Hallo Community, die Agentur für Arbeit hat einen KUG-Antrag aus Plausibilitätsgründen abgelehnt, da bei einem Arbeitnehmer das auszuzahlende Kurzarbeitergeld niedriger ist (um ca. 12 EUR) als die SV-Beitragserstattung. Bei der Prüfung der Berechnung kann ich auf Anhieb keinen Fehler erkennen. Hatte evtl. jemand schon einen ähnlichen Fall? Anmerkung: Der Arbeitnehmer hat Steuerklasse 5 und einen Firmenwagen, den er weiterhin nutzt. Könnten bestimmte Konstellationen dazu führen, dass es richtig ist, dass das KUG niedriger als die SV-Erstattung ist? Viele Grüße dpe
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