Problemstellung welche bei mir häufig Auftritt:
Vormonat (Bsp. März) ist abgerechnet. Schätzung für den Folgemonat (Bsp. April) ist raus. Es wird ein neuer Arbeitnehmer angemeldet auf den 01.04.. Anmeldung bei der Krankenkasse auf den 01.04. erfolgt mit Erstellung der April Löhne Anfang Mai. Die Beiträge sind erst in dem Beitragsnachweis Mai (für April und Mai) enthalten.
Nachfrage der Krankenkasse: Beitragsnachweis April fehlt. Bitte sende Nachweis dass die Beiträge im Nachweis für Mai enthalten sind.
Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen und einen Beitragsnachweis April für den Arbeitnehmer korrekt zu erstellen ?
Danke und schönen Tag
Markus
Hallo Markus,
dies kann man umgehen indem man den Beitrag für den Mitarbeiter in den nächsten Monat schätzt, soll heißen: wenn Sie den März abrechnen, dann den Beitrag für April schätzen. Schätzungen kann man jederzeit neu machen bis die DATEV die Beiträge übermittelt, danach sollte dies unterbleiben weil sonst Huddel entsteht. Ich habe in all den Jahren noch nicht erlebt, dass angezweifelt wird, dass der Beitrag im nächsten Monat mit enthalten ist wenn man der KK sagt, dass der Mandant ein "Schätzer" ist. Alternativ kann über SV-Net eben ein Nullnachweis gemacht werden wenn die darauf bestehen einen Beitragsnachweis zu bekommen, funktioniert auch 😁. Und wenn die immer noch ungläubig sind einfach die Auswertung 36 faxen, da steht ja alles drauf.
Hallo M_H,
schöner wäre es doch, wenn im Lohnprogramm ein Häkchen gesetzt werden könnte, dass den Krankenkassen mitteilt/deutlich macht, dass hier ein Schätzmandant vorliegt und es somit vorkommen kann, dass ein neu angemeldeter Mitarbeiter erst im Folgemonat zu Beiträgen/Beitragsnachweisen führt.
Schätzen für den März in diesem Fall ist doch eher umständlich, ebenso der Anruf bei der Krankenkasse oder der Nullnachweis über SV-Net. Zudem geht das oft unter, so dass der Mandant ein Schreiben erhält, dass der Beitragsnachweis fehlt und dann anruft.
So etwas könnte man doch programmtechnisch lösen!
Geht noch einfacher: Bei der KK anrufen. Sagen, dass Beitragsschätzer und die SV im Beitragsnachweis von Folgemonat enthalten ist. Gab noch nie Probleme. Bearbeiter(in) macht sich idR eine Notiz und fertig.
Noch besser wenn die Krankenkassen erst Beiträge gemeldet bekommen wenn der Abrechnungsmonat abgelaufen ist! Die Umsatzsteuer schätze ich doch auch nicht vorher!
@Gelöschter Nutzer schrieb:Noch besser wenn die Krankenkassen erst Beiträge gemeldet bekommen wenn der Abrechnungsmonat abgelaufen ist! Die Umsatzsteuer schätze ich doch auch nicht vorher!
Die Umsatzsteuer ist aber auch erst (frühestens) im folgenden Monat fällig...
Dieser Blödsinn mit dem Schätzverfahren ist ja auch nicht auf unseren Mist gewachsen. Das bzw. die vorfristige Fälligkeit der SV-Beiträge war eine super Idee einer völlig weltfremden Politikerin ...
Welche Politiker ist nicht weltfremd?
Hallo,
sobald man den neuen Mitarbeiter anlegt, sollte man den Punkt Beitragsnachweis-Schätzung die Krankenkasse auswählen und den geschätzten Beitrag eingeben, ggf. 0,00 € und diese übermitteln. Dann gibt es hier keine Nachfragen.
VG Eva
@kleinerotehexe : wie übermittelt man in LODAS denn einen einzelnen Beitragsnachweis?
Bei Sozialversicherung - Krankenkasse die neue KK auswählen und auf die Registerkarte "voraussichtliche Beitragsschuld" klicken. Die Werte dort erfassen und dann nur die Stammdaten ans Datev RZ senden. Das funktioniert solange, bis die Abrechnung für den betroffenen Monat erfolgt.
OK. Danke. 🙂
Vielen Dank kleine rote Hexe, das ist die Antwort die ich gesucht habe.