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Verbuchung Umsatzsteuerbetrag bei Rechnungskorrektur

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letzte Antwort am 30.04.2019 16:03:26 von adams
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adams
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Mein Mandant (Einnahmen-Überschuss-Rechner) hat in 2018 Rechnungen mit 19 % Umsatzsteuer geschrieben. Das Geld hierfür hat er in 2018 auch brutto bekommen. Diese Rechnungen mussten nun storniert und als §13b-Rechnungen gebucht werden. Die Überzahlung (also den Umsatzsteuerbetrag) wird er dem Kunden in 2019 zurücküberweisen.

Nun habe ich also den umsatzsteuerpflichtigen Erlös storniert und den Nettobetrag auf Erlöse nach § 13 b gebucht. Auf welches Konto buche ich nun aber die Differenz zwischen Nettobetrag und Zahlbetrag? Ertragswirksam in 2018 oder nicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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bfit
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Moin,

ich würde die Differenz auf das Konto "Unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene USt" (SKR03 - 1783 / SKR04 - 3851) buchen, da Ihr Mandant die auf den Rechnungen zu viel ausgewiesene Umsatzsteuer schuldet (an das Finanzamt abführen muss), solange er die Rechnungen nicht berichtigt hat.

Viele Grüße,

BF

adams
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Vielen Dank.

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adams
Einsteiger
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Eine Frage hätte ich aber noch. Wenn ich das Konto 1783 bebuche ändert es nicht meine Umsatzsteuervoranmeldung. Aber ich muss ja berichtigte Voranmeldungen abgeben. Wie löse ich das Problem?

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bfit
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Moin,

das Konto #1783 sollte mit in die USt-Voranmeldung einfließen (bei mir tut es das). Überprüfen können Sie dies, indem sie in Kanzlei-Rewe die USt-Voranmeldung aufrufen und dann unter Eigenschaften / Einstellungen / Umfang und Varianten auf den Link "UStVA-Details (Verprobung) einblenden" anklicken. Im Monat der Ausstellung der Rechnung mit unberechtigtem Ausweis der USt wird die unberechtigt ausgewiesene USt i Zeile 65 ausgewiesen und erhöht die USt-Vorauszahlung, im Monat der Berichtigung wird die unberechtigt ausgewiesen USt in Zeile 65 als Minusbetrag ausgewiesen und ermäßigt die USt.

Viele Grüße,

BF

adams
Einsteiger
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Stimmt. 🙂

Vielen Dank.

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letzte Antwort am 30.04.2019 16:03:26 von adams
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