Hallo bei der DATEV-Community, heute wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass der Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zur Direktversicherung ab 2019 verpflichtend ist für alle neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab 01.01.2019. Bisher war ich der Meinung, dass der Pflichtzuschuss nur für Neuverträge verbindlich ist. Aber das ist wohl nicht so. Soweit nun ein neuer Mitarbeiter (Eintritt 2019) und für einen Vertrag vor 2019 eine neue Entgeltumwandlungsvereinbarung mit dem neuen Arbeitgeber schließt (und das muss er, wenn der neue Arbeitgeber in den Vertrag eintritt), ist auch der Pflichtzuschuss zu zahlen. In der DATEV-Community habe ich auch seitens der DATEV hierzu andere Aussagen gelesen, deshalb möchte ich hier weitere Meinungen einholen Vielen Dank
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