Hallo Zusammen, der Steuerpflichtiger ist Rentner und hat daneben noch Einkünfte als nicht selbstständiger Arbeit. Er bekam im Monat Brutto von Rente und Gehalt. cica 5.500 € , also der Betrag ist über die BBMG KV und PV. Bei der Rente sind seine KV Beiträge voll abgezogen. (14,6% der Brutto Rente) Bei dem Gehalt sind auch die KV Beträge voll abgezogen (14,6% des Bruttogehalts. davon die Hälfte bezahlt der AG) Die Frage ist: Sind die Beiträge KV und PV für Rentner auch bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig? Z.B Rente monatlich 1800 € Brutto / Gehalt monatlich 3800 € Brutto/BBMG 2019 KV-PV 4537,50 € wird es bei der Gehalt nur 2837,50 € für Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtig? Vielen Dank im Voraus.
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