@Gelöschter Nutzer
Ich bin Ihnen ja von eine Antwort schuldig 😊
- die Rechte für die Datenübermittlung auf dann meinetwegen DATEV-RZ (ohne Vorperioden) einschränken könnte (hab den Punkt nicht gefunden..)
Es gibt aktuell keine Möglichkeit hier eine Einschränkung vorzunehmen. Uns sind auch keine Wünsche dazu bekannt. Mich würde hier insbesondere das Szenario bzw. der Hintergrund interessieren. Für welchen Zweck? Was genau möchten Sie einschränken? etc. Am besten Sie schreiben mir dazu eine Private Nachricht oder senden mir Ihre Kontaktdaten zu, dann können wir auch gerne dazu telefonieren.
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
Herr @Slobodan_Jeremic ,
ich will Sie nicht nerven, Sie sind auch keine Antwort 'schuldig', aber meine Fragen aus meinem Beitrag https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Abk%C3%BCndigung-Telemodul-D%C3%9C-Rechnungswesen-in-2022/m-p/213806/highlight/true#M31585 haben in meinem Hinterkopf noch keinen (oliv)grünen Haken 😉
... außerdem wüsste ich nicht, wer diese Fragen besser beantworten könnte als Sie 🙂
Hallo Herr Jeremic,
wie ist das mit den Selbstbuchern der compact-Variante gedacht? Smartlogin? Diese kleinen Buha's werden oft von Aushilfen etc. erledigt, die haben kein Firmen-Smartphone. Also jeweils den Chef terminlich in den Übermittlungsprozess einbinden? Na da wird noch Freude aufkommen, vor allem wird man uns wieder fragen ob man es noch etwas umständlicher gestalten könnte 🙄. Vom Umstellungsaufwand mal ganz abgesehen.
Es tut mir leid, ich kann diese Entscheidungen der Datev nicht mehr nachvollziehen. Wenn die Datev mal zuerst Rewe compact in der cloud geliefert hätte, ok, dann könnte ich die Argumentation akzeptieren. Aber erst kaputtschlagen und auf Cloud-Lösungen verweisen die irgeeendwann mal kommen sollen, das ist der falsche Weg.
Gruß Taxit
Sie schweifen nun immer mehr vom Thema ab, warum auch immer. Ich hatte bereits erläutert, dass die %-Zahl überhaupt keine Rolle spielt und trotzdem thematisieren Sie diese erneut.
Auch wenn es müßig ist, möchte ich Ihre Frage dennoch beantworten: jedes Programm hat Fehler. Dennoch vertraue ich selbstverständlich dem ESt-Programm der DATEV. Zudem gibt es hier ja den Abgleich mit den Berechnungen des Programms der Finanzverwaltung in Form von Steuerbescheiden.
Ich nutze nun seit 36 Jahren DATEV. Ich denke, dass dies Vertrauensbeweis genug ist. Ich erlaube mir schlichtweg Dinge kritisch zu hinterfragen, mehr nicht! Ich denke, dass dies einem Genossen zustehen sollte.
Sie nerven nicht! Tut mir leid, ich habe ihre 2 Fragen schlichtweg übersehen 😣
Ich gehe natürlich gerne darauf ein.
.. können UStVAs dann gesammelt exportiert und importiert werden ?
(hoffentlich keine Sisyphos-Arbeit mit jeder einzelnen UStVA)
Per Stapelverarbeitung könnten die BBs (Beträge und Bytes) 'rasend schnell' in das ELSTER-Portal 'gebeamt' werden
Der Export aus den DÜ Formulare RW ist grundsätzlich nur je UStVA möglich. Die UStVA muss ja auch erstmal mit den USt-Werte etc. befüllt werden, bevor der Export durchgeführt werden kann. Sie können die Daten dann natürlich auf einem von Ihnen eingestellten Datenpfad "sammeln" und dann z.b. 1 mal im Monat im Elster-Portal hochladen. Soweit uns bekannt, gibt es im Elster-Portal keine Möglichkeit einer "Stapelverarbeitung" - das Hochladen ist nur pro UStVA möglich. Sie können dazu auch direkt beim Elster-Support mal nachfragen, ob es ggf. doch eine Möglichkeit gibt.
Würde das Tool "DÜ Formulare Rechnungswesen" auch den Selbstbuchern ("Mittelstand .... mit Rechnungswesen ..." zur Verfügung stehen ?
Ja - die DÜ Formularen RW können auch heute schon von Selbstbuchern genutzt werden. Da es sich hier eher um ein Sonderszenario handelt, da die FIBU z.b. in Mittelstand mit RW Compact gebucht wird, werden die DÜ Formulare RW nicht standardmäßig installiert. Die Installation kann über die entsprechende DVD im "Reparaturmodus" nachträglich jederzeit installiert werden.
Hallo taxit,
für die Anbindung der Selbstbucher "Mittelstand mit RW Compact" haben wir die "RZ-Kommunikation um die Möglichkeit SmartLogin erweitert" und zum letzten Jahreswechsel ausgeliefert.
Die RZ-Kommunikation wurde auch im Rahmen der Installation schon mitinstalliert und "wartet" auf die Aktivierung. Für die Aktivierung gibt es einen Assistenten der den Selbstbucher bei der Einrichtung der RZ-Komm unterstützt. Im Vorfeld muss erstmal die Bestellung des SmartLogins und die Rechtevergabe über die Kanzlei erfolgen. Als Unterstützung und Vereinfachung haben wir hierfür die Bestell-Möglichkeit über die DATEV Mandantenregistrierung umgesetzt. D.h. Damit kann der Sachbearbeiter in der Kanzlei den SmartLogin inkl. der erforderlichen Rechte für den Selbstbucher in einem Vorgang erledigen. Der Selbstbucher erhält die Daten per E-Mail und kann mit Hilfe des Assistenten und einem Smartphone, mit wenigen Klicks den RZ-Zugang einrichten.
Zur Unterstützung sind die Details auch in folgender Checkliste aufgeführt: www.datev.de/smart-ins-rz.
Wenn kein Smartphone vorhanden ist, kann alternativ auch die DATEV SmartCard als Authentifizierungsmedium genutzt werden.
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
@Slobodan_Jeremic schrieb:
... Der Export aus den DÜ Formulare RW ist grundsätzlich nur je UStVA möglich...
Ich hatte gehofft, dass es im Elster-Portal nicht nur den Standardweg über die Online-Formulare gibt, sondern auch quasi einen 'Lieferanten-Eingang' 😄, durch den man Mengen an 'Material' anliefern könnte, ohne die Tastatureingaben zu simulieren.
Sicher gibt es diesen 'Lieferanten-Eingang', z.B. auch für das Datev-RZ, das ja kurz vor knapp noch mit Unmengen an UStVAs 'um die Ecke kommt' , aber vielleicht nicht für Normalsterbliche.
Übrigens, mit dem Telemodul kann man bei Bedarf sammeln, z.B. wenn die Verbindungen zur Finanzverwaltung gestört sind, und später dann alles in einem Rutsch übermitteln.
Da man als Kanzlei ein mandantenfähiges Zertifikat hat, sollte auch eine Liste von UStVAs abgearbeitet werden können, eigentlich, aber darauf hätte die Datev ja nur Einfluß, wenn ELSTER diese Schnittstelle anbietet.
Vielleicht haben Sie ja sehr gute direkte Kontakte zu den ELSTER-Entwicklern und könnten mal 'so ganz beiläufig' nachfragen 😊
Da man als Kanzlei ein mandantenfähiges Zertifikat hat, sollte auch eine Liste von UStVAs abgearbeitet werden können, eigentlich, aber darauf hätte die Datev ja nur Einfluß, wenn ELSTER diese Schnittstelle anbietet.
Vielleicht haben Sie ja sehr gute direkte Kontakte zu den ELSTER-Entwicklern und könnten mal 'so ganz beiläufig' nachfragen
Tut mir leid, da muss ich leider passen... 🤔
Wenn der Elster Weg von Datev sinnvoll gewollt währe, würde einfach das Telemodul weiter gepflegt werden.
Es soll auf biegen und brechen jede UStVA über RZ! Der Aufwand den Datev dafür betreibt ist beeindruckend und fehlt natürlich an wirklich wichtigen Punkten.
Es soll auf biegen und brechen jede UStVA über RZ! Der Aufwand den Datev dafür betreibt ist beeindruckend und fehlt natürlich an wirklich wichtigen Punkten.
Welchen Aufwand meinen Sie genau? Der Weg über das DATEV RZ gibt es ja schon seit vielen Jahren. Die Gründe der Abkündigung "Fokussierung auf cloudbasierte Dienste und Services" haben ich hier schon genannt. Es ist eher so, dass der Aufwand für die Pflege und Wartung des heute parallelen Wegs über das Telemodul "eingespart" bzw. für andere wichtige Themen eingesetzt werden kann.
Ich möchte eigentlich nur die Schaltfläche "übersichtlicher" gestalten und auf DU RZ reduzieren, um auch Übergangsfehler zu vermeiden.
Dafür ist die Rechteverwaltung hervorragend geeignet.
Den Periodenabschluss werden wir, nach jetzigem Stand, nicht Flächendeckend einsetzen.
Aber wenn es dahingehend keine Wünsche gibt..
Haben Sie in Nürnberg nichts besseres zu tun als uns mit solchen Sachen zu nerven? Ich sehe 0 Vorteile im der Übermittlung via RZ. Zum einen fallen horrende Gebühren an, zum anderen habe ich nicht sofort entsprechende Protokolle, da ja „irgendwann“ die VA mal zum Finanzamt geht.
Moin,
@jena schrieb: Haben Sie in Nürnberg nichts besseres zu tun als uns mit solchen Sachen zu nerven?
Nerven? Es wird eine Entscheidung getroffen und verkündet. Nerven lassen würde ich mich hiervon nicht. OK, wir übermitteln seit Jahr und Tag ausschließlich via RZ...
@jena schrieb: Ich sehe 0 Vorteile im der Übermittlung via RZ.
Mehrfach genannt...
- Speicherung der Buchhaltung im RZ (Sicherung/Archivierung)
- im Zusammenspiel kann hier mit DUO auch eine Archiv-DVD inkl. Belege erstellt werden. Das geht OnPremise nicht.
- Die Übermittlungsprokotolle inkl. USt-Zahllast sind gespeichert. Abgleiche sind im Rewe direkt möglich.
- Eingang bei DATEV = Eingang bei Finanzverwaltung.
- wenn Buchhaltung im Zeitraum 01 - 10 Tag fertig, senden und anderen Dingen widmen.
- wenn RZ gestört und USt-VA im RZ gespeichert, kümmert sich DATEV um die Aussetzung der Verspätung.
...
@jena schrieb: Zum einen fallen horrende Gebühren an,
Echt? 1,65€ bzw. 1,90€ bekommen Sie in Ihren Buchhaltungsgebühren nicht unter? Ich kenne Kanzleien, die sogar die DUO-Vertragsgebühren übernehmen und Scanner bei den Mandanten parken, weil sie so ihre Kanzleiprozesse besser und effizienter gestalten.
@jena schrieb: zum anderen habe ich nicht sofort entsprechende Protokolle, da ja „irgendwann“ die VA mal zum Finanzamt geht.
Doch haben Sie. Im Rechnungswesen unter Bestand | Daten holen | DÜ-Finanzverwaltung haben Sie sofort die DÜ-Protokolle, nachdem die RZ-Kommunikation die Sendeaufträge übermittelt hat. Wenn Sie vor dem Fristende senden, steht dort eben "werden zum Stichtag übermittelt."
Und nochmal: DATEV kümmert sich um die Übermittlung, wenn die Daten im RZ sind. Und wenn das RZ eine Störung hat und nicht fristgerecht übermitteln kann, dann gibt es Benachrichtigungen. An die Mitglieder, Mandanten und die Finanzverwaltung. Wir haben bei der letzten Großstörung nicht eine einzige Diskussion mit dem Finanzamt führen müssen. Die wussten vorher schon Bescheid.
Alles in Allem: Übermittlung via DATEV-RZ ist für uns ein "Sorglospaket".
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Bei so einem tollem Angebot muss man sich schon wundern, dass nicht 100% der VA übers RZ gesendet werden
Hallo Herr Jeremic,
ich habe mir die Beiträge noch einmal wegen der zusätzlichen Einsparungen bei E-Bilanz und Offenlegung angesehen. Da muss ich dann zurückrudern, weil bei den meisten Mandanten die zusätzlichen Kosten durch Reduzierungen an anderer Stelle deutlich vermindert werden.
Jetzt habe ich nur die Frage, wie ich die IT-Service- und Sicherheitspauschale bei einem Mandanten vor Übertragung der E-Bilanz "bestellen kann", ohne alle Datenbestände schon ins RZ geschickt zu haben. Diese wollte ich mir erst noch einmal ansehen, damit es keinen Murks gibt (zb im OP Bereich, wenn nicht alle Jahre gesichert werden oder wenn während des Jahres Stammdatenänderungen erfolgt sind).
Gibt es für die Schlüsselung der IT-Service- und Sicherheitspauschale bei einem Mandant irgendeinen Menüpunkt oder eine Artikelnummer?
Schöne Grüße
Karl Schmidt
Hallo Herr Schmidt,
freut mich, dass Sie die Mehrwerte/Vorteile sehen und künftig nutzen möchten.
Um beispielsweise von der Preisvergünstigung bei der E-Bilanz-Übermittlung zu profitieren, reicht es aus wenn Sie den Mandantenbestand vorher an das DATEV-RZ senden.
Sobald der Mandantenbestand im DATEV-RZ erstmalig gespeichert ist, können Sie anschließend die Übermittlung der E-Bilanz durchführen.
Vorgehen Daten senden - aus dem geöffneten Mandantenbestand:
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie auch hier Daten senden
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
ich habe Gestern mal einen Probelauf gemacht.. erfreulich ist, dass das Aufbereiten und Senden der Jahre wesentlich schneller geht als vor einigen Jahren. Über mehrere Maschinen hinweg geht das schon ganz gut durch.
Schöner wäre natürlich immer noch mandantenübergreifend.. aber gut.
Wenn ich jetzt über Bestandsdienste sende und meinetwegen im November über Rewe "nachsichere". Resultiert daraus ein konsistenster Bestand?
Sehr schöne Zusammenfassung der ich voll zustimmen kann.
Ich weis nicht aus welchem Verständnis heraus manche Kolleg*innen davon ausgehen , dass die Voranmeldungen zwar über DATEV laufen aber nichts kosten sollen.
Abgesehen davon ist die Pflege des Tools "DÜ-Formulare Rechnungswesen" auch mit Kosten für die DATEV verbunden.
Für alle Sparfüchse gibt es schließlich noch die Möglichkeit des ELSTER-Online-Portals.
@Gelöschter Nutzer
Danke fürs Teilen Ihrer Erfahrungen...
Schöner wäre natürlich immer noch mandantenübergreifend.. aber gut.
Ich kann Ihren Wunsch nachvollziehen, allerdings ist dieser Prozess aufgrund der erwarteten Datenmengen (Viele Mandanten? Viele Wirtschaftsjahre? etc.) und der daraus resultierenden langen Übertragungsdauer schon relativ komplex. Auf der anderen Seite ist es so, dass dies ein einmaliger Vorgang bei erstmaligen Senden ist - später werden nur noch die Veränderungen als kleine "Päckchen" übertragen...
Wenn ich jetzt über Bestandsdienste sende und meinetwegen im November über Rewe "nachsichere". Resultiert daraus ein konsistenster Bestand?
Kurze Antwort: JA - Es sind umfangreiche Plausibilitätsprüfungen im Programm vorhanden, die dafür sorgen, die Konsistenz sicherzustellen. In Ihrem Beispiel: Sie senden erstmalig über die Bestandsdienste RW - dabei wird der komplette Bestand übertragen. Anschließend werden nur noch die Deltas bzw. Veränderungen....
Hallo Herr Jeremic,
das scheint mir zu einfach zu sein .... 🙂
Wenn ich jetzt die E-Bilanz 2020 übermitteln will und noch keine Daten im RZ habe, werden ja auch alle Stammdaten mit übermittelt. Falls in dem Jahr eine Funktionsänderung erfolgt ist (z.B. wegen der USt -Satzänderung) gab es zumindest früher Durcheinander. Ist das jetzt anders? Kann ich die anderen 10 Jahre zur Datensicherung später - wenn Zeit dafür ist - auch einzeln oder gemeinsam übertragen? Früher musste jeweils das älteste Jahr und erst im nächsten Verarbeitungslauf das nächste Jahr übermittelt werden (nach Kontrolle, ob nicht ein Fehler aufgetreten ist )
Schöne Grüße
Karl Schmidt
Hallo Herr Schmidt,
tut mir leid - aber es ist tatsächlich so einfach 😁
Ihre Beschreibung/Erfahrung im Umgang mit den Änderungen der Stammdaten und dem Senden dieser, erinnern mich sehr stark an die "WIN-Welt". Früher war die ganze Speicherung/Verarbeitung noch völlig anders. Die RZ-Verarbeitung basierte auf dem Prinzip der sogenannten Kennzifferwerte-Erfassung und im Rechenzentrum wurden die Daten auch nochmal nachverarbeitet.
Das hat sich mit der Pro-Version völlig verändert. Die Verarbeitung der Stammdaten/Buchungen finden in Kanzlei-Rechnungswesen statt, im RZ findet die Speicherung dieser statt - also ein 1:1-Abbild. Es findet keine Nachverarbeitung etc, mehr statt.
Viele Grüße
DATEV eG
Slobodan Jeremic
Product Owner Accounting Datenübermittlung
beim Thema "Erstübertragung" aus oder nach Nürnberg geht bei mir im Hinterkopf immer noch eine Warnlampe an, nämlich wegen der einmaligen Kosten bei der ersten Übermittlung des gesamten REWE-Bestandes des jeweiligen Mandanten (alle WJ)
... vermutlich (hoffentlich) ist das auch 'Schnee von gestern', der in dieser kalten Ecke des Gehirns noch nicht aufgetaut ist 😉
Ansonsten finde ich den Kollateral-Nutzen der IT-Service- und Sicherheitspauschale auch besser und besser 😉
Es fallen keine zusätzlichen Kosten für das Senden bzw. erstmalige Senden an - ist alles mit der IT-Service- und Sicherheitspauschaule 1,90 € abgedeckt...
Das ist offenbar tatsächlich noch "Schee von gestern" - ich schicken Ihnen ein bisschen Wärme rüber ☀️
@vogtsburger schrieb:
beim Thema "Erstübertragung" aus oder nach Nürnberg geht bei mir im Hinterkopf immer noch eine Warnlampe an, nämlich wegen der einmaligen Kosten bei der ersten Übermittlung des gesamten REWE-Bestandes des jeweiligen Mandanten (alle WJ)
... vermutlich (hoffentlich) ist das auch 'Schnee von gestern', der in dieser kalten Ecke des Gehirns noch nicht aufgetaut ist 😉
Bezog sich das nicht nur auf das erstmalige Holen von Daten (Art.-Nr. 24095 der Preisliste)?
... bei der Erstanforderung eines neuen, im RZ gespeicherten Mandanten, z.B. bei Mandatsübernahme, konnte man jedenfalls in eine Kostenfalle stolpern, abhängig von der Tageszeit mehr oder weniger schmerzhaft (vielleicht war es mal eine Bärenfalle, mal eine Mausefalle).
der jetzige Betrag (die genannte Art.-Nr. ) verursacht keine Panik-Attacken mehr
Stimmt - das könnte sein, dass sich das auf diesen Sachverhalt bezog.
Dabei geht es um da erstmalige Holen von Daten aus dem Rechenzentrum nach einem Mandantendatenübertrag. Also konkret, wenn der Mandant den Steuerberater wechselt und die Daten vom bisherigen StB auf den neuen StB über das DATEV-RZ übertragen werden. Wenn der neue StB dann die Daten "erstmalig" nach dem Übertrag an den PC holt, wird eine Einmalpauschale berechnet.
@Slobodan_Jeremic schrieb:
Es fallen keine zusätzlichen Kosten für das Senden bzw. erstmalige Senden an - ist alles mit der IT-Service- und Sicherheitspauschaule 1,90 € abgedeckt...
Das ist offenbar tatsächlich noch "Schee von gestern" - ich schicken Ihnen ein bisschen Wärme rüber ☀️
Damit fällt auch für die rückwirkend übermittelten Zeiträume keine nachträgliche IT-Service- und Sicherheitspauschale an?
Ja - das war noch zur DOS-Zeiten der Fall. Aufgrund der "sehr dünnen Leitung" DFÜ-Modem, ISDN... war ein Holen tagsüber sehr teuer. Daher gab es damals auch die sogenannte "Nachtpauschale" - holen nach 18 Uhr kostete dann pauschal nur noch 9 Euro...
Damit fällt auch für die rückwirkend übermittelten Zeiträume keine nachträgliche IT-Service- und Sicherheitspauschale an?
Richtig - es wird rückwirkend nichts berechnet.
D.h. Sie können heute alle Wirtschaftsjahre die am PC noch vorhanden sind, senden. Mit der nächsten DATEV-Rechnung werden dann monatlich 1,90 € berechnet...
@Slobodan_Jeremicschrieb:
Danke, das hat gewirkt.
Ein paar alte, kalte Reste aus dem Langzeitgedächtnis sind jetzt dahingeschmolzen.
Das 'n' schicke ich auch rüber, damit nichts verloren geht 😉