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Aufgabebilanz: Problem Saldo Klasse 9 // Vorträge

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letzte Antwort am 29.04.2024 13:27:20 von Usus
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0 Personen hatten auch diese Frage
M_Friedrich
Beginner
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich wende mich heute an Sie mit der Bitte um Unterstützung bei der Erstellung einer Aufgabebilanz.

 

Von der Kanzleiführung wurde ich erstmals zur alleinigen Erstellung einer Bilanz, d.h. einer Aufgabebilanz mit DATEV Rechnungswesen für einen freiberuflichen Mandanten beauftragt dessen Jahresabschluss bisher nur per 4/3 Gewinnermittlung  erstellt wurde.

 

Zur Erstellung der Aufgabebilanz habe ich einen völlig „neuen“ Mandanten mit den passenden Stammdaten in DATEV angelegt, d.h. zum Beispiel unter  der Gewinnermittlungsart „Bilanz“ (SKR 04) festgelegt. Der Mandant führt bzw. wir führen für ihn keine Kreditoren-/Debitorenkonten da er bisher nicht bilanzieren musste und der Aufwand bei der Vielzahl seiner Gläubiger/Schuldner entsprechend hoch ist.

 

Nachdem ich nun alle buchhalterischen Vorgänge aus meiner (offensichtlich etwas naiven) Sicht passend gebucht habe wird mir in der Schlussbilanz nun ein positiver Saldo Klasse 9 (Summenvortrag 9090) angezeigt. Dadurch bedingt scheint auch das Jahresergebnis nicht korrekt zu sein. Vermutlich liegt dies falsch bebuchten (Gegen-)Konten für eine Aufgabebilanz. 

 

Beispielhaft für Geschäftsvorfälle mit Forderungen und Verbindlichkeiten (meine) folgenden Buchungssätze:

 

Forderungen aus L+L: 1210 an 4400

Forderungen aus Umsatzsteuererstattung: 1425 an 2010

 

Verbindlichkeiten aus L+L: 6825 an 3310

Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt: 3720 an 2010

 

Meine Frage an die Community ist: Wie bekomme ich den Saldo Klasse 9 weg? Benötige ich hierfür spezielle (Gegen-)Konten für eventuell notwendige Vorträge?

 

Ich würde mich über Ihre Unterstützung bei der für mich ersten (Aufgabe-)Bilanzerstellung sehr freuen!

 

Vielen Dank.

guenther
Erfahrener
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Nachricht 2 von 12
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Das ist schwierig zu beantworten. Die Kanzleiführung muss ja den Abschluss verantworten und sich eine Lösung überlegen. 

mfg Thomas Günther
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taniafiwi
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Nachricht 3 von 12
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Also nach meinen Erfahrungen wird eine Aufgabebilanz über Excel erstellt. Dass das direkt im Programm gemacht wird, habe ich bisher noch nie gehört. In einer Excel kriegt man auch solche Fehlermeldungen nicht.

 

Viele Grüße

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Usus
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Nachricht 4 von 12
558 Mal angesehen

Grundsätzlich wird beim Übergang von 4/3 auf Bilanz eine Eröffnungsbilanz erstellt. Hier werden alle notwendigen Bilanzsalden übernommen und vorgetragen.

Hat man alle Anlagegüter, Forderungen und Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen u.s.w. erfasst, so bleibt natürlich das Kapitalkonto als Bilanzsaldo übrig, hier Saldo Klasse 9.

Also muss zwangsläufig das variable Kapital noch in die Eröffnungsbilanz vorgetragen werden.

Als nächster Schritt wäre dann noch den Übergangsgewinn bei Wechsel der Gewinnermittlungsart zu ermitteln.

Hierfür hat die DATEV in der Wirtschaftsberatung ein sehr gutes Tool zur Verfügung gestellt. Da muss man nur noch die vorgegebenen Bilanzwerte eintragen und erhält dann ein verwendbares Ergebnis, welches dann auch in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden kann.

Usus
Aufsteiger
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Noch zu erwähnen wäre, dass der Übergangsgewinn/-verlust in der Steuererklärung nicht dem Aufgabegewinn/-verlust, sondern dem Ergebnis des laufenden Geschäftsbetriebes zuzuordnen ist.

chrwilking
Einsteiger
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485 Mal angesehen

Hallo Frau/Herr Friedrich,

 

man kann Ihnen hier schwer weiterhelfen, ohne wirklich zu sehen, wo Sie feststecken. 

 

Schauen Sie nochmal, ob Sie alle Einzelschritte sauber erledigt haben:

 

a) Ermittlung des laufenden Gewinnes (EÜR) bis zum Aufgabezeitpunkt (bisheriger Mandant)

b) Ermittlung eines Überganggewinnes von 4/3 nach 5 (z.B. Nebenrechnung in Excel)

c) Saldenvortrag der EB-Werte Ihrer hierbei mit ermittelten Bilanz (Gegenkonto ist dann 9000, nicht 9090) in den neuen Mandanten

d) Aufgabegeschäftsvorfälle buchen um den Aufgabegewinn ermitteln

 

(d wird in kleinen Fällen oft in Excel gemacht, aber es ist in größeren Fällen natürlich auch möglich, das im Rahmen einer Fibu zu buchen). 

 

Für mich hört es sich so an, als wenn Sie Ihre EB-Werte über 9090 vorgetragen hätten und evtl. auch nicht vollständig (Kapital). 

 

Viele Grüße

 

Christine Wilking

 

 

Maria5
Neuling
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Nachricht 7 von 12
174 Mal angesehen

Hallo Usus!

 

ich arbeite momentan auch meiner Eröffnungsbilanz wegen Umstieg von EÜR auf Bilanz und freue ich mich sehr, wenn du ein Paar meiner Fragen beantworten würdest.
Was mache ich eigentlich mit dem Übergangsgewinn? Wo wird er erfasst, auf welchem Konto? Im Internet habe ich vergeblich nach einer Antworten gesucht... Habe nur eine Formel gefunden wie man ihn ausrechnet, aber leider auch nicht vollständig, es wird zum Beispiel nicht erwähnt was man mit Verb.LuL, USt.Verb./Ford., und Steuerrückstellungen macht, abziehen??? Deine Kommentare zu dem Thema sind sehr gut, deswegen erhoffe ich mir hier endlich Antworten auf meinen Fragen zu finden.

 

LG Maria

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MiMiMi
Einsteiger
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Nachricht 8 von 12
155 Mal angesehen

Hallo,

 

der Übergangsgewinn wird außerhalb der Bilanz mit der Formel berechnet und dann direkt in den Steuerprogrammen erfasst. 

Direkt gebucht wird dieser nicht.

 

Zur Behandlung von Rückstellungen finden Sie schnell z.B. bei Haufe eine Auflistung.

 

Klick mich

 

Fg

Usus
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 12
126 Mal angesehen

Wie schon erwähnt, gibt es im Bereich Wirtschaftsberatung ein Berechnungstool, was mir hier jederzeit gute Dienste leistet.

Zuallererst die Eröffnungsbilanz ganz in Ruhe aufstellen, dann die Leistung "Wirtschaftsberatung" öffnen und nach "Wechsel der Gewinnermittlungsart - im Kontext einer Steuergestaltung" suchen. 

Das Tool einfach von vorne nach hinten mit den Daten Ihrer Eröffnungsbilanz füttern.

Das Ergebnis kommt am Ende. Eventuelle Verteilungsmöglichkeiten werden ebenfalls abgefragt und berechnet.

In der Gewerbesteuer wird der Übergangsgewinn unter sonstigen Hinzurechnungen erfasst und in der Einkommensteuer ist es sowieso ratsam die automatische Übernahme aus dem Gewerbesteuerprogramm zu nutzen.

 

mick
Einsteiger
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Nachricht 10 von 12
118 Mal angesehen

@MiMiMi  schrieb:

Hallo,

 

der Übergangsgewinn wird außerhalb der Bilanz mit der Formel berechnet und dann direkt in den Steuerprogrammen erfasst. 

Direkt gebucht wird dieser nicht.

 

Zur Behandlung von Rückstellungen finden Sie schnell z.B. bei Haufe eine Auflistung.

 

Klick mich

 

Fg


 

Man könnte ihn aber mit Forderungs- und Verbindlichkeitskonten in der EÜR darstellen. 
Hier sollte dann aber ein Hinweis ans Finanzamt erfolgen, dass so verfahren wurde und der Übergangsgewinn im laufenden Gewinn enthalten ist.

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MiMiMi
Einsteiger
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Nachricht 11 von 12
103 Mal angesehen

Führt am Ende nur zu mehr Verwirrung.

Forderungen und Verbindlichkeiten können natürlich gebucht werden,  werden in der EÜR von DATEV aber grundsätzlich ja wieder  neutralisiert.

 

Am Ende hat man wieder das Problem, das dem FA zu verklickern. Insbesondere bei Verteilung des Übergangsergebnisses.

 

 

Usus
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Ist so nicht korrekt.

Außerbilanziell heißt, dass es die laufende Gewinnermittlung nicht zu tangieren hat. Ist beim Investitionsabzug genauso. 

Beim Wechsel von Bilanz zu EÜR stellt man halt eine Schlussbilanz zum letzten Bilanzjahr auf und macht im neuen Jahr als EÜR weiter. Alles Andere birgt einfach zu viele Fehlerquellen.

Diesen Übergangsgewinn kannst du mit dem selben Tool ermitteln. Grundlage ist die Schlussbilanz des Vorjahres. In der EÜR gibt es ganz unten bei den sonstigen Hinzurechnungen und Kürzungen, unter Investitionsabzug, eine extra Spalte für den Übergangsgewinn-/Verlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsart. Hier muss man diesen Übergangsgewinn in der Gewerbesteuer bei Hinzurechnungen/Kürzungen und in der EÜR extra nochmal erfassen, was aber auch keine große Sache ist.

 

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letzte Antwort am 29.04.2024 13:27:20 von Usus
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