Moin Community,
wie ich (leider) erst vor kurzem erfahren habe, stellen Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit jeweils eigene Kassensysteme nach der GdBo dar und müssen wohl auch als solche buchhalterisch abgebildet werden. Ich konnte über die Suche leider nur einen Beitrag finden, der etwas anders gelagert ist und auch, aus meiner Sicht, zu keinem abschließenden Ergebnis geführt hat. Deshalb versuche ich es selber noch einmal, in der Hoffnung, dass es hier weitere "Leidensgenossen" gibt, die Automatenaufsteller betreuen.
Auch nach stundenlangem hin und her rechnen ergibt es sich für mich nicht, wie die Kasse buchhalterisch zu erfassen ist. Auf dem Auslesestreifen (lange Version) ist für mich nicht genau erkennbar, welche Sachverhalte den Geldfluss abbilden und wie genau sich der Kassenbestand ergibt (Einwurf, Auswurf, Saldo (1), Auszahlgvorrat Mehr/Weniger, Nachfüllungen Fehlbetrag, elektr.gez.Kasse etc) . Hat jemand Erfahrung damit und kann mir aufzeigen, welche Bewegungen der Geldspielautomaten als Kasse zu buchen sind (skr04)? Um den ganzen Ablauf zu verstehen habe ich die lange Version eines Auslesestreifens von 2 aufeinander folgenden Monaten nebeneinander gelegt und versucht den Kassenbestand her zu leiten. Meiner Ansicht nach ist es nicht die elektronisch gezählte Kasse.
Besten Dank schon einmal an alle Leser, auch an diejenigen, die nicht weiter helfen können !
Grüße aus Hamburg
Jens K.
Da sollte das Lexinform Dokument Nr. 5302575 (Geldspielautomaten, Erlöse - Lexikon Rechnungswesen) weiterhelfen. Da sind auch Buchungsbeispiele und Konteninformationen enthalten.
https://secure4.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5302575
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung !
Das Dokument kenne ich bereits. In diesem wird lediglich aufgezeigt, wie der Umsatz zu buchen ist. Es wird ebenfalls ausführlich auf die umsatzsteuerliche Problematik und deren Änderungen hingewiesen. Dies ist mir soweit klar.
Mir geht es jedoch vielmehr darum, dass jedes Geldspielgräte eine Geschäftskasse darstellt. Es müssen in der Buchführung, meiner Ansicht nach, also nicht nur der Umsatz als solcher gebucht werden, sondern auch alle weiteren Geschäftsvorfälle wie z.B. Bestandsveränderungen der Hopper/Röhren/Dispenserbestandes, alle Entnahmen, Nachfüllungen und Fehlbeträge usw. Ich bin mir sicher, dass sich alle dafür notwendigen Werte aus den Auslesestreifen ergeben, also alle Geldbewegungen aus derer sich dann ein Kassenbestand ergibt und der Automat damit auch kassensturzfähig ist. Das ganze Thema wird ganz gut ein einem Aufsatz in der BBK 22/2021 beschrieben (Seiten 1064ff) . Leider wird, obwohl dieser sehr ausführlich ist, nicht dargelegt, wie der Automat als Kasse zu buchen ist, nur das es gemacht werden muss.
Ich hoffe, ich habe min Problem einigermaßen verständlich beschrieben.
@jensk_ Gibt es hier schon Neuigkeiten?
Ich bin aktuell auch auf der Such nach Informationen diesbezüglich.
Es muss doch irgendwo was geben. Wie machen es alle anderen hier in der Community?
@andi1989 leider bisher keine neuen Erkenntnisse. Wir stehen in Kontakt mit einem Anbieter von Spielautomaten und erhalten in Kürze eine Gebrauchsanleitung. Wir erhoffen uns damit den tatsächlichen Geldfluss des Gerätes nach zu vollziehen und überlegen dann, wie der Automat als Kasse zu buchen ist.
@jensk_ Sofern es Ihnen nichts ausmacht könnten Sie mir diese dann vielleicht auch bitte zukommen lassen sofern diese brauchbar ist? Das wäre sehr nett
Hallo, ist schon etwas bei der Suche herausgekommen? Mich würde es auch brennend interessieren.
Nach viel Recherche buchen wir den Geldspielautomaten wie folgt (SRK04):
1601 = Kasse Automat
1651 = Dispenser/Hopper/Röhre
Saldo (1) EUR 52,00 1601/4186
Auszahlvorrat mehr EUR 40,20 1651/1601
Leerung Automat EUR 11,80 2100/1601
Bei der Auslesung des Automaten am Monatsende wird die Kasse auf EUR 0,00 geleert. Somit ist auch unsere Kasse 1601 am Monatsende immer auf EUR 0,00. Da unser Mandant (4/3 Rechner) nicht zum führen einer Kasse verpflichtet ist, werden die Entnahmen und mögliche Nachfüllungen gegen privat gebucht. Man könnte die Privatkonten dann natürlich auch gegen ein weiteres Kassenkonto ersetzen. Unsere Kasse 1601 ist die Geldkasse im Automaten.
Falls es Fehlbeträge gibt, die auf dem Auslesestreifen ausgewiesen sind, buchen wir diese wie folgt:
6968/1601
1601/4186
Diese Buchungen machen wir immer dann, wenn der Mandant die Fehlbeträge nicht hinreichend erklären kann.
Den Bestand des Kontos 1651 kann man mit dem Auslesestreifen lang überprüfen. Wir haben den EB-Wert des Automaten zum 01.01.2022 eingebucht. Durch die monatlichen Buchungen des Auszahlvorrates mehr/weniger bilden wir auf 1651 immer den Geldbestand zum Auslesezeitpunk ab.
Ich hoffe die Buchungen sind nachvollziehbar und ich konnte vielleicht etwas weiter helfen.
Guten Tag,
ein Plan wie es bei GmbHs aussehen soll?
Saldo 1 Erlöskonto
Nachfüllungen Geldtransit
Auszahlvorrat
Fehlbeträge
El. gezählte Kasse ist die Entnahme
Hallo Zusammen,
ich stehe vor dem gleichen Problem.
Hat hier jemand aktuelle Informationen?
Muss das nun zwingend von Saldo 2 auf Saldo 1 umgestellt werden?
Ist die Differenz zwischen Saldo 1 und Saldo 2 ergebniswirksam zu buchen oder nur über Geldtransit?
Vielen Dank schon Mal für Eure Antworten.
Guten Morgen,
wir sind nach langem Hin- und Her dazu übergegangen wie folgt zu buchen:
Alter Hopperbestand
+Saldo 1 (Erlöse)
- Saldo 2 (neutral)
= neuer Hopperbestand
dann ist der Erlös schon mal verbucht. Fehlbeträge buche ich neutral. Das wirklich "schlimme" ist, das jede Geldbewegung gebucht werden muss. Jede Auffüllung, jede Entnahme. Das sind hunderte von Buchungssätze. Sehr zeitaufwengig. Diese buche ich über die Gekdtransitkonten.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.