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Erlöse Schrottverwertung

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letzte Antwort am 08.04.2022 09:41:58 von Ja-na
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adams
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Ich buche die Erlöse Schrottverwertung (Reverse Charge Verfahren) auf das Konto 8520. Allerdings wird das in der EÜR bei den umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen  ausgewiesen. Deshalb kam jetzt eine Rückfrage vom Finanzamt. Welches Konto wäre richtig?

 

cro
Experte
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Für Schrott würde ich im SKR03 das Konto 8337 nehmen.  Infos auch im DATEV-Dok.: § 13b-Tatbestände 

adams
Einsteiger
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Vielen Dank. Das habe ich gesucht.

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Kantapper
Einsteiger
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Ich muss das Thema nochmal wieder aufgreifen, buche ich dann auf das Konto 83370 mit einem Steuerschlüssel (19) oder ohne Steuerschlüssel?

Ein inländischer Schrottverwerter, der nach §13 b abrechnet.

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adams
Einsteiger
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Hallo, 

 

ich buche das nun auf 8337 ohne Steuerschlüssel.

 

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renek
Fachmann
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@Kantapper  schrieb:

Ich muss das Thema nochmal wieder aufgreifen, buche ich dann auf das Konto 83370 mit einem Steuerschlüssel (19) oder ohne Steuerschlüssel?

Ein inländischer Schrottverwerter, der nach §13 b abrechnet.


Steuerschlüssel 19 wäre falsch, da es ein sich dabei um innergemeinschaftliche Erwerbe handelt.

 

Dann müssten Sie auch nachsehen ob das Konto ein Automatikkonto ist, als Kontenplan ansehen. Im SKR 04 gibt es das Konto 4510 Erlöse Abfallverwertung. Das wäre ohne Steuerschlüssel.

 

Ist der Einkäufer nach 13b Steuerschuldner, dann wäre Ihrerseits kein Steuerschlüssel zu wählen.

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AKW
Erfahrener
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Das Konto gibt es im SKR 03 auf. 

Hier ist es das Konto 8521 für Erlöse aus Abfallverwertung mit entsprechender Automatik.

 

Edit: Wurde selbst angelegt. Sorry

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w_paul
Erfahrener
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8521 gibt es im SKR03 nicht. Sie haben sicherlich den Kontenzweck geändert bzw. daraus ein Automatikkonto gemacht.

Kantapper
Einsteiger
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"Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger nach §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG"

Der Schrotthändler stellt uns eine Gutschrift mit diesem Vermerk aus.

Bislang habe ich das Konto 83370 SKR03 Erlöse aus Leistungen nach §13b UStG benutzt und ohne Steuerschlüssel. Es ist auch kein Automatikkonto.

Hat noch wer einen Vorschlag? Ich brauche noch eine rettende Lösung 🙂

Vielen Dank.

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AKW
Erfahrener
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Hallo @Kantapper ,

 

legen Sie sich doch ein eigenes Konto an:

 

8521.JPG

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Kantapper
Einsteiger
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Danke für den Vorschlag, aber worin liegt da der Sinn?
Ich habe doch ein Konto. Mir geht es doch um den Steuerschlüssel (ja/nein).

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renek
Fachmann
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@Kantapper  schrieb:

"Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger nach §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG"

Der Schrotthändler stellt uns eine Gutschrift mit diesem Vermerk aus.


Naja, Leistungsempfänger ist der Schrotthändler, nicht Sie! Sie verkaufen Schrott und würden nun die Rechnung an den Verwerter stellen. Das geht nicht, weil Sie das nicht selbst wiegen, weshalb Sie also die Gutschrift seitens des Leistungsempfängers bekommen. Insofern bleibt es dabei: Der Schrottverwerter muss die USt abführen und kann sie im Rahmen des Vorsteuerabzuges wieder geltend machen.

 

Sie buchen weiterhin den Nettoerlös ohne Steuerschlüssel.

Kantapper
Einsteiger
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Dankeschön, das hilft mir weiter.

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krausova
Beginner
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@renek  schrieb:

@Kantapper  schrieb:

"Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger nach §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG"

Der Schrotthändler stellt uns eine Gutschrift mit diesem Vermerk aus.


Naja, Leistungsempfänger ist der Schrotthändler, nicht Sie! Sie verkaufen Schrott und würden nun die Rechnung an den Verwerter stellen. Das geht nicht, weil Sie das nicht selbst wiegen, weshalb Sie also die Gutschrift seitens des Leistungsempfängers bekommen. Insofern bleibt es dabei: Der Schrottverwerter muss die USt abführen und kann sie im Rahmen des Vorsteuerabzuges wieder geltend machen.

 

Sie buchen weiterhin den Nettoerlös ohne Steuerschlüssel.


Genau so ist es. Buchung auf Seiten desjenigen, der den Schrott verkauft muss auf Konto 8337 erfolgen. Diese Erlöse wandern dank der eingebauten Automatik automatisch in KZ 60 der USt-VA, wo sie auch hin gehören. Also Schrotterlöse, bei denen auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Rechnungsempfänger nach §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG hingewiesen wird, immer auf 8337! 

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Ja-na
Beginner
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Nachricht 15 von 17
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Hallo,

 

meine Frage wäre, wohin buche ich den Betrag wenn ich meinem Kunden seinen Schrott gutschreibe?

 

- Firma A stellt uns Metall zur Verfügung welches wir bearbeiten.

- Firma B (Wir) bearbeiten dieses. Dabei fällt Metallschrott an.
- Diesen Schrott geben wir an einen Schrotthandel diese Gutschrift erfolgt auf das Kto. 8337.
- Danach erstellen wir am Ende des Monats eine (Firma B) eine Gutschrift an Firma A. Welches Buchungskonto müssen wir wählen?
- Wir dachten an das Konto Erlösschmälerung 8720?

 

Was meint Ihr?

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m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo.

 

Sie haben zusätzlich ein eigenes Thema eröffnet.

 

Bitte nicht auch hier in diesem Thema ein Posting schreiben, weil Kapern von Threads .

 

Vielen Dank und trotzdem Willkommen in der Community.

Ja-na
Beginner
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Nachricht 17 von 17
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Hallo,

 

ja habe ich. Da ich mir nicht sicher war, ob man das in dieser Runde noch liest.
Sorry, muss mich hier erst noch zurechtfinden.

Vielen Dank

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letzte Antwort am 08.04.2022 09:41:58 von Ja-na
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