Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gerade dabei einen Jahresabschluss 2020 (Bilanz) zu erstellen.
Normalerweise berechnen wir den Kfz-Eigenverbrauch mit dem Datevprogramm Dienstwagen-Expertisen. Ich habe alle laufende Kosten eingegeben und Berechnung angeschaut. es wird alles mit 16% berechnet. In den Stammdaten des Programmes habe ich leider nichts gefunden, wo ich dem Programm sagen kann, berechne mir Zeitraum 01.01.-30.06.20 mit 19% und 01.07.-31.12.20 mit 16%.
Ursprünglich habe ich gedacht, dass ich einfach 2 Dateien für das Jahr 2020 anlege und in einem sage, rechne mit 19% und im zweiten rechne mit 16%. Das konnte ich jetzt nicht machen, weil ich in den Stammdaten zu dem Steuersatz nichts gefunden habe.
Bei uns ist die Version V.3.12, BV6 (08.04.2021) eingespielt.
Hatte jemand das Problem schon gehabt. Ich bitte um einen Lösungsvorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Natalia Zimmermann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Zimmermann !
Wie Sie es vorhaben, funktioniert es auch.
Schauen Sie mal in der "Erfassung" unter das "Kalenderjahr"-Feld:
Da setzen Sie einfach unter "Berechnung für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2020"
die Markierung "Ja" oder "Nein".
Bitte auch daran denken, die Nutzungsmonate auf 6 zu setzen und die
Anzahl der Arbeitstage anzupassen.
Gruß
Hallo Coaster,
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Der Punkt mit "ja" oder "nein" hilft wirklich. Ich habe diesen Punkt übersehen.
Ich habe ein Auto im Betriebsvermögen. Anschaffung November 2016 mit Vorsteuerabzug, AK 38.790,00 €, ND 6 Jahre, BLP 45.220,00 €. Alles ist im Programm eingegeben. Jahres-AfA für ertragsteuerliche Zwecke 6.465,00 €, AfA für umsatzsteuerliche Zwecke 7.758,00 €.
Wenn ich die Nutzungsmonate anstatt 12 auf 6 setze, wird Eigenverbrauch mit 6 Monaten berechnet. Allerdings AfA-Betrag bei den Kosten wird nicht halbiert, sondern es bleiben 6.465,00 €. Der AfA-Betrag ist grauhinterlegt. Ich kann ihn händisch nicht abändern.
Haben Sie zufällig eine Idee wie man den AfA-Betrag auf 6 Monate kürzen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Natalia Zimmermann
Hallo Frau Zimmermann,
hier müssen Sie etwas "tricksen", da die Daten aus dem Vorjahr automatisch übernommen werden
und somit nicht ohne weiteres im aktuellen Jahr geändert werden können (es sein denn, Sie löschen diese...).
Einfachste Möglichkeit: In der Einzelerfassung der vorsteuerbelasteten KfZ-Kosten unter "Erstattung" den halben AfA-Jahresbetrag (bei Ihnen: 3.232,50 €) einsetzen. Dies führt dann zum Abzug bei den Gesamtkosten und dazu, dass Sie auch wirklich in jedem Zeitraum nur 6 Monate der Kosten berücksichtigen.
Gruß
André Cöster
Vielen Dank Coester.
Ihre beide Lösungsvorschläge haben mir sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Natalia Zimmermann