Hallo zusammen!
Ich habe folgende Frage zur betrieblichen Altersvorsorge beim Kurzarbeitergeld. Der Mitarbeiter hat eine Direktversicherung, die monatlich pauschal versteuert wird und sozialversicherungspflichtig abgerechnet wird. Der Mitarbeiter geht 40 Stunden in Kurzarbeit, bei gesamt 176 Stunden im März. Hier die Beträge lt. Auswertung 102:
Bei der Berechnung vom Soll Bruttoentgelt steht:
LA 1 Gehalt 3.300 €
LA 14 VL 26,59 €
LA 33 PKW Nutzung 443,41 €
LA 913 Betr. AV AN lfd. ST-pauschal 0,00 €
LA 914 Betr. AV AN lfd. Geh. Verzicht -124,10 €
gesamt 3.645,90 €
Bei der Berechnung vom Ist Bruttoentgelt steht:
LA 1 Gehalt 2.538,45 €
LA 14 VL 20,45 €
LA 33 PKW Nutzung 443,41 €
LA 913 Betr. AV AN lfd. ST-pauschal 124,10 €
LA 914 Betr. AV AN lfd. Geh. Verzicht -124,10 €
gesamt 3.002,31 €
Die Zahlen auf der Auswertung 102 sind alle korrekt. Ich verstehe nur nicht, warum bei der LA913 beim Soll Bruttoentgelt nichts steht und beim Ist Bruttoentgelt stehen 124,10 €. Kann mir hier jemand eine Info geben? Vielen Dank für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Noch ein kleiner Hinweis zur automatischen Schlüsselung in den Mandantendaten im Feld Kug bei den Lohnarten 913+914:
"Berechnung des Soll-Entgelts: Keine Berechnung"
"Kürzung der Festbezüge bei KuG: Kein Haken gesetzt"
Danke für eure Hilfe.
Hallo,
bitte prüfen Sie unter Mandantendaten | Lohnarten im Register KUG noch einmal die Schlüsselung für die Lohnarten 913 und 914.
Auch hier muss die Einstellung auf Sollentgelt (nur Betrag) geschlüsselt sein.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
scheint funktioniert zu haben, da das Kug in der Probeabrechnung auf der Lohnabrechnung jetzt höher ausfällt. Leider bekomme ich die Auswertung 102 nicht in der Probeabrechnung - für die 1. Gruppe Monat April - angezeigt. Deshalb kann ich die Auswertung 102 leider nicht überprüfen. Gestern, als ich die Probeabrechung - für die 2. Gruppe März - erstellt habe, wurde die Auswertung 102 angezeigt. Komisch, dass das jetzt nicht geht.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sie müssen statt der 1. Gruppe bei der Probeabrechnung den Punkt "Erstabrechnung komplett" anwählen, dann wird Ihnen die Auswertung angezeigt. Beim Senden der Abrechnung müssen Sie nur darauf achten, den Punkt wieder auf die "1.Gruppe" umzustellen.
Guten Morgen,
ich habe noch eine Ergänzungsfrage.
Verstehe ich das richtig, dass bei den LA 913 und 914 Soll- Entgelt nur Betrag ausgewählt wird, aber kein Haken bei Kürzung der Festbezüge bei Kug?
Muss bei der LA VWL ein Haken gesetzt werden bei Kürzung der Festbezüge?
Vielen Dank, Gruß Chrissy
Hallo!
Ja, genau. Bei der LA913+914 keinen Haken setzen und bei z.B. Gehalt, VL den Haken setzen. Dadurch werden die hinterlegten Festbezüge entsprechend dem Kug gekürzt.
Hallo,
verstehe ich es richtig dass man die BAV LOA's ändern soll in dem Bereich KUG?
LG
NataHa
Ja, so habe ich es aufgrund der Antwort von Frau Dietl gemacht. Hat sie ja so geschrieben und es funktioniert in der Probeabrechnung auch.
Danke für die Antwort. Aber ich dachte die BAV'S LOA's sollte und dürfte man nicht verändern?
Hallo Frau Dietl,
ich hatte mich fest darauf verlassen, dass die Lohnarten für bAV von DATEV so eingerichtet sind, dass man daran nichts mehr machen muss.
Es ist sehr bedauerlich, dass ich so einen wichtigen Hinweis nur "nebenbei" in der Community mitbekomme.
Warum sind die Stammlohnarten nicht von vorneherein so angelegt?
Grüße
Hallo,
die BAV-Lohnarten werden im Programm LODAS bereits teilweise vorbelegt.
So ist beispielsweise in der Stammlohnart 913, in der Registerkarte KUG, die Einstellung "Soll-Entgelt (nur Betrag)" bereits voreingestellt.
Trotzdem sollten Sie bei der Abrechnung des Kurzarbeitergeldes die von Ihnen verwendeten Lohnarten individuell prüfen, um alle notwendigen Lohnarten korrekt in das Soll-Entgelt einfließen zu lassen.
Welche Lohnarten in das Soll-Entgelt fließen müssen, kann von Mandant zu Mandant unterschiedlich sein und muss ggf. mit der Agentur für Arbeit abgestimmt werden.
Liebe Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel, ich habe das gleiche Problem bei Lohnart 911, Einstellung stimmt und trotzdem wird der Betrag nicht zum Sollentgelt KUG dazugerechnet, was habe ich nicht beachtet?
Hallo,
grundsätzlich sollten alle Lohnarten, die unter Mandantendaten | Lohnarten, Register KUG in die Berechnung des Soll-Entgeltes einfließen, auch entsprechend berücksichtigt werden.
Wenn diese Schlüsselung bei Ihnen getroffen ist, wenden Sie sich bitte über unsere weiteren Servicekanäle an uns, sodass wir Ihren Sachverhalt eingehender prüfen können.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Datev,
ich bin der Ansicht das für die Stammlohnarten 910 + 911 + 912 + 913 + 914 + 915 fest von der DATEV vorgegeben werden kann, welche Einstellungen im Register Kug getroffen werden müssen, damit das KUG richtig berechnet werden kann.
Wie wäre es wenn Sie ein Infodokument zur Schlüsselung in diesem Bereich veranlassen?
Meine Einstellungen sind wie folgt:
SLA 910 Reg. KUG= Soll-Entgelt (nur Betrag); kein Haken bei Kürzung der Festbezüge bei KUG
SLA 911 Reg. KUG= keine Berechnung; kein Haken bei Kürzung der Festbezüge bei KUG
SLA 912 Reg. KUG= Soll-Entgelt (nur Betrag); kein Haken bei Kürzung der Festbezüge bei KUG
SLA 913 Reg. KUG= Soll-Entgelt (nur Betrag); kein Haken bei Kürzung der Festbezüge bei KUG
SLA 914 Reg. KUG= Soll-Entgelt (nur Betrag); kein Haken bei Kürzung der Festbezüge bei KUG
SLA 915 REg. KUG= Keine Berechnung; kein Haken bei Kürzung der Festbezüge bei KUG
Ist das so in Ordnung?
Lg
Annette Roth
Hallo Frau Roth,
ich möchte Sie auf meinen Beitrag vom 14.04. verweisen. Leider können wir zu den Hinterlegungen in den einzelnen Lohnarten keine Empfehlung geben. Grundsätzlich gilt für alle Lohnarten, dass diese bei der Berechnung des Soll-Entgelts zu prüfen sind.
Lohnarten, mit denen sozialversicherungsrechtlich laufende Bezüge abgerechnet werden, sind für die Steuerung in das Soll-Entgelt entsprechend zu schlüsseln. Dies betrifft z.B. die Stammlohnart 913, welche für die Berechnung auf Sollentgelt „Betrag“ zu schlüsseln ist.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG