Hallo,
gibt es von DATEV mittlerweile die Möglichkeit eine konsolidierte ZM - Meldung zu übermitteln ohne über das Toll DÜ Formulare Rechnungswesen zu gehen?
Die Diskussion wurde schon einmal vor 2 Jahren gestartet. Im Februar diesen Jahres wurde nochmal nach einem aktuellen Stand der Dinge gefragt, aber es kam keine Antwort.
Deshalb wollte ich jetzt diese Frage noch einmal in die Runde stellen.
Vielen Dank schon mal für Hilfe!
Lg
Annette Roth
Hallo Frau Roth,
der Wunsch, die konsolidierte Zusammenfassende Meldung (ZM) im Programm Kanzlei-Rechnungswesen direkt zu erstellen und nicht ausschließlich über das Programm DÜ Formulare Rechnungswesen ist uns bekannt.
Wir wissen, dass es in der Praxis Gründe gibt die eine konsolidierte ZM erforderlich machen.
Gleichwohl sind Organgesellschaften gemäß Abschnitt 18a.1. Abs. 2 UStAE weiterhin verpflichtet, eine eigene ZM für von ihnen erbrachte innergemeinschaftlichen Lieferungen, sonstige Leistungen und Dreiecksgeschäfte an in anderen EU-Staaten ansässige Leistungsempfänger zu übermitteln.
Wie Sie aus unserer Zusammenarbeit wissen, greifen wir jede Idee/Wunsch gerne auf und prüfen sie detailliert.
Bei der Vielzahl der Vorschläge und Ideen, die wir realisieren wollen, müssen wir jedoch auch darauf achten, die gesetzlichen Änderungen und notwendigen technischen Anpassungen stets aktuell in unsere Software zu integrieren.
Im Bereich der Auswertungen wird unser Schwerpunkt auf die BWA-Modernisierung auf Basis von Kontenzwecken gelegt.
Aus diesen Gründen ist die Realisierung der konsolidierten ZM derzeit nicht in Planung.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Funktioniert das mittlerweile schon?
Hallo @DaniS ,
die Übermittlung der konsolidierten Zusammenfassende Meldung funktioniert auch zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich über die Anwendung DÜ Formulare Rechnungswesen. Datenübermittlung - ZM und konsolidierte ZM mit DÜ Formulare Rechnungswesen ausgeben
Viele Grüße
Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Sehr geehrte Damen und Herren von der Datev,
Lieber Anwender,
kann mir jemand sagen, ob mittlerweile im Jahr 2024 eine Datev-Möglichkeit besteht zwei Mandantennummern (4 III Rechner) im Kanzlei-Rechnugnswesen ZM-Meldung zu konsolidieren, anschließend eine Datei für Elsteronline zu exportieren und über Elster zu übermitteln?
Bei diesem Fall erstelle ich seit Jahren eine konsolidierung der USt-Erklärung. Warum kann man das nicht für ZM-Meldung auch zu ermöglichen.
lt. Google Recherche und Lexinform habe ich nur die ZM-Konsolidierung mit DÜ Formularen gefunden. Finde etwas zu umständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Natalia Zimmermann
Hallo @nataliazimmermann ,
die konsolidierte ZM kann in Kanzlei Rechnungswesen nicht erstellt werden. Die Übermittlung ist nach wie vor nur mit DÜ Formulare Rechnungswesen möglich.
Vielleicht sind die Informationen im Dokument Datenübermittlung - ZM und konsolidierte ZM mit DÜ Formulare Rechnungswesen ausgeben für Sie hilfreich. Unter Punkt 2.2 finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung für den Import der Rechnungswesen Daten in DÜ Formulare Rechnungswesen. Unter Punkt 2.3 sind dann die möglichen Übermittlungswege beschrieben und wie Sie diese auswählen.
Viele Grüße
Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG