Hallo Zusammen,
Mandant hat in Baden-Württemberg ein großes Anwesen das an den Wald angrenzt. Auf der Seite der Bodenrichtwerte hatte ich Flurstücknummern für Wald (1,50 €), Flurstücknummern für Wohnbaufläche (620,-- €) und Wohnbaufläche 300,-- €).
Ich kann aber auf der Anlage Grundstück nur 2 Einträge zu „Angaben zum Grund und Boden“ machen. Habe aber 3 verschiedene Bodenrichtwerte laut „BORIS“.
Bisher hat er für alles Grundsteuer B bezahlt.
Wie kann ich mehr als 2 Bodenrichtwerte erfassen.
Oder ist der Anfang vom Wald (der ja ihm gehört) gar nicht nach dem Bodenrichtwert für forstwirtschaftliche Fläche zu verwenden?
Vielen Dank schon Mal für Eure Hilfe.