Hallo in die Runde,
ich habe in LuG die Hinweise #LN13396 und #LN13374 parallel bei einer Probeabrechnung.
Ich möchte mit dem Mandanten von LuG auf Lodas wechseln und habe die DEÜV-Meldungserstellung auf 12/22 gelegt. Dazu die BG mit Systemwechsel hinterlegt. Damit sollten alle Vorbereitungen erledigt sein, welche noch im alten Mandanten erfolgen müssen.
Daher wollte ich wie immer probeabrechnen.
Nun kommen die beiden oben genannten Hinweise
Hinweis #LN13396
DEÜV: Für UV-Jahresmeldungen (Abgabegrund 92) werden keine Meldebescheinigungen zur
Sozialversicherung (SV-Nachweis DEÜV) erzeugt.
» Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1012830.
Hinweis #LN13374
DEÜV: Es wird eine 'Jahresmeldung' (Abgabegrund 50) zum 31.12.2022 erstellt.
Hinweis #LN13374
DEÜV: Es wird eine 'UV-Jahresmeldung' (Abgabegrund 92) zum 31.12.2022 erstellt.
Ich würde jetzt primär sagen, dass er alles korrekt erstellt, aber der erste Hinweis #LN13396 irritiert mich doch sehr. Gibt er mir jetzt ne 92er aus oder nicht? Und nein, ich bin kein Freund von teste es doch und setze zurück... .
Das dazugehörige Dokument 1012830 ist meiner Meinung nach nicht hilfreich.
Vielleicht gibt es hier ne Meinung dazu. 🙂
Danke im Voraus und schon mal hoffentlich stressfreie Tage in die Runde.
mfg Intraware
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
gemäß der genannten Hinweise wurden die beiden DEÜV-Meldungen korrekt erstellt.
Der Hinweis #LN13396 wird ausgegeben, da für den Meldegrund 92 grundsätzlich keine Mitarbeiterauswertung "SV-Nachweis (DEÜV)" und somit keine Meldebescheinigung erzeugt wird.
Die UV-Jahresmeldung (GdA 92) enthält nur Angaben zur Unfallversicherung, die für den Arbeitnehmer nicht relevant sind. Sie können sich die Werte über Auswertungen | DEÜV-Meldungen anzeigen lassen.
Das Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung anstelle von Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Hintergrund ist hilfreicher.