abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Neuer Arbeitnehmer / Schätzverfahren / Berücksichtigung erst im nächsten Monat

12
letzte Antwort am 10.06.2020 09:57:31 von StBamSee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
StBamSee
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 13
1944 Mal angesehen

Problemstellung welche bei mir häufig Auftritt:

 

Vormonat (Bsp. März) ist abgerechnet. Schätzung für den Folgemonat (Bsp. April) ist raus. Es wird ein neuer Arbeitnehmer angemeldet auf den 01.04.. Anmeldung bei der Krankenkasse auf den 01.04. erfolgt mit Erstellung der April Löhne Anfang Mai. Die Beiträge sind erst in dem Beitragsnachweis Mai (für April und Mai) enthalten.

 

Nachfrage der Krankenkasse: Beitragsnachweis April fehlt. Bitte sende Nachweis dass die Beiträge im Nachweis für Mai enthalten sind.

 

Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen und einen Beitragsnachweis April für den Arbeitnehmer korrekt zu erstellen ?

 

Danke und schönen Tag

 

Markus

M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 13
1937 Mal angesehen

Hallo Markus,

 

dies kann man umgehen indem man den Beitrag für den Mitarbeiter in den nächsten Monat schätzt, soll heißen: wenn Sie den März abrechnen, dann den Beitrag für April schätzen. Schätzungen kann man jederzeit neu machen bis die DATEV die Beiträge übermittelt, danach sollte dies unterbleiben weil sonst Huddel entsteht. Ich habe in all den Jahren noch nicht erlebt, dass angezweifelt wird, dass der Beitrag im nächsten Monat mit enthalten ist wenn man der KK sagt, dass der Mandant ein "Schätzer" ist. Alternativ kann über SV-Net eben ein Nullnachweis gemacht werden wenn die darauf bestehen einen Beitragsnachweis zu bekommen, funktioniert auch 😁. Und wenn die immer noch ungläubig sind einfach die Auswertung 36 faxen, da steht ja alles drauf.

0 Kudos
saldorfer
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 13
1897 Mal angesehen

Hallo M_H,

schöner wäre es doch, wenn im Lohnprogramm ein Häkchen gesetzt werden könnte, dass den Krankenkassen mitteilt/deutlich macht, dass hier ein Schätzmandant vorliegt und es somit vorkommen kann, dass ein neu angemeldeter Mitarbeiter erst im Folgemonat zu Beiträgen/Beitragsnachweisen führt.
Schätzen für den März in diesem Fall ist doch eher umständlich, ebenso der Anruf bei der Krankenkasse oder der Nullnachweis über SV-Net. Zudem geht das oft unter, so dass der Mandant ein Schreiben erhält, dass der Beitragsnachweis fehlt und dann anruft.
So etwas könnte man doch programmtechnisch lösen! 

 

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 13
1892 Mal angesehen

Geht noch einfacher: Bei der KK anrufen. Sagen, dass Beitragsschätzer und die SV im Beitragsnachweis von Folgemonat enthalten ist. Gab noch nie Probleme. Bearbeiter(in) macht sich idR eine Notiz und fertig.

MfG
T.Kahl
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 5 von 13
1877 Mal angesehen

Noch besser wenn die Krankenkassen erst Beiträge gemeldet bekommen wenn der Abrechnungsmonat abgelaufen ist! Die Umsatzsteuer schätze ich doch auch nicht vorher!

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 13
1865 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Noch besser wenn die Krankenkassen erst Beiträge gemeldet bekommen wenn der Abrechnungsmonat abgelaufen ist! Die Umsatzsteuer schätze ich doch auch nicht vorher!


Die Umsatzsteuer ist aber auch erst (frühestens) im folgenden Monat fällig...

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 13
1840 Mal angesehen

Dieser Blödsinn mit dem Schätzverfahren ist ja auch nicht auf unseren Mist gewachsen. Das bzw. die vorfristige Fälligkeit der SV-Beiträge war eine super Idee einer völlig weltfremden Politikerin ...

MfG
T.Kahl
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 8 von 13
1819 Mal angesehen

Welche Politiker ist nicht weltfremd?

0 Kudos
kleinerotehexe
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 13
1779 Mal angesehen

Hallo,

 

sobald man den neuen Mitarbeiter anlegt, sollte man den Punkt Beitragsnachweis-Schätzung die Krankenkasse auswählen und den geschätzten Beitrag eingeben, ggf. 0,00 € und diese übermitteln. Dann gibt es hier keine Nachfragen.

 

VG Eva

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 10 von 13
1768 Mal angesehen

@kleinerotehexe : wie übermittelt man in LODAS denn einen einzelnen Beitragsnachweis?

MfG
T.Kahl
0 Kudos
kleinerotehexe
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 13
1764 Mal angesehen

Bei Sozialversicherung - Krankenkasse die neue KK auswählen und auf die Registerkarte "voraussichtliche Beitragsschuld" klicken. Die Werte dort erfassen und dann nur die Stammdaten ans Datev RZ senden. Das funktioniert solange, bis die Abrechnung für den betroffenen Monat erfolgt.

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 12 von 13
1761 Mal angesehen

OK. Danke. 🙂

MfG
T.Kahl
0 Kudos
StBamSee
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 13
1753 Mal angesehen

Vielen Dank kleine rote Hexe, das ist die Antwort die ich gesucht habe.

0 Kudos
12
letzte Antwort am 10.06.2020 09:57:31 von StBamSee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage