Hallo DATEV Community, wir sind momentan dabei Meine Steuern für div. Mandanten einzurichten und hier kam folgende Frage auf: Wie sieht es mit den Aufbewahrungspflichten aus? Leider habe ich speziell dazu keine Antwort gefunden und bin der Meinung das auch hier die 10 Jahre Aufbewahrungspflicht des digitalen Beleges vorliegt, aber das Original in Papierform ebenfalls die 10 Jahre aufbewahren werden muss. Gibt es bei DATEV meine Steuern eine andere Regelung? Falls ja, von welcher Quelle wurde dies erlesen? Dies würde einige Mandanten überzeugen Meine Steuern zu nutzen und nicht die Daten per Mail zu verschicken. Gruß Tabert
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