Hallo...,
wir haben jetzt schon bei mehreren Mitarbeiter eine Abmeldung, zum Ende des Monats, wegen Unterbrechung erhalten. Diese Mitarbeiter sind dann 3-4 Wochen im unbezahlten Urlaub gegangen. In meinem System sind diese aber noch aktiv, also nicht ausgeschieden. Müssen diese dann im neuen Monat wieder neu mit einer Sofortmeldung gemeldet werden? Oder sind diese durch Eingabe der Stunden im neuen Monat automatisch wieder angemeldet. Bei uns im Gewerbe können wir die Lohnbuchhaltung immer erst nach dem 5. des neuen Monats machen. Werde diese aufgrund von unbezahlten Urlaub automatisch abgemeldet, sehen wir es leider erst mit der Lohnbuchhaltung, dass diese automatisch abgemeldet wurden. Sollten wir diese dadurch wieder mit einer Sofortmeldung versehen müssen, würden diese ja ein paar Tage ohne Meldung arbeiten. Wie kann man das ändern.
Die Stundenzettel kommen vom Vormonat auch erst immer am Anfang des Monats.
Hallo,
mit der Meldung Grund 34 werden die Mitarbeiter sozialversicherungsrechtlich abgemeldet. Sie sollten daher auch wieder eine Sofortmeldung bei (Wieder-)Aufnahme der Beschäftigung abgeben. Wie erfahren Sie von Neueinstellungen rechtzeitig? Ähnlich sollten Sie dann in diesen Fällen verfahren.
Viele Grüße
T. Reich
Moin,
Diese Mitarbeiter sind dann 3-4 Wochen im unbezahlten Urlaub gegangen.
Bei 3-4 Wochen sollte eigentlich noch keine Unterbrechungsmeldung erfolgen. Die automatische Unterbrechungsmeldung (ohne Eingabe einer Unterbrechung) erfolgt m.E. erst, wenn ein voller Kalendermonat (nicht Zeitmonat) ohne Entgelt abgerechnet wurde.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
mit der Meldung Grund 34 werden die Mitarbeiter sozialversicherungsrechtlich abgemeldet. Sie sollten daher auch wieder eine Sofortmeldung bei (Wieder-)Aufnahme der Beschäftigung abgeben. Wie erfahren Sie von Neueinstellungen rechtzeitig? Ähnlich sollten Sie dann in diesen Fällen verfahren.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
ist es gesichert, dass eine neue Sofortmeldung nach einer automatischen 34er Meldung zu erstellen ist?
Haben Sie dazu Quellen/Infos? Wenn ja, machen wir das seit einem halben Jahrzehnt falsch, was aber noch nie bemängelt worden ist. Haben wir also Glück gehabt?
Besten Dank im Voraus, viele Grüße
Guten Morgen,
eine neue Sofortmeldung ist erst nach 2-monatiger Unterbrechnung neu zu erstellen, lt. Aussage des Zollprüfers und RV-Prüfers.
Gruß
Hallo,
ich habe dann gestern für einen Mitarbeiter, der Abmeldegrund 34 hatte, wieder eine Sofortmeldung abgeschickt. Aber irgendwie bekomme ich keine Rückmeldung aus dem Datenzentrum, also keine schriftliche Sofortmeldung, wie bei Neuangemeldeten. Ist er jetzt gemeldet, war er doch noch sozialversicherungstechnisch gemeldet? Habe ich jetzt durch die Sofortmeldung einen Storno ausgelöst?
Bitte nochmal um eine konkrete Information.
Hallo,
wahrscheinlich bekommen Sie keine neue Anmeldung, weil er noch gemeldet ist.
Einen Storno haben Sie mit Sicherheit nicht ausgelöst, da müssten Sie schon auf Sofortmeldung stornieren das Häckchen anklicken.
Gruß
Hallo,
ist es gesichert, dass eine neue Sofortmeldung nach einer automatischen 34er Meldung zu erstellen ist?
Nein, war eine Folgerung aus der Tatsache, dass mit Meldegrund 34 eine sv-pflichtige Beschäftigung abgemeldet wird. Folge, es sollte so sein, dass keine Tätigkeit mehr bei der SV gemeldet ist. Also lieber auf Nummer sicher, als Theater.
Viele Grüße
T. Reich
Guten Morgen,
viele Dank für Ihre Antworten.
Ich habe die Umstellung von Meldegrund 30 und 10 auf Meldegrund 34 und 13 bei unbezahltem Urlaub so verstanden, dass dadurch eben die neue Sofortmeldung erspart werden sollte.
Kann die DATEV hier bitte Stellung nehmen: Ist bei 3 oder mehrmonatiger Unterbrechnung eine neue Sofortmeldung zu erstellen?
Besten Dank und viele Grüße
Hallo zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
Wie bereits geschrieben wurde, ist eine Sofortmeldung durch die Abmeldung mit Grund 34 und der Anmeldung mit Meldegrund 13 nicht mehr notwendig.
Eine Sofortmeldung ist nur bei einer kompletten Abmeldung (Meldegrund 30) und einer erneuten Anmeldung (Meldegrund 10) zu erstellen.
Wenn dies bei einer Prüfung - durch den Zoll bzw. durch eine andere Stelle – bemängelt werden sollte, lassen Sie sich die rechtliche Grundlage zukommen und leiten diese bitte an uns weiter, damit wir ggf. Anpassungen z. B. in unseren Info-Dokumenten vornehmen können.
Liebe Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Könnten Sie bitte noch das DATEV-Info-Dokument verlinken, in dem man das nachlesen kann.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Hallo,
Informationen und Hintergründe zur Sofortmeldung finden Sie im Dokument 1035450.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Stein,
Ich meinte nicht irgendwelche Informationen zur Sofortmeldung, sondern exakt den hier beschriebenen Fall.
Daher bitte ich Frau Mertel noch einmal um Verlinkung einer Info zu diesem Fall.
Weiterhin bitte diesen Thread als "nicht beantwortet" kennzeichnen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
Hallo Community,
für den oben beschriebenen Fall gibt es kein exakt dazu passendes Dokument.
Ich habe den Sachverhalt weitergegeben und um eine Ergänzung des Dokuments gebeten.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
ich hatte das Posting von Frau Mertel dahin gehend verstanden, dass es ein Info-Dokument gibt. Könnten Sie bitte mit Frau Mertel noch einmal Rücksprache halten?
Besten Dank im Voraus und viele Grüße
Hallo Community,
Frau Mertel hat in Ihrem Beitrag erwähnt, dass die Prüfung einer rechtlichen Grundlage (durch Sie an uns weitergeleitet) eine etwaige Anpassung der Info-Dokumente notwendig machen könnte. Sie hat sich hier nicht auf ein spezifisches Dokument bezogen.
Bitte entschuldigen Sie, falls es zu Missverständnissen gekommen sein sollte.
Es gibt zu dem hier besprochenen Sachverhalt kein exaktes Infodokument. Wie versprochen, habe ich es jedoch an die Kollegen weitergeleitet.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
wie kommt es, dass manche Mitarbeiter mit Meldegrund 34 nicht abrechenbar sind, und andere schon noch?
Muss ich immer eine Meldung mit 30 erstellen, wenn der Mitarbeiter dann ausscheidet?
Also dann mit sv.net, weil ja in DATEV nicht mehr abrechenbar....
Danke und viele Grüße
Hallo,
bitte erläutern Sie näher, was Sie mit "nicht abrechenbare Mitarbeiter mit Meldegrund 34" meinen.
Tritt ein Arbeitnehmer nach einer erfolgten Abmeldung mit Grund der Abgabe (GdA) 34 aus, ist keine Abmeldung mit GdA 30 mehr erforderlich, da die Mitgliedschaft für alle Sozialversicherungszweige nach Ablauf eines Zeitmonats erloschen ist.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Aber reicht die Meldung 34 auch aus um der Krankenkasse, der Rentenversicherung und dem Arbeitsamt das endgültige Ende des Beschäftigungsverhältnisses anzuzeigen? Hier gab es immer wieder Nachfragen seitens der Arbeitnehmer, die eine Abmeldung mit Grund 30 anforderten.
Hallo,
bitte wenden Sie sich, bezüglich der Frage ob, die Meldung 34 der Krankenkasse, der Rentenversicherung und dem Arbeitsamt ausreicht um das endgültige Ende des Beschäftigungsverhältnisses anzuzeigen, an die jeweiligen Institutionen. Eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen hier nicht geben.
Eine DEÜV Meldung mit GdA 34 wird bei Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat erstellt. Die Mitgliedschaft für alle Sozialversicherungszweige ist nach Ablauf eines Zeitmonats erloschen.
Viele Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Community,
und wie melde ich einen geringfügig Beschäftigen bei Lohn und Gehalt nach Abmeldung mit Meldegrund 34 wieder an?
Liebe Grüße
Julia
Hallo Frau Borowski,
sobald Sie den Minijobber wieder mit Gehalt oder Stunden abrechnen wird er automatisch mit der DEÜV Meldegrund 13 "Anmeldung wegen sonstiger Gründe" wieder angemeldet.
Liebe Grüße