abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Quarantäne abrechnen mit Festbezug netto - Lodas -

1
letzte Antwort am 10.12.2020 07:43:40 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
chrissy
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
164 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich muss für einen Arbeitnehmer, der sich in angeordneter Quarantäne befindet, den Verdienstausfall berechnen.

Jetzt erhält der AN einen Festbezug netto, StLA 230.

Meine Frage ist, kann ich den Netto- Festbezug lassen oder muss ich diesen in eine Bruttolohnart, z.B LA 200 ändern?

 

Vielen Dank im Voraus, Chrissy

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
130 Mal angesehen

Hallo Chrissy,


die Abrechnung von Nettolohn mit der Stammlohnart 230 und der Abrechnung mit der Stammlohnart 480 ist momentan leider nicht möglich.


Bitte nutzen Sie eine Bruttolohnart für die Abrechnung. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 10.12.2020 07:43:40 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage