Es könnte sein, dass die Entschädigung seitens des Gesundheitsamtes ggü. dem Arbeitgeber und die Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers ggü. dem Arbeitnehmer getrennt betrachtet werden. Vermutlich kann der AG dem AN so viel zahlen wie er möchte, bekommt jedoch vom Gesundheitsamt lediglich die Entschädigung in Höhe IfSG erstattet...
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