Hallo Community,
für eine freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmerin wurde von der Krankenkasse eine Abmeldung mit Grund 30 zum Ende des Mutterschutzes angefordert, obwohl das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
An den Mutterschutz schließt sich die Elternzeit an. Die Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf eine Familienversicherung, daher führt sie als Beitrittsberechtigte (§9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) die Beiträge zur freiwilligen KV/PV selbst ab.
Mit Wiederaufnahme der Beschäftigung nach dem Ende der Elternzeit soll lt. Krankenkasse eine SV-Anmeldung mit Grund 10 erfolgen.
Lassen sich diese Meldungen über Lodas erzeugen oder muss die Übermittlung über sv.net erfolgen?
Viele Grüße
dpe
Hallo,
das mit der 30er Abmeldung verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Es ist doch bereits eine Unterbrechungsmeldung ergangen?
Gruß, vw
Hallo dpe,
eine Meldung mit Grund der Abgabe 30 können Sie in LODAS durch ein Austrittsdatum erzeugen.
Halten Sie bitte noch einmal Rücksprache mit der Krankenkasse und klären Sie die rechtlichen Hintergründe für die Abmeldung ab.