Mein Mandant (Einnahmen-Überschuss-Rechner) hat in 2018 Rechnungen mit 19 % Umsatzsteuer geschrieben. Das Geld hierfür hat er in 2018 auch brutto bekommen. Diese Rechnungen mussten nun storniert und als §13b-Rechnungen gebucht werden. Die Überzahlung (also den Umsatzsteuerbetrag) wird er dem Kunden in 2019 zurücküberweisen.
Nun habe ich also den umsatzsteuerpflichtigen Erlös storniert und den Nettobetrag auf Erlöse nach § 13 b gebucht. Auf welches Konto buche ich nun aber die Differenz zwischen Nettobetrag und Zahlbetrag? Ertragswirksam in 2018 oder nicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
ich würde die Differenz auf das Konto "Unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene USt" (SKR03 - 1783 / SKR04 - 3851) buchen, da Ihr Mandant die auf den Rechnungen zu viel ausgewiesene Umsatzsteuer schuldet (an das Finanzamt abführen muss), solange er die Rechnungen nicht berichtigt hat.
Viele Grüße,
BF
Vielen Dank.
Eine Frage hätte ich aber noch. Wenn ich das Konto 1783 bebuche ändert es nicht meine Umsatzsteuervoranmeldung. Aber ich muss ja berichtigte Voranmeldungen abgeben. Wie löse ich das Problem?
Moin,
das Konto #1783 sollte mit in die USt-Voranmeldung einfließen (bei mir tut es das). Überprüfen können Sie dies, indem sie in Kanzlei-Rewe die USt-Voranmeldung aufrufen und dann unter Eigenschaften / Einstellungen / Umfang und Varianten auf den Link "UStVA-Details (Verprobung) einblenden" anklicken. Im Monat der Ausstellung der Rechnung mit unberechtigtem Ausweis der USt wird die unberechtigt ausgewiesene USt i Zeile 65 ausgewiesen und erhöht die USt-Vorauszahlung, im Monat der Berichtigung wird die unberechtigt ausgewiesen USt in Zeile 65 als Minusbetrag ausgewiesen und ermäßigt die USt.
Viele Grüße,
BF
Stimmt. 🙂
Vielen Dank.