Hallo liebe Datev-Experten,
ich rechne erst seit kurzem einige Mandanten für meinen Arbeitgeber ab und bin als Quereinsteiger noch auf Hilfe durch unseren Steuerberater angewiesen. Dieser sagte mir, dass wenn ein MA am ersten Arbeitstag krank ist, ich in den Fehlzeiten den Grund "Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung" hinterlegen soll.
Dies führte nun aber dazu, dass LODAS bei der Abrechnung die ursprüngliche Anmeldung des MA bei der KK zum 01.03. storniert hat und ihn für den 04.03. neu angemeldet (Krankheitszeitraum ging bis zum 03.03.) hat. Gleichzeitig wurde kein Antrag auf Entgeltersatzleistung gestellt und an die KK übermittelt, wie das ja beim Fehlgrund "Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur" passiert.
Nun sagt die Krankenkasse dem MA er sei zu dem Zeitpunkt noch nicht von uns angemeldet gewesen und könne den Antrag auf Krankengeld nicht bearbeiten. Diese Stornierung der Anmeldung erfolgt übrigens auch, wenn man fälschlicherweise den Grund "Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur" nutzt.
Was ist nun das korrekte Vorgehen in diesem Fall?
Herzliche Grüße
Sebastian
Guten Morgen Herr Gutknecht,
schauen Sie sich mal bitte die Dok.-Nr.: 5303508 an. Hier dürfte es beschrieben sein.
Freundlichen Gruß
Andreas Horst
Hallo zusammen,
@ Herr Horst: zunächst vielen Dank für Ihren Beitrag.
Gerne möchte ich noch folgendes ergänzen:
Sind der Beschäftigungsbeginn eines Arbeitnehmers und der erste Tag der Unterbrechung identisch, ist die Fehlzeit „Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung“ korrekt. Erst nach Ende dieser Unterbrechung wird die DEÜV-Anmeldung erstellt. In Ihrem Fall haben Sie somit korrekterweise eine Anmeldung zum 04.03. erhalten. Ein konkretes Beispiel zu diesem Sachverhalt finden Sie auch in unserem Dokument 5303185 unter Punkt 2.5.
Der Unterbrechungsgrund „Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur“ ist unter anderem zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der ersten vier Wochen nach Eintritt erkrankt. In diesem Fall erhalten Sie auch einen Antrag auf Entgeltersatzleistung für die Krankenkasse über das Entgelt, welches der Arbeitnehmer bis zur Unterbrechung verdient hat. Die DEÜV-Anmeldung erfolgt in diesem Fall zum regulären Eintrittsdatum.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich danke Ihnen!
Das ist aber wohl nicht mehr so!?
Eine Mitarbeiterin ist am 01.09.2023 eingetreten und vom 25.09.2023 bis 27.09.2023 krank innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung. Wähle ich nun den Fehlgrund "Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung" erhalte ich die Fehlermeldung "Für den Grund " Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung" muss das Eintrittsdatum der Personalnummer mit dem "Beginn" übereinstimmen!?
Hallo,
es muss unterschieden werden, ab wann die Krankzeit besteht, um die entsprechende Fehlzeit anzulegen.
Krank bei Eintritt= Fehlzeit: Krank am/ab 1. Arbeitstag
Krank innerhalb der ersten 28 Tage= Fehlzeit: Kranken(tage)geld bei Krankheit/Kur
High,
Der Unterbrechungsgrund„Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur“ist unter anderem zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der ersten vier Wochen nach Eintritt erkrankt.
Gruss Mike
ps
oder, nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, keine Krankheit eingeben wenn dem Mitarbeiter etwas gutes getan werden soll😁
Hallo @FINDUS100
hier muss auch der Grund "Kranken/tage)geld bei Krankheit oder Kur" gewählt werden und nicht "Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung" da er ja vom 1.-24.09. gearbeitet hat.
wie auch Frau Verena_Heinlein weiter oben geschrieben hat.
"Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung" wird nur gewählt wenn ab dem 1. Arbeitstag eine Krankmeldung vorliegen.
Beschäftigungsbeginn 09.11.2023, Krank vom 08.11.-11.11.2023. Meldung erfolgte auf den 12.11.2023. Soweit korrekt.
Nun sagt die Krankenkasse es würde kein Anspruch auf Krankengeld bestehen? Dazu müsste Sie die Beschäftigung aufgenommen haben.
Ich dachte immer es erfolgt keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und stattdessen gleich Krankengeld.
Haben Sie denn die Fehlzeit "Krank bei Eintritt ohne Lohnfortzahlung" ausgewählt?
Ansonsten kann ich mir das auch nicht erklären.
ja, meldetechnisch ist alles soweit auch ok. Das kein Krankengeldantrag von DATEV erstellt wird habe ich auch gelesen. Der Arbeitnehmer muss sich direkt an die Krankenkasse wenden.
Moin,
bei "Krank bei Eintritt" entsteht aus der aktuellen Beschäftigung KEIN Anspruch auf Krankengeld. Aus diesem Grunde erfolgt die Anmeldung auch erst mit dem Datum der Arbeitsaufnahme und keine Übermittlung einer Entgeltbescheinigung.
Ob der AN aus einer vorherigen Beschäftigung einen nachlaufenden Anspruch auf Krankengeld hat, müsste er mit der KK direkt klären (und die KK dann ggf. vom vorherigen Arbeitgeber noch eine Entgeltbescheinigung anfordern).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Morgen Uwe Lutz,
vielen Dank. Jetzt verstehe ich auch die Unterscheidung der zwei Unterbrechungsgründe. 👍👍
Gruß