Hallo Zusammen, ich habe vorkurzem BMF-Schreiben idF 17.07.2023 i.S. PV-Anlagen gelesen. Kurz gefaxt: alle PV-Anlage unter 30 kW werden ab 01.01.2022 ertragsteuerlich rausgenommen. Umsatzsteuerlich bleibt alles wie bis jetzt, d.h. steuerpflichtig. Gilt für Einzelunternehmen und Körperschaften. Ich habe davon 2 Fälle: Schreinerei Einzelunternehmen und PV-Anlage auf der privaten Garage seit längerem vorhanden Metzgerei GmbH, PV-Anlage auf dem Betriebsdach, kam ins Anlagevermögen der GmbH als Betriebsvorrichtung am 14.04.2021 dazu, Konto 280 SKR03 Im Fall 1: PV-Anlage hat ein Extragirokonto, während des Jahres werden Einnahmen auf 8402 (SKR03) und Ausgaben auf 1802 in der Schreinerei-Buchhaltung gebucht, somit USt abgeführt. Beim Jahresabschluss werden als erstes Werte nach USt übergeben, danach alle PV-Anlagenbuchungen in rewe auf 0 € gestellt. Danach GewSt und Gewinn für Schreinerei ermittelt. Somit hatte ich 2 Anlage G, Anlage EÜR, Anlage AV EÜR in Einkommensteuer. Ab 2022 werden einfach die Anlage G für PV-Anlage, Anlage EÜR, Anlage AVEÜR in ESt gelöscht und im Freitext des Mantelbogens ein Hinweis auf BMF Schreiben idF 17.07.2023 geschrieben. Im Fall 2: PV-Anlage ist Betriebsvermögen der GmbH. AfA wird gewinnmindernd gebucht 4830/280, laufende Ausgaben wie Versicherungen eventuelle Wartungen wurden auch als laufende Betriebsausgabe gewinnmindernd gebucht. Einspeisevergütung wurde Bank an 8408 gewinnerhöhend gebucht. Was mache ich in so einem Fall? GmbH ist kein Einzelunternehmen, wo man schnell was auf privat umbuchen kann. Ertragsteuerlich: muss PV-Anlage gewinnneutral raus. Einnahmen und Ausgaben müssen auch gewinnneutral gebucht werden. Umsatzsteuerlich: benötige ich Einnahmen und Ausgaben drin. Lieber Kollegen habt Ihr Ideen für den Fall 2? Liebe Datev habt Ihr irgend-eine Dokumentennummer in Lexinform für so einen Fall? Gibt es vielleicht irgend-welche Wunderkonten bzw. Buchungsschlüsseln die umsatzsteuerlich alles erfassen und ertragsteuerlich nicht? Vor kurzem hatte ich einen privaten §13b UStG Fall, die ich in rewe verbuchen musste. Im Lexinform stand leider nichts dazu, obwohl vor circa 10 Jahren dazu ein Buchungsbeispiel gab. Nur auf mein Service-Kontakt habe ich erfahren, dass ich anstatt 6526/1860 6526/1869 buchen sollte. 6526 ist ein Buchungsschlüssel für §13b UStG wo USt abgeführt wird, aber VSt nicht geholt wird. Mit freundlichen Grüßen Natalia Zimmermann
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