Hallo Zusammen,
durch das Update auf die Version 11.21 werden nun mit der April-Abrechnung automatisch Korrekturen auf den März erstellt, damit die SV-Beiträge auf das Kug noch nachträglich beantragt werden können.
Im Baulohn passiert genau das Gleiche, obwohl bis März Saison-Kug gezahlt wurde und aufgrund von Corona keine Kurzarbeit besteht.
Ist dies so richtig? Bei Saison-Kug wurden die SV-Beiträge sowieso beantragt und erstattet.
Vielen Dank
Laura Hundhausen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Hundhausen,
Liebe Datev,
die selbe Frage habe ich mir auch schon gestellt. Es muss ein Programmfehler seitens der Datev vorliegen. Im Baugewerbe wird weiterhin ein Antrag auf S-Kug gestellt (wurde mit der Agentur für Arbeit auch so abgestimmt) und kein Antrag auf Kug. Diesen gibt es nach Bewilligung erst ab dem Monat April 2020.
Die Verbuchung der Korrekturanträge läuft laut unseren Auswertungen auch nicht korrekt. Entweder mit Konto 0000 oder doppelt mit dem Monat April, ohne Storno der bisherigen verbuchten Kug-Antrages.
Wäre schön eine Antwort der Datev zu erhalten.
Vielen Dank
März B.
Guten Morgen,
wir haben nun mit der Arge über die Problematik gesprochen.
Laut der Arge gilt die Neuregelung bzgl. der Erstattung der SV-Beiträge auch bei den Baubetrieben ab 01.03.2020. Anscheinend wurde bisher eine andere Prozentzahl bei Saison-Kug erstattet und dadurch werden die Saison-Kug Anträge ebenfalls mit der April-Abrechnung korrigiert.
Dadurch bekommt der ein oder andere Mandant ein paar Cent bzw. Euro mehr wieder.
Viele Grüße
Laura Hundhausen
Guten Morgen,
danke für die Info. Spitze
Unser Gespräch mit der Arge war Ende März und die gesetzlichen Änderungen evtl. noch nicht ganz klar. Eine Info im angegeben Lexinform Dokument seitens der Datev wäre aber auch nicht schlecht gewesen. Versteh ich aber. Alles gerade etwas viel.....
Die fehlerhaften Verbuchungen wären aber noch Anregung für die Datev!
Eine gute Woche
Vg März B.
Hallo,
die fehlerhaften Verbuchungen sind bei uns bisher nicht aufgetreten, daher habe ich damit noch keine Erfahrungen.
Aber vielleicht wird die Datev hier noch weiterhelfen.
Viele Grüße
Laura Hundhausen
Hallo!
Die Lösung wird im Fehlerprotokoll schon angezeigt - Hinweis auf Dokument 1008688 hier Punkt 4.3:
4.3 pauschalierte Erstattung SV-Beiträge
4.3 Pauschalierte Erstattung SV-Beiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber aus dem fiktiven Entgelt alleine tragen muss, werden ab sofort von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Es handelt sich hierbei um eine pauschalierte SV-Erstattung.
Der Prozentsatz für die pauschalierte Erstattung der SV-Beiträge beträgt 37,6%.
Dadurch ergibt sich folgende Berechnungsformel:
Erstattungsfähige Sozialversicherungsbeiträge = (Summe Soll-Entgelt - Summe Ist-Entgelt) * 80 % * 37,60 % |
Die neue Regelung gilt auch für Baulohn-Abrechnungen.
Durch die Pauschalierung gibt es leichte Abweichungen zu der vorherigen Berechnung (Summe der Beitragssätze zur KV / RV /PV) die den individuellen KV-Beitragssatz berücksichtigt hat.
LG PW
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Beiträge.
Ich möchte noch auf folgenden Punkt eingehen:
Die Verbuchung der Korrekturanträge läuft laut unseren Auswertungen auch nicht korrekt. Entweder mit Konto 0000 oder doppelt mit dem Monat April, ohne Storno der bisherigen verbuchten Kug-Antrages.
Wäre schön eine Antwort der Datev zu erhalten.
Leider liegt hier aktuell ein Fehler bei Saison-Kurzarbeitergeld vor. Bei Nachberechnungen werden die pauschalierten SV-Erstattungen im Buchungsbeleg teilweise noch einmal komplett verbucht, obwohl nur die Differenz verbucht werden dürfte. Gelegentlich erfolgt die Verbuchung der pauschalierten SV-Erstattung auch auf das Konto 0000.
Bis der Fehler bereinigt ist, buchen Sie bitte die Differenz manuell in der Finanzbuchhaltung aus.
Hallo zusammen,
ich kann bereits Entwarnung geben. Der Fehler ist bereinigt.
Damit der Buchungsbeleg richtig gestellt wird, ist eine Wiederabrechnung komplett erforderlich.
Guten Morgen,
das ist doch mal eine gute Nachricht. Liebe Frau Heinlein, danke für ihre schnelle Antwort.
Viel Gesundheit allen
VG
Hallo Frau Heinlein,
bei uns tritt der beschriebene Fehler im Buchungsbeleg (Buchungen mit Konto 0000) leider immer noch auf. Sowohl bei der heute erstellten Erstabrechnung der 2. Gruppe für 04/2020 als auch bei der anschließend vorgenommenen Wiederabrechnung komplett.
Könnten Sie (evtl. über den Servicekontakt) sich das noch einmal anschauen? Oder bleibt nur die manuelle Korrektur des Buchungsbelegs?
Viele Grüße
dpe
Guten Morgen dpe,
bei uns tritt der Fehler Konto 0000 nur auf, wenn unter den Mandantendaten - Finanzbuchhaltung - unter der normalen Kug Verbuchung keine Konten erfasst sind. Wenn in dieser Tabelle Konten eingegeben sind, wird richtig verbucht. Warum bei Saison-Kug trotzdem die Verbuchung aus der Tabelle Kug herangezogen wird?
Vielleicht hilft es schon mal.
Vg
Hallo,
ich habe nun die Konten für "normale" Kurzarbeit hinterlegt und erhalte seitdem tatsächlich keine Buchungen mehr mit Konto 0000. Allerdings erscheinen mir die einzelnen Buchungen immer noch nicht richtig zu sein. So erscheint als Forderung gegenüber der Bundesagentur im April-Buchungsbeleg der volle SV-Beitrag aus dem berichtigten Saison-KUG-Antrag. Es dürfte aber meiner Meinung nach nur die Differenz aus der April- und März-Berechnung als zusätzliche Forderung ausgewiesen werden. Irgendwie steckt der Fehler also immer noch drin...
Viele Grüße
dpe
Hallo,
gerne schauen wir uns den Sachverhalt an. Setzen Sie sich dazu bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
gibt es mittlerweile eine Lösung für die Erstellung des korrekten Buchungsbeleges ?
Freundliche Grüße
Hallo,
meine Kollegin Verena Heinlein, hat Anfang Mai die Lösung in diesem Beitrag gepostet.
Wenn keine Wiederabrechnung komplett durchgeführt wurde, muss die Differenz manuell in der Finanzbuchhaltung ausgebucht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG