Hallo Community,
die Agentur für Arbeit hat einen KUG-Antrag aus Plausibilitätsgründen abgelehnt, da bei einem Arbeitnehmer das auszuzahlende Kurzarbeitergeld niedriger ist (um ca. 12 EUR) als die SV-Beitragserstattung.
Bei der Prüfung der Berechnung kann ich auf Anhieb keinen Fehler erkennen.
Hatte evtl. jemand schon einen ähnlichen Fall?
Anmerkung: Der Arbeitnehmer hat Steuerklasse 5 und einen Firmenwagen, den er weiterhin nutzt. Könnten bestimmte Konstellationen dazu führen, dass es richtig ist, dass das KUG niedriger als die SV-Erstattung ist?
Viele Grüße
dpe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wie ist den der Firmenwagen berücksichtig?
hier gibt es Diskussion mit dem Thema KUG und Firmenwagen
Gruß
H. Storck
Hallo,
der Firmenwagen wird weiterhin sowohl für Privat- als auch für Fahrten zur Arbeit genutzt (kein Vollausfall wg. KUG).
Der Sachbezug ist ungekürzt sowohl im Bruttosollentgelt als auch im Bruttoistentgelt enthalten. Das müsste eigentlich richtig sein, denke ich.
Viele Grüße
dpe
Hallo,
um den Sachverhalt zu prüfen, müssen wir uns die Stammdaten und die Kug-Abrechnung ansehen. Wenden Sie sich bitte dafür über einen anderen Servicekanal an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
hallo Community,
wir haben die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes einschl. der SV-Beiträge manuell nachvollzogen und sind genau zu dem gleichen Ergebnis gekommen wie bei der Abrechnung über Lodas.
Der Arbeitsagentur haben wir die ausführliche Berechnung zugeschickt, die Erstattung ging daraufhin sehr zügig und ohne weitere Nachfragen beim Mandanten ein, es wurde nichts mehr bemängelt.
Dies zur Information, falls mal jemand einen ähnlichen Fall haben sollte.
Viele Grüße
dpe