Hallo,
ich habe einen Mandanten der einen Imbiss betreibt und Novemberhilfe beantragen möchte.
Verstehe ich das richtig, dass bei dem Antrag der Novemberhilfe als Umsatz November 2019 der Umsatz zu 19 % genommen wird. Also Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle und Getränke insgesamt (also Getränke sowohl zum Sofortverzehr, als auch zum Mitnehmen)
Auf der anderen Seite muss beim Umsatz im Zeitraum der Schließung der Getränkeverkauf 02.-30.11.2020 erfasst werden?
Hallo,
ich verstehe es so, dass der Außer Haus Verkauf außen vor bleibt.
Dazu würde ich natürlich die Speisen zählen, aber auch Getränke die AH verkauft wurden.
Die FAQ ist hier zu ungenau. Da muss noch Klärung herbei geführt werden.
Vielen Dank für die Antwort. Dann bin ich Mal gespannt, wie lange es dauert, bis die FAQ ergänzt werden.