Hallo Zusammen,
ich muss für einen Arbeitnehmer, der sich in angeordneter Quarantäne befindet, den Verdienstausfall berechnen.
Jetzt erhält der AN einen Festbezug netto, StLA 230.
Meine Frage ist, kann ich den Netto- Festbezug lassen oder muss ich diesen in eine Bruttolohnart, z.B LA 200 ändern?
Vielen Dank im Voraus, Chrissy
Hallo Chrissy,
die Abrechnung von Nettolohn mit der Stammlohnart 230 und der Abrechnung mit der Stammlohnart 480 ist momentan leider nicht möglich.
Bitte nutzen Sie eine Bruttolohnart für die Abrechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG