Ich betreue einen Einzelunternehmer, der 2 Restaurants betreibt (verbundene Unternehmen). Das eine Restaurant besteht schon viele Jahre und das andere seit September 2020. Kann für beide Restaurants Überbrückungshilfe III beantragt werden? Ich hatte schriftlich bei der Hotline angefragt, aber keine konkrete Antwort, sondern nur den Hinweis auf Punkt 5.6 der FAQ erhalten: Fallen Betriebsstätten oder verbundene Unternehmen zwischen 1. Januar 2019 und 30. Juni 2021 weg, so sind deren Umsätze und Kosten herauszurechnen; kommen verbundene Unternehmen zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2020 hinzu, so können deren Umsätze und Kosten wahlweise beide mit berücksichtigt oder beide herausgerechnet werden (bei Kauf auf Basis der Unterlagen des Vorgängers). Bedeutet dieser Punkt, dass auch für das Neuunternehmen im Rahmen des Unternehmensverbundes Überbrückungshilfe III beantragt werden kann?
... Mehr anzeigen