Hallo, ich betreue eine Gaststätte mit eigenen Spielautomaten (Bilanzierender). Nun hat der Gastwirt seine Automateneinnahmen nicht am Monatsende abgelesen, sondern erst zum Ende des nächsten Monats. Somit sind auf dem "Automatenstreifen" 2 Monatsumsätze kumuliert ausgewiesen. Ist es zulässig den gesamten Umsatz dann im Monat 2 als Betriebseinnahme zu erfassen oder muss das im Wege der Schätzung aufgeteilt und ein Teil bereits im Monat 1 als Betriebseinnahme erfasst werden?
Geht es hier um einen Jahreswechsel bzw. USt-Zuordnung? Bei EÜR würde ich in diesem Fall bei Problemen den Standpunkt Zuflusszeitpunkt=Ablesedatum vetreten. Die Fragestellung wäre aber auch im Rahmen der Vergnügungssteueranmeldungen interessant, was ist hier maßgeblich?
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Es handelt sich um unterjährige Verbuchung (USt-Voranmeldung).
Automaten sind doch digitale Aufzeichnungssysteme nach GoBD. Es müsste doch eine tägliche unveränderbare Aufzeichnung erfolgen.