Guten Morgen, die Frage stellte ich mir auch gerade. ich habe zwei Mitarbeiterinnen, die sich aktuell in EZ befinden, jedoch Anfang 2022 noch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten haben. Ich hatte beide Mitarbeiterinnen zwar angeschrieben und darum gebeten mir den Bezug von Elterngeld nachzuweisen, habe jedoch kein Dokument erhalten. Heute morgen kam mir dann in den Sinn, dass ein Dokument evtl. ja gar nicht notwendig ist, da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ja ebenfalls dem Progressionsvorbehalt unterliegt und das dieser gezahlt wurde, kann ich ja auf der Lohnabrechnung ablesen... Ich würde bei den genannten Mitarbeiterinnen nun also auch die EPP einfach auszahlen. VG
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