Das Schöne an Überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe bei Soloselbständigen ist, daß sie sich gegenseitig ausschließen und nicht etwa gegeneinander verrechnet werden. D.h. man muss dem Mandanten, der zumindest einiges an Fixkosten (Miete und ähnliches) hat, die Überbrückungshilfe ausrechnen(z.B. durch Ausfüllen des Antrags) unter Zugrundelegung geschätzter Umsatzzahlen für März bis Juni(Januar hat man, Februar momentan auch noch nicht) und muss dann dem Mandanten ausrechnen, was er bei der Neustarthilfe bekäme(mit geschätzten Umsatzzahlen, vgl. oben) und und beurteilen, was für ihn günstiger ist. Manche hatten ja Januar/Februar zu, holen den Umsatz aber vielleicht wieder von März bis Juni rein, so dass Überbrückungshilfe der Spatz in der Hand ist. Falls Neustarthilfe für ihn günstiger ist, ihm dann sagen, dass er sich bei Elster anmelden soll(ist er in der Regel nicht, weil die Buchhaltung über den StB läuft) und selber das Neustarthilfe-Formular ausfüllen soll(Anrufe vorprogrammiert, wozu hat er denn einen Steuerberater!). Letztendlich hat man den Aufwand, beide Verfahren auszurechnen und kann evtl. keinen Antrag abrechnen, weil der Mandant es selber macht . Vielleicht kann man ja die Beratung dazu abrechnen?
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