daten gibt es auch ein Datenbankfeld mit dem Beleglink im Buchungssatz. Die Prüfersoftware kann aus dem Beleglink jetzt das Belegbild aus dem erzeugten Topf anzeigen lassen.
Es steht und fällt mal wieder mit dem (Un)Vermögen des einzelnen Prüfers aus der Finanzverwaltung, ob er das WinIDEA in den Griff bekommt oder nicht.
In den letzten Jahren habe ich es zusammen immer wieder mit Kolleginnen und Kollegen erlebt, dass ein Mitarbeiter des Finanzamts in die "richtige Richtung geschubst/gedrängt" werden muss, damit es funktioniert. Erschütternd...
Und das gilt leider nicht nur für die BP. Bei der Übermittlung der elektronischen Steuererklärungen etc. haben wir immer wieder haarsträubende Dinge erlebt...
Ist halt alles "Neuland"... was will man erwarten?
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Die Archiv DVD hat einen entscheidenden Unterschied zu einem selbst "gebastelten" Exemplar. Dieser liegt darin, dass die GdPDU Daten und die Belegbilder hinter dem Schutz durch das sich hinter der Start.exe verbergenden Programms liegen. Hat der Schutz seine Funktion durch Insatallation und Eingabe des richtigen Passworts erfüllt kann gearbeitet werden, aber nicht durch den Prüfer - der darf nicht installieren. Damit besteht ein klassisches Henne Ei Problem. Also die Einzelkomponenten anch Anleitung in ein verschlüsseltes zip Archiv packen, auf CD brennen und zum Prüfer schicken, dass Passwort für das Entpacken auf anderem Weg hinterher und der Prüfer freut sich.
Wirklich interessant und aufschlussreich dieser technische Umgehungsprozess, aber mal ernsthaft: Echt jetzt? 😉
Vorher "zoffe" ich mich erst mal mit Prüfer, SGL und Vorsteher, denn: Die Prüfungen werden regelmäßig wie geplant über die DVD durchgeführt; nur offensichtlich nicht von jedem oder nicht gleich und vielleicht muss der "Schubs" auch mal ein wenig stärker sein. 🙂
ich wüsste wirklich nicht, wo bzw. in welchen Dateien der GDPdU-Daten diese Beleglinks stehen (sollen).
... es sind ja keine Exporte von Buchungsstapeln im Datev-Format.
In diesen Buchungsstapeln gäbe es ein Feld "Beleglink", in den GDPdU-Dateien aber nicht
... übrigens, in den Daten hier stecken über 320.000 Buchungssätze, trotzdem sind die Dateien immer noch überraschend klein.
@vogtsburger schrieb:
ich wüsste wirklich nicht, wo bzw. in welchen Dateien der GDPdU-Daten diese Beleglinks stehen (sollen).
... es sind ja keine Exporte von Buchungsstapeln im Datev-Format.
In diesen Buchungsstapeln gäbe es ein Feld "Beleglink", in den GDPdU-Dateien aber nicht
... übrigens, in den Daten hier stecken über 320.000 Buchungssätze, trotzdem sind die Dateien immer noch überraschend klein.
In der Datei kontobuchungen.csv sind die Beleglinks enthalten, mit Excel öffnen und in Spalte "AL" nachsehen. Die Belegbilder befinden sich dann in einem Verzeichnis zusammen mit einer XML Datei in der dann wieder über dernLink (=GUID) auf die Bilddateien referenziert wird.
Ok, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden hab: Die DVD ist sehr teuer, die Export-Funktion kostenlos. Letztere ist nicht nur kosten- sondern auch nutzlos, weil sie keine Belege exportiert. Man braucht also die DVD, die man sich per Post und Wartezeit über ein Rechenzentrum zuschicken lassen muss. Man muss zwingend nacharbeiten, sonst gibt es keine Prüfung, weil niemand die DVD lesen kann, weil niemand ein DVD-Laufwerk hat.
Digitalisierung made in Germany
... ja, die Verknüpfung der Kontobuchungen mit den Belegbildern über die GUID war auch meine Hoffnung (Beitrag Nr. 7), allerdings habe ich hier in's Leere gegriffen, auch bei einem zweiten GDPdU-Export.
Da in der Datei "Kontobuchungen.csv" keine Spaltenüberschriften enthalten sind und nirgends GUIDs zu sehen waren, habe ich befürchtet, dass diese Info nicht exportiert wird.
... muss mir nochmal einen Kandidaten 'vorknöpfen', wo definitiv Digitale Belege und Beleglinks vorhanden sind.
.. dann müsste aus meiner Sicht eine Weitergabe der exportierten GDPdU-Daten inkl. der exportierten Belege auch diejenigen Prüfer glücklich machen, die die Archiv-DVD nicht nutzen wollen bzw. nicht dürfen.
Nachtrag:
... bequemer als mit der REWE-Archiv-DVD (Art.-Nr. 24091) wird man wohl nicht an die Digitalen Belege herankommen.
Das 'händische' Exportieren der Belege aus "Unternehmen Online" oder DMS oder Dokumentenablage heraus wäre ja auch ziemlich aufwändig und 'tricky'
Wie gesagt, in Spalte "AL" sind die Beleglinks. Je nach Schnittstelle beginnen sie mit Buchstaben und dann in Anführungszeichen kommt die GUID.
@theo schrieb:Ok, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden hab: Die DVD ist sehr teuer, die Export-Funktion kostenlos. Letztere ist nicht nur kosten- sondern auch nutzlos, weil sie keine Belege exportiert. Man braucht also die DVD, die man sich per Post und Wartezeit über ein Rechenzentrum zuschicken lassen muss. Man muss zwingend nacharbeiten, sonst gibt es keine Prüfung, weil niemand die DVD lesen kann, weil niemand ein DVD-Laufwerk hat.
Digitalisierung made in Germany
Soweit die Belege nicht im DMSclassic liegen.
Sehr gut erkannt. In der Praxis nennt man das Vedor Lock In.
Ähnliches hatten wir ja auch schon hier besprochen:
Belege im Prüfungsfall und Unternehmen online - DATEV-Community - 137276 (datev-community.de)
Und es ist immer noch unbefriedigend. Man bestellt ein Stück Plastik für viel Geld um dieses dann im eigenen Netzwerk als Image auf ein Laufwerk zu legen.
Bei der Sozialversicherungsprüfung ist es ähnlich:
Ich komme zu dem Ergebnis, dass es am einfachsten und günstigsten ist, dem Prüfer einen Rechner mit Internetzugang, Sicherheitspaket und einem alten Handy mit SmartLogin zur Verfügung zu stellen. Dann spart man auch die Gebühren für die Archiv DVD. Jetzt in Coronazeit muss dann eben das Handy zum Prüfer.
Wenn die Auswertungen von Lohn und Finanzbuchhaltung vollständig dem Mandanten in Unternehmen online zur Verfügung gestellt wurden, kann der Prüfer dort mit der entsprechenden Administrierung auch alles sehen, herunterladen und mit einer kostenlosen E-Mail-Adresse an seine eigene E-Mail-Adresse schicken.
Alles papierlos, aus nur einer Anwendung heraus mit minimalem Einrichtungsaufwand.
Wenn der Prüfer noch Zugang zum Kanzleinetzwerk bekommt, kann er auch den Export für steuerliche Außenprüfung von dort aus machen. Auch so ein Fernzugang sollte mittlerweile keine Hürde mehr sein.
@deusex schrieb:
Vorher "zoffe" ich mich erst mal mit Prüfer, SGL und Vorsteher, denn: Die Prüfungen werden regelmäßig wie geplant über die DVD durchgeführt; nur offensichtlich nicht von jedem oder nicht gleich und vielleicht muss der "Schubs" auch mal ein wenig stärker sein. 🙂
Natürlich wollte auch ich nicht einfach so kampflos aufgeben und habe die Prüferin nach der Rechtsquelle gefragt ? Und warum einzelne FA und einzelne Bundesländer die DVD akzeptieren und andere nicht. Unterschiedliche Datenschutzrichtlinien in unterschiedlichen OFD Bezirken ?
Heute Morgen kam die Antwort und jetzt weiß ich zumindest das es aus meiner Sicht am know how der Prüferin liegt.
Sie wollte sich ohne Nennung einer Rechtsquelle für die Irritationen entschuldigen und sie könne die Fibu Archiv DVD doch lesen . Allerdings für die Lohn Archiv DVD benötige sie gemäß Anleitung das Passwort und dürfe die Lohn Archiv DVD mit start.exe nicht verwenden.
Nun ich werde sobald die DVD da ist, mal das Dokument von @einmalnoch verwenden und mal sehen ob ich die Belege kopiert bekomme.
@einmalnoch schrieb:Soweit die Belege nicht im DMSclassic liegen.
Ich hab das mal ausprobiert: Bei einem UO-Mandat waren zumindest einige Belege im DMS neu abgelegt. Ob das so richtig ist, sei mal dahingestellt. Wenn ich nun die Belege bspw. als 'Export mit Annotationen' exportiere, bekomme ich Belege ohne Beleg-Ids, welche sich den GDPdU-Daten zuordnen ließen.
@freiburgersteuermann schrieb:
... Ich komme zu dem Ergebnis, dass es am einfachsten und günstigsten ist, dem Prüfer einen Rechner mit Internetzugang, Sicherheitspaket und einem alten Handy mit SmartLogin zur Verfügung zu stellen...
... chacun à son goût ... 😃
.. mir ist es deutlich lieber, wenn der Prüfer einen genau definierten Umfang von Daten erhält.
Einen selektiven Zugang auf das Kanzleinetzwerk oder auf "Unternehmen Online" einzurichten, erscheint mir als ziemlich heikel, recht kompliziert und fehleranfällig.
Ein Besuch in der Kanzlei ist ja in Coronazeiten auch nicht erwünscht und einen vorkonfigurierten PC samt Handy mit FFP2-Maske in's FA zu tragen, erscheint mir auch nicht gerade als optimal
... dann schon lieber einen 'nackten' Laptop mit eingelegter REWE-Archiv-DVD persönlich übergeben 😉
... aber wie gesagt: chacun à son goût ...
Hallo Zusammen
,
bzgl. der angesprochenen Thematik rund um die „Start.exe“ der Rechnungswesen-Archiv-DVD möchten wir uns kurz äußern. Beim Ausführen der Start.exe wird das Programm im Arbeitsspeicher geladen, aber weder gespeichert noch installiert. Da keine Installation stattfindet, werden auch keine Registry-Einträge geschrieben. Ebenso verhält es sich beim Export der Daten.
Von Seiten der OFDs ist uns bislang nicht bekannt, dass die Nutzung der Rechnungswesen-Archiv-DVD kritisch gesehen wird. Wie dem letzten Post von Hr. Eberhardt (@bodensee) zu entnehmen ist, hat sich das Missverständnis mittlerweile geklärt.
Die Beleg-IDs (GUIDs) sowie die Verknüpfungen auf die jeweiligen Belegbilder finden Sie im Übrigen in der Datei „belege.csv“. Diese Datei ist auf jeder Rechnungswesen-Archiv-DVD mit Belegen (Belege aus Belege online) vorhanden
Die Beleg-IDs (GUIDs) sowie die Verknüpfungen auf die jeweiligen Belegbilder finden Sie im Übrigen in der Datei „belege.csv“. Diese Datei ist auf jeder Rechnungswesen-Archiv-DVD mit Belegen (Belege aus Belege online) vorhanden
Warum nicht beim Export im Kanzlei-Rechnungswesen?
Hallo Herr @Frederic_Roth
Danke !
Interessant wäre jetzt nur noch zu wissen, ob man auch ohne die REWE-Archiv-DVD die GDPdU-Daten inkl. der Belege für den Prüfer zur Verfügung stellen könnte.
Es gibt ja auch kleine Mandate mit rel. wenigen Belegen, bei denen man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen will.
Aus REWE heraus sind die GDPdU-Daten schnell exportiert und die (vielleicht) 100 Belege hätte man auch recht schnell aus Belege Online nach 'lokal' exportiert.
... Fragt sich nur, ob die Prüfer-Software dann auch diese Belege mit den GDPdU-Daten verknüpfen kann.
Interessant wäre jetzt nur noch zu wissen, ob man auch ohne die REWE-Archiv-DVD die GDPdU-Daten inkl. der Belege für den Prüfer zur Verfügung stellen könnte.
Das hatte ich auch bereits angefragt, da die DVD ja doch schon üppig bepreist ist, wie ich meine. Nun, es wird zwar weiterberechnet, aber der Mandant hinterfragt dies natürlich schon . . .
"Eine Exportfunktion nach GdpdU mit Belegbildern aus dem System heraus ist nicht möglich", erhielt ich als Antwort.
Was ich damit interpretierte, dass man ja diese unsäglichen, umweltbedenklichen Plastikscheiben in der Vermarktung halten möchte.
Man könnte sich auch überlegen, einen Download zur lokalen Sicherung und ggf. Weiterleitung (Stick, dropbox ...) anzubieten; müsste auch nicht ganz kostenlos sein.