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Ausscheiden eines Kommanditisten aus der GmbH & Co KG durch Tod am 08.02.2023

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letzte Antwort am 17.02.2023 09:39:30 von nataliazimmermann
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nataliazimmermann
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

ich habe folgenden Fall:

ein Kommanditist einer GmbH & Co KG (Familienbetrieb mit 5 Kommanditisten) ist am 08.02.2023 verstorben. Alleinerbe ist sein Sohn (erbt ein Mietshaus). Sohn hat mit GmbH & Co KG nichts zu tun. Durch Vermächtnis erbt sein Enkel seinen Anteil 20%, der bis jetzt mit 40% an der GmbH & Co KG beteiligt ist.

GmbH & Co KG wird seit ein paar Jahren mit Gesellschafterzuordnung von Datev gebucht. Der Enkel erbt sein SoBV (extra Mandantennummer) und sein Kommanditisten Konto (Plus).

Das Jahr 2023 wurde bis jetzt noch nicht in Kanzlei-Rechnungswesen angelegt.

Hat jemand eine Idee wie man am besten vorgehen sollte um Buchführung, Jahresabschluss, GewSt, GuE, ErbSchSt, UN Online, Bankumsätze, E-Bilanz, Kapitalkontenentwicklung je Gesellschafter unter einer Mandantennummer zu bekommen?

 

Ich habe bis jetzt im Jahr 2015 Tod eines Einzelunternehmens mit Übergabe an Ehefrau gehabt. Dort hatten wir eine neue Steuernummer bekommen. Bei gleichen Mandantennummer haben wir im Todesjahr einfach Rumpfwirtschaftsjahr erstellt, danach Jahresübernahme und zweiten Rumpfwirtschaftsjahr für das gleiche Jahr angelegt.

 

Hier ist die Situation etwas anders.

GmbH & Co KG existiert ganz normal weiter, mit der gleichen Steuernummer.

Erst habe ich gedacht ein Rumpfwirtschaftsjahr 01.01-08.02.2023 und zweites Wirtschaftsjahr 09.02.-31.12.2023 anzulegen. So hätte ich alles unter gleichen Mandantennummer gehabt und die richtigen Auswertungen. Allerdings muss ich dann 2 Bilanzen, 2 GewSt für 2023 erstellen, was schon unständig ist. Außerdem ob 2 E-Bilanzen für das gleiche Jahr mit der gleichen Steuernummer zu übermitteln möglich ist? Nicht dass die zweite E-Bilanz, die erste überschreibt?

 

Mit freundlichen Grüßen

Natalia Zimmermann

christiankunz
Aufsteiger
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Hallo Frau Zimmermann,

 

es ist nicht so kompliziert, wie Sie denken. Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft kommen doch alle naslang vor. Ein Rumpfwirtschaftsjahr ist dafür weder notwendig noch – ohne die hier nicht zu erwartende Zustimmung des Finanzamts – überhaupt möglich.

 

Eine Zwischenbilanz auf den Todestag brauchen Sie allenfalls ausnahmsweise bei abrupten Entwicklungen im Ergebnisverlauf. Normalerweise teilen Sie einfach das Jahresergebnis pro rata temporis auf. 

 

Evtl. sagt auch der Gesellschaftsvertrag etwas zur Ergebnisaufteilung. 

 

Grüße aus München

Kristina_Schmidt
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Zimmermann,

 

ich sehe es auch wie Herr Kunz, es ist nicht so kompliziert:

 

  1. DUo, elektr. Kontoauszüge, GewSt: alles bleibt so wie es ist, dh . auf der Mandantennummer der KG
  2. Buchführung/Jahresabschluss/E-Bilanz: bleibt auch auf der Mandantennummer der KG
    ABER: Sie müssen die Kapitalkonten des Verstorbenen auf den Enkel umbuchen. Es gibt hierfür extra Konten, damit dies in der E-Bilanz richtig abgebildet wird, siehe Punkt 4.2.2 in 0906030

  3. SBV
    a) beim Verstorbenen habe ich das Wirtschaftsjahresende auf den Todestag eingetragen und eine Sonderbilanz vor Umbuchung auf den Erben erstellt und dann auch elektronisch übermittelt
    b) beim Erben, dessen SBV-Bestand bereits unter einen separaten Mandantennummer angelegt ist, habe ich nur die Zugänge aus dem SBV-Bestand des Verstorbenen manuell eingebucht. Vielleicht geht das bei der Übernahme der Anlagenbuchhaltung noch schneller per Import, siehe 1036104 .
  4. GuE: bleibt auch auf der Mandantennummer der KG
    ABER: Sie müssen in Anlage FB beim Verstorbenen die Beteiligungsquote etc. ändern und beim Enkel können Sie in Anlage FB auch eintragen, dass er vom Beteiligten Nr. X zum Tag Y einen Anteil Z unentgeltlich erworben hat. Zudem kann man in Anlage ESt 1A auch eintragen, wie die Aufteilung des Jahresergebnisses zu erfolgen hat.
    Evtl. ist meine Lösung im Punkt 3a) nicht die Musterlösung, denn in der GuE und GewSt wurde mir das Ergebnis aus der Sonderbilanz des Verstorbenen per Programmverbindung KaReWe in Steuerprogramme nicht übernommen. Ich musste den Gewinn/Gewerbeertrag manuell abändern.

Das war ua. mein gestriges Tagwerk.

Viele Grüße

Kristina Schmidt

 

nataliazimmermann
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
1248 Mal angesehen

Hallo Frau Schmidt,

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Klingt vernünftig.
Habe mir die Dokumente kurz angeschaut.

So werde ich es auch machen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Natalia Zimmermann

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letzte Antwort am 17.02.2023 09:39:30 von nataliazimmermann
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