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Kanzlei-Rechnungswesen Einzelunternehmer verstorben

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letzte Antwort am 20.10.2023 09:29:38 von Usus
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nataliazimmermann
Einsteiger
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Sehr geehrte Damen und Herren von der Datev,

Gab es irgendeine Veränderung in Kanzlei-Rechnungswesen im Zeitraum August 2015 bis aktuell im folgenden Sachverhalt?

 

Im August 2015 ist ein Mandant von mir gestorben. Einzelunternehmen, Bilanzierer, Frau führt den Betrieb fort.

Im August 2016 ist ein weiterer Mandant von mir gestorben. Mann und Frau GbR, 4 III, Frau führt den Betrieb als Einzelunternehmen fort.

 

Beim ersten Mal habe ich bei der Datev nachgefragt und folgendes gemacht:

Gleiche Mandantennummer beibehalten, nur in Kanzlei-Rechnungswesen unter Stammdaten/Mandantendaten/Grunddaten Rechnungswesen
das Ende des WJ auf 09.08.2015 begrenzt, Jahresübernahme durchgeführt und somit zwei Buchungsjahre für 2015 erstellt (01.01.-09.08 und 10.08.-31.12.). Somit konnte ich Anlagevermögen, RZ-Bankinfo und OPOS einfach beibehalten. Ich hatte zwar kleine Probleme mit Stammdatenabgleich wegen der zwei Steuernummer und Namen. Allerdings konnte ich den Lohnbuchungsbeleg für 8/2015 ohne Probleme einspielen und konnte zwei UST-VA aus Kanzlei-Rechnungswesen übermitteln. Die Sondervorauszahlung wurde auch automatisch abgezogen.

 

Das gleiche habe ich jetzt bei einem anderen Mandanten gemacht. Jetzt habe ich zwei WJ in 2016 (01.01.-27.08. und 28.08.-31.12.16). Das Programm lässt mich in beiden WJ UST-Voranmeldung nicht übermitteln und ich konnte in keinen der beiden WJ Lohnbuchungsbeleg 8/16 einspielen. Den Lohnbuchungsbeleg habe ich jetzt händisch gebucht und werde die UST-VA mit Elster übermitteln.

 

Ich verstehe nur nicht was in dem Fall 2016 anders sein sollte und warum es plötzlich nicht mehr funktioniert?

 

Mit freundlichen Grüßen

Natalia Zimmermann

 

 

 

Betreff von @Katharina_Schoenweiss ergänzt

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 5
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Sehr geehrte Frau Zimmermann,

um Ihren speziellen Sachverhalt klären zu können, wenden Sie sich bitte an den DATEV-Service.

Für Ihre schriftliche Anfrage nutzen Sie den Servicekontakt pro aus dem DATEV pro Programm über Hilfe | Servicekontakt.

Damit erreichen Sie ohne Umweg den zuständigen Ansprechpartner.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0911 319 38600 für Kanzleien oder 0911 319 38606 für Mandanten.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Roßmeisl

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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bergerflorian
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
219 Mal angesehen

Vor diesem Sachverhalt stehen wir jetzt auch.

 

Einzelunternehmer verstorben (Bilanz / E-Bilanz, Anlagevermögen, RZ-Bankinfo, USt-VA über DATEV-RZ, LODAS). Der Bestand hat kein Unternehmen online. Ein "offizielles" DATEV-Dokument zum sinnvollsten procedere habe ich nicht gefunden.

 

Funktioniert die (auf den ersten Blick sehr charmante) o.g. Lösung aus 2016 mit dem Rumpfwirtschaftsjahr auf der gleichen Mandantennummer oder sollte anders vorgegangen werden?

 

Problem in unserem Fall ist, dass zwar auch der Ehegatte das EU fortführen möchte, allerdings auch (volljährige und minderjährige) Kinder Miterben sind (kein Testament). Somit könnte sich die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft hinziehen, weil ja das Familiengericht / Ergänzungspfleger eingeschaltet werden muss. Stand heute ist also nicht sicher, WER (und wie viele Personen) exakt das EU fortführen werden.

 

Besten Dank für hilfreiche Antworten über die Umsetzung des Sachverhalts in DATEV KREWE und LODAS,

F. Berger

 

edit: Liebe DATEV, könnte bitte der Betreff dieses threads (der ja ursprünglich nicht von mir stammt) auf "Kanzlei-Rechnungswesen Einzelunternehmer verstorben" oder so geändert werden? Danke!

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nataliazimmermann
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
141 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Berger,

leider kenne ich die Antwort auf Ihre Frage nicht.
Aktuell habe ich keinen Fall, wo eine Umstellung erforderlich sein sollte.

Im Jahr 2015 habe ich erst den Sachverhalt mit der Steuernummer mit dem Finanzamt geklärt und erst dann abweichendes Wirtschaftsjahr eingestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Natalia Zimmermann

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Usus
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Ich persönlich würde immer mit neuer Mandantennummer und Anlage als Unternehmen weiterführen. 

Erspart viele Probleme auch im Hinblick auf gesonderte und einheitliche Feststellungen u.ä. 

Auch lässt sich die Abgrenzung von Einzelunternehmen und Erbengemeinschaft besser darstellen.

 

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letzte Antwort am 20.10.2023 09:29:38 von Usus
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