Die Methode zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts bzw. zur Bestimmung des fortgezahlten Arbeitsentgelts richtet sich nach den konkreten arbeitsrechtlichen Gegebenheiten, die für den Arbeitnehmer gelten. Danach ist eine arbeits-, werk- oder kalendertägliche Berechnungsweise möglich. Hallo Herr Lutz, wenn sowohl in Arbeits,- bzw. Tarifverträgen usw. keine Regelung dazu getroffen worden ist, spricht dann etwas dagegen, die für den Arbeitgeber günstigste Möglichkeit d.h. nach Arbeitstagen abzurechnen? Haben Sie dazu Informationen? Vielen Dank und beste Grüße
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