Hallo Zusammen, ich bin mir gerade mit einer Sache unsicher. Im August habe ich zwei MA angelegt, die zum 01.09. ihre Beschäftigung aufnehmen. Diese beiden wurden auch automatisch in der Lohnsteueranmeldung August berücksichtigt, da ich den August noch Ende August abgerechnet habe. Nun muss ich leider aus anderen Gründen den August komplett wiederholen. Meine Frage ist nun, bleiben die beiden MA, die erst im September anfangen und bereits berücksichtigt waren, auch weiterhin berücksichtigt, oder muss ich sie noch einmal über die Nebenbuchführung erfassen? Denn es heißt ja jetzt, AN, die zum 01.09. ihre Beschäftigung aufnehmen, müssen über die Nebenbuchf. erfasst werden .🤔 Viele Grüße, Chrissy
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