Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Infoservice April 2020. Datev schreibt sinngemäß: Wurde bereits vor KUG eine Nebenbeschäftigung aufgenommen, so wird das Soll-Entgelt gekürzt, wenn das Soll-Entgelt und das Nebeneinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung übersteigen. Kann mir bitte jemand hierzu eine Quelle nennen? Bisher habe ich nur gefunden, dass eine vor KUG aufgenommene Beschäftigung nicht auf das Ist-Entgelt angerechnet werden muss. Dazu dass nun evtl. das Soll-Entgelt gekürzt werden muss, habe ich nicht gefunden. Vielen Dank schon mal 🙂
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