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Zeitliche Zuordnung von Automateneinnahmen

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letzte Antwort am 09.07.2021 18:27:22 von w_paul
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adams
Einsteiger
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Hallo, ich betreue eine Gaststätte mit eigenen Spielautomaten (Bilanzierender). Nun hat der Gastwirt seine Automateneinnahmen nicht am Monatsende abgelesen, sondern erst zum Ende des nächsten Monats. Somit sind auf dem "Automatenstreifen" 2 Monatsumsätze kumuliert ausgewiesen. Ist es zulässig den gesamten Umsatz dann im Monat 2 als Betriebseinnahme zu erfassen oder muss das im Wege der Schätzung aufgeteilt und ein Teil bereits im Monat 1 als Betriebseinnahme erfasst werden?

 

 

Chris607
Fortgeschrittener
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Geht es hier um einen Jahreswechsel bzw. USt-Zuordnung? Bei EÜR würde ich in diesem Fall bei Problemen den Standpunkt Zuflusszeitpunkt=Ablesedatum vetreten. Die Fragestellung wäre aber auch im Rahmen der Vergnügungssteueranmeldungen interessant, was ist hier maßgeblich?

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adams
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Es handelt sich um unterjährige Verbuchung (USt-Voranmeldung).

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w_paul
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
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Automaten sind doch digitale Aufzeichnungssysteme nach GoBD. Es müsste doch eine tägliche unveränderbare Aufzeichnung erfolgen. 

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letzte Antwort am 09.07.2021 18:27:22 von w_paul
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